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Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen

Landratsamt Aschaffenburg - Gesundheitswesen

Auhofstraße 21, 63741  Aschaffenburg

Telefon:
06021 - 394 5317

Telefax:
06021 394951

E-Mail:
schwangerenberatung@lra-ab.bayern.deschwangerenberatung@lra-ab.bayern.de

Website:

Hinweis:

Um ausreichend Zeit für Ihre Anliegen zu haben, beraten wir ausschließlich nach entsprechender Terminvereinbarung.

Die Beratungen finden im Schwangerschaftskonflikt oder im Rahmen der allgemeinen Schwangerenberatung persönlich vor Ort in der Auhofstraße 21 statt.

Im Einzelfall bieten wir jedoch auch umfassende und ausführliche Beratungen über das Telefon an. 

Wir sind erreichbar von

Montag bis Donnerstag       8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag                                    8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Nach Absprache bieten wir gerne Termine auch außerhalb dieser Sprechzeiten für Sie an.

In Konfliktfällen sind kurzfristig terminierte Beratungen nach telefonischer Vereinbarung möglich. 
 

Beschreibung:

Eltern zu werden ist eine Phase im Leben, die von tiefgreifenden Veränderungen geprägt ist. Hier versuchen wir im Gespräch neben den Fragen zu Elterngeld, Elternzeit, etc. umfassend Raum zu geben für Themen wie Rollenvorstellungen, Phantasien, Ängste, Wünsche an die zukünftige Beziehung, wie kann  Elternschaft gelingen, wie gestaltet sich Kommunikation oder die Suche nach Unterstützungsmöglichkeiten, um einen haltgebenden Rahmen für die neue Lebensaufgabe zu schaffen.

Zudem wird die Feststellung einer Schwangerschaft nicht immer als ein freudiges Ereignis empfunden, vor allem wenn sie ungeplant eintritt. Hier bieten wir 

  • Psychosoziale Beratung, um eine eigene tragfähige Entscheidung zu treffen
  • Beratung nach § 219 StGB, die durch die Beratungsbescheinigung dokumentiert wird
  • Längerfristige Beratung und Begleitung, auch nach einem Schwangerschaftsabbruch
  • Beratung und Begleitung nach einer medizinischen Indikation

 

Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung

Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).

Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.

Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.

Wir zeigen den Standort der Beratungsstelle auf einer Karte des Anbieters "Open StreetMap" an. Zur Anzeige der Karte benötigen wir Ihre Zustimmung. Durch die Aktivierung der Karte werden an den Anbieter Daten übertragen und gegebenenfalls Drittanbieter-Cookies gesetzt. Weitere Informationen können unserer Datenschutzerklärung entnommen werden.

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