Webanalyse / Datenerfassung

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Frauen*beratung Elmshorn

Schwangerschafts(konflikt)beratungsstelle / Beratungsstelle für gewaltbetroffene Frauen

An der Bahn 1, 25336  Elmshorn

Telefon:
04121 6628

E-Mail:
info@frauenberatung-elmshorn.deinfo@frauenberatung-elmshorn.de

Telefax:
04121 63717

Website:

Beratungstelefon:
04121 6628

Hinweis:

Montag:

15:00 - 17:00 Uhr

*Dienstag:* 9:00 - 11:00 Uhr und 16:00 - 18:00 Uhr

*Mittwoch:* 9:00 - 11:00 Uhr

*Donnerstag:* 9:00 - 11:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr

*Freitag:* 9:00 - 11:00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten sind Termine auch nach Vereinbarung möglich.

Unsere Beratung ist kostenlos, vertraulich, auf Wunsch anonym und auch mit Dolmetscherin möglich.

Beschreibung:

Angebot der Frauen*beratung Elmshorn

Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikt

Wir beraten als anerkannte Beratungsstelle nach dem SchKG Frauen/Paare in einem Schwangerschaftskonflikt.

  • Schwangerenberatung
  • Schwangerschaftskonfliktberatung
  • Bundesstiftung Mutter und Kind
  • Verhütungsmittel
  • Kostenübernahme für Verhütungsmittel
  • Anspruch auf Leistungen vor und nach der Geburt
  • Elterngeld und Elternzeit
  • pränatale Diagnostik
  • Kinderwunsch
  • vertrauliche Geburt
  • Verlust eines Kindes

Gewalt

Wir sind eine anerkannte Beratungsstelle nach §201.

  • häusliche Gewalt
  • körperliche Gewalt
  • psychische Gewalt
  • digitale Gewalt
  • Stalking
  • sexualisierte Gewalt
  • sexualisierte Gewalt in der Kindheit
  • Fonds Sexueller Missbrauch

Essstörungen

  • Beratung von Betroffenen
  • Beratung von Angehörigen und Fachkräften
  • Gruppenangebot für Frauen mit Essstörungen

Weitere Angebote und Schwerpunkte

  • psychosoziale Beratung
  • Trennung und Scheidung
  • Beratung in Krisensituationen
  • Traumabewältigung
  • Beziehungskonflikte
  • Prävention
  • Fachberatung in Fragen des Kinderschutzes

Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung

Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).

Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.

Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.

Träger:
Frauen helfen Frauen in Not e.V.

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