Webanalyse / Datenerfassung

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Matomo

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Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

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Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Auf der Suche nach Beratung?
Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden ...

Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Gesundheitsamt

Außenstelle Schrobenhausen

Högenauer Weg 5, 86529  Schrobenhausen

Telefon:
08431 57-500

E-Mail:
schwangerenberatung@neuburg-schrobenhausen.deschwangerenberatung@neuburg-schrobenhausen.de

Website:

Hinweis:

Telefonische Terminvereinbarung unter Tel: 08431 / 57-500

Beschreibung:

Sie sind schwanger und denken über einen Schwangerschaftsabbruch nach?

Ungeplante oder ungewollte Schwangerschaften können Frauen in Konflikte bringen, die einen Abbruch der Schwangerschaft als einzigen Ausweg erscheinen lassen. Nur Sie als schwangere Frau können über das Austragen oder den Abbruch der Schwangerschaft entscheiden.

Gegen Ihren Willen darf kein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden.

In dieser schwierigen Situation kann Schwangerschaftskonfliktberatung helfen, das Gefühlschaos zu ordnen, die eigene Situation zu überdenken, zwischen verschiedenen Möglichkeiten abzuwägen und Klarheit für diese schwierige Entscheidungsfindung zu gewinnen.

Eine Konfliktberatung ist ergebnisoffen und unvoreingenommen zu führen, sie ist kostenlos und unverbindlich. Die Verantwortung und Selbsteinschätzung der Schwangeren sowie ihre persönliche Lebenssituation stehen im Vordergrund. Die Beratung soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht aber belehren oder bevormunden.

Die Beraterinnen und Berater unterliegen der Schweigepflicht und behandeln Ihre Anliegen absolut vertraulich. Wenn Sie möchten, erhalten Sie umfassende Informationen über Hilfsangebote für Schwangere und Mütter, unter anderem auch zu Themen wie der vertraulichen Geburt oder der Möglichkeit einer Adoption. Auch rechtliche, medizinische und soziale Fragen können angesprochen und geklärt werden. Im Anschluss an das Beratungsgespräch wird der sogenannte Beratungsschein ausgefüllt und Ihnen ausgehändigt. Diese Beratungsbescheinigung ist erforderlich, um einen straffreien Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu können.  

Unabhängig davon, wie Sie sich letztendlich entscheiden, ob für oder gegen die Fortsetzung der Schwangerschaft, die Fachkräfte der Beratungsstellen stehen Ihnen für weitere Gespräche zu Verfügung und begleiten und unterstützen Sie.

Übrigens: Die Schwangerschaftskonfliktberatung steht auch betroffenen Männern offen.

 

Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung

Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).

Beratung zu Pränataldiagnostik:
  • Beraterinnen und Berater verfügen über Zusatzqualifikation in der Beratung zu Fragen der Pränataldiagnostik

Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.

Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.

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