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Landkreis Osterholz, Jugendamt
Kreisjugendpflege - Kreishaus I, Hauptgebäude, Zimmer 200
Mo + Do 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Di 8:00 - 18:00 Mi + Fr 8:00 - 12:00 oder nach Vereinbarung
Beratungsarten:
persönliche Beratung
Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).
Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.
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