Webanalyse / Datenerfassung

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Matomo

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Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

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Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

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Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden ...

Staatl. anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen, Sexualpädagogik und Suchtprävention

Wiesenring 15, 86899  Landsberg am Lech

Telefon:
08191 1291290

Telefax:
08191 5294

E-Mail:
Schwangerschaftsberatung@lra-ll.bayern.deSchwangerschaftsberatung@lra-ll.bayern.de

Website:

Hinweis:

Öffnungszeiten Landratsamt Landsberg, individuelle Beratungstermine in Vollzeit möglich

Beschreibung:

Frühe Hilfen: Landsberger Eltern-ABC (Familienbildungsprogramm)

Wir informieren und beraten Sie: 

  • Zu allgemeinen Fragen vor, während oder nach Ihrer Schwangerschaft
  • Zu Familienplanung, Kinderwunsch, Verhütung
  • Über rechtliche, soziale und wirtschaftliche Hilfen und familienfördernde Leistungen
  • Über Hilfsmöglichkeiten für schwangere Frauen mit einer Behinderung
  • Über Hilfen für Frauen, die ein von Behinderung bedrohtes Kind erwarten
  • Nachsorge bis zum 3. Lebensjahr
  • Sexualpädagogische Beratung und Angebote
  • zu Pränataldiagnostik

Wir vermitteln finanzielle Hilfen:

  • Der “Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind”
  • Der Stiftung “Familie in Not”
  • weiterer Stiftungen

Schwangerschaftskonfliktberatung:

Wir beraten Sie vertraulich, kostenlos und auf Wunsch anonym

  • Auf Wunsch beraten wir Sie gerne gemeinsam mit Ihrem Partner oder einer anderen Vertrauensperson Ihrer Wahl.
  • Bei Bedarf ziehen wir ÄrztInnen, JuristInnen, PsychologInnen oder DolmetscherInnen hinzu.

Nach § 219 StGB, in Verbindung mit § 5 Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz (SFHÄndG)

Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung

Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).

Beratung zu Pränataldiagnostik:
  • Beraterinnen und Berater verfügen über Zusatzqualifikation in der Beratung zu Fragen der Pränataldiagnostik

Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.

Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.

Träger:
Amt für Gesundheit u. Prävention, Landsratsamt, Landsberg am Lech

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