Webanalyse / Datenerfassung

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Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

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Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden ...

AWO-Arbeiterwohlfahrt Beratungsstelle für Schwangerschaft und Familienplanung

Am Markt 16, 32312  Lübbecke

Telefon:
05741 296815

E-Mail:
skb-luebbecke@awo-owl.deskb-luebbecke@awo-owl.de

Telefax:
05741 296817

Website:

Beratungstelefon:
05741 296815

Hinweis:

Bitte vereinbaren Sie einen Termin

Beschreibung:

Beschreibung:

Wir begleiten und beraten Frauen und Männer zu folgenden Themen:

- Schwangerschaft:Beratung bei sozialrechtlichen Fragen

Psychosoziale Beratung

- Familienplanung:

Informationen über Verhütungsmittel

Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch

Fragen zur Sexualität und Partnerschaft

- Schwangerschaftskonflikt:

Beratung bei ungewollter Schwangerschaft

Unterstützung einer eigenverantwortlichen Entscheidung

Ausstellung der Beratungsbescheinigung nach § 7 SchKG

- Beratung zur vertraulichen Geburt

- Beratung im Zusammenhang mit vorgeburtlichen Untersuchungen (Pränataldiagnostik)

- Beratung in Familienzentren

- Angebote für interkulturelle Gruppen

- Beratung für Menschen mit Behinderung, deren Eltern und Betreuer*innen

- Beratung nach der Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes

Beratungsarten:

Angebote für Gruppen

.Beratungsbescheinigung:Diese Beratungsstelle vergibt eine Beratungsbescheinigung nach §§5/ 6 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG)

Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:

Diese Beratungsstelle kann eine Kostenbeteiligung für Verhütungsmittel für Frauen und Männer mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.Finanzielle Unterstützung in der Schwangerschaft: Über diese Beratungsstelle können Mittel der Bundesstiftung “Mutter und Kind” vergeben werden.

Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung

Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).

Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.

Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.

Träger:
Arbeiterwohlfahrt, Bezirksverband OWL

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