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Diakonie Frankfurt und Offenbach
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung in Frankfurt – Beratungsstelle für Frauen
Alfred-Brehm-Platz 17, 60316 Frankfurt
Telefon:
069 2165 4520
E-Mail:
bff.zefra@diakonie-frankfurt-offenbach.debff.zefra@diakonie-frankfurt-offenbach.de
Sprechzeiten
Montag, Donnerstag, Freitag
9 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr
Dienstag: 9 – 12 Uhr
Um eine Terminvereinbarung wird gebeten.
Kostenfrei, vertraulich und auch online möglich
Die Beratungen sind kostenfrei und vertraulich und unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Wenn gewünscht, beziehen die Mitarbeiterinnen auch Partner und Angehörige in die Beratung mit ein. Frauen, die sich eine Beratung im Internet wünschen können sich auch direkt an die Online-Beratung wenden.
Beratung im Schwangerschaftskonflikt
Erfahrene Mitarbeiterinnen beraten mit Empathie und hoher Fachkompetenz und auf Wunsch auch anonym. Sie begleiten Frauen bei allen anstehenden Entscheidungen und beraten auch im Schwangerschaftskonflikt nach § 219 Strafgesetzbuch. Der für einen Schwangerschaftsabbruch („Abtreibung“) erforderliche Beratungsschein gem. §§ 5 und 6 Schwangerschaftskonfliktgesetz wird ausgestellt.
Beratung vor, während und nach der Schwangerschaft
Die Beraterinnen begleiten Frauen durch die Schwangerschaft und unterstützen auch nach der Geburt. Sie vermitteln materielle Hilfen und helfen im Umgang mit Behörden und Institutionen. Schwangere können auch Informationen zur vertraulichen Geburt und Pränataldiagnostik erhalten.
Die Beratungsstelle vermittelt:
- finanzielle Unterstützung durch Stiftungsgelder für Frauen vor und nach der Entbindung.
- Unterbringungsmöglichkeiten vor und nach der Entbindung
- bei Bedarf an Fachärzte und spezielle Beratungsstellen
Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung, Online-Beratung
Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).
Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.
Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.
Träger:
Evangelischer Regionalverband Frankfurt und Offenbach
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