- familienplanung.de
- Beratung & Hilfen
- Beratungsstelle finden
- Detailansicht
Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Bahnhofstraße 21a, 83435 Bad Reichenhall
Telefon:
08651 773824
E-Mail:
schwangerenberatung@lra-bgl.deschwangerenberatung@lra-bgl.de
Telefax:
08651 773 840
Website:
http://www.schwanger-im-berchtesgadener-land.de
Beratungstelefon:
08651 773 824
Öffnungszeiten.:
Montag - Mittwoch 8.00 bis 14.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Es wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten. Videoberatung ist ebenso möglich
Allgemeine Schwangerschaftsberatung
Beratung bei allen Fragen rund um die Schwangerschaft und Geburt.
Informationen über gesetzliche Leistungen und Ansprüche (z.B. Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindergeld etc, Mutterschutz etc). Unterstützung im Umgang mit Behörden
Vermittlung von Mitteln der “Landesstiftung-Hilfe für Mutter und Kind-Schwanger in Not"
Beratung zu finanziellen Hilfen vor der Geburt
Psychosoziale Beratung vor, während und nach pränataler Diagnostik
Beratung nach Geburt des Kindes
Beratung und Begleitung von Müttern/Vätern von Säuglingen und Kleinkindern bis zum 3. Geburtstag- auch bei psychosozialen Bedarfen, Beratung zu finanziellen Hilfen nach Geburt
Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch
Unser Gesprächsangebot umfasst Informationen und Unterstützung im Umgang mit der Situation und der oft langwierigen medizinischen Behandlung.
Schwangerschaftskonfliktberatung
Beratungen im Schwangerschaftskonflikt nach § 219 StGB (Beratung der Schwangeren in einer Konflikt- oder Notlage)
Beratung nach Schwangerschaftsabbruch, Fehl - oder Totgeburt
Beratung bei Partnerschafts- und Familienfragen
Beratung zu Verhütungsmöglichkeiten
Die Beratung umfasst allgemeine Informationen über verschiedene Möglichkeiten der Verhütung. Wir empfehlen eine weitere individuelle Beratung beim Frauenarzt.
Die vertrauliche Geburt ist ein Hilfsangebot für schwangere Frauen, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchten. Jeder vertraulichen Geburt ist grundsätzlich eine Beratung durch eine Schwangerschaftsberatungsstelle vorangestellt.
Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung
Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).
Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.
Träger:
Regierung von Oberbayern
Wir zeigen den Standort der Beratungsstelle auf einer Karte des Anbieters "Open StreetMap" an. Zur Anzeige der Karte benötigen wir Ihre Zustimmung. Durch die Aktivierung der Karte werden an den Anbieter Daten übertragen und gegebenenfalls Drittanbieter-Cookies gesetzt. Weitere Informationen können unserer Datenschutzerklärung entnommen werden.