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Klinik, Geburtshaus oder Hausgeburt – wohin zur Geburt?

Worin unterscheiden sich Geburten in einer Klinik, einem Geburtshaus oder zu Hause? Bevor man sich für einen Geburtsort entscheidet, ist es wichtig zu überlegen, wo man sich am besten aufgehoben fühlt.

Wo soll unser Kind zur Welt kommen?

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Werdende Eltern können in Deutschland frei wählen, wo sie ihr Kind bekommen. Sie entscheiden also selbst, ob ihr Kind in einer Klinik oder „außerklinisch“ – in einem Geburtshaus oder zu Hause – zur Welt kommt. Auch steht ihnen die Entscheidung frei, in welche Klinik oder welches Geburtshaus sie gehen. Die Wahl des Geburtsorts ist ein wichtiger Teil der Geburtsvorbereitung.

Etwa 98 von 100 werdenden Eltern entscheiden sich in Deutschland für die Geburt in einer Klinik. Nur 1 von 100 Kindern kommt zu Hause, ein weiteres in einem Geburtshaus zur Welt. In einigen anderen europäischen Ländern ist das Verhältnis von klinischen und außerklinischen Geburten anders. So kommen etwa in Großbritannien und vor allem in den Niederlanden viel mehr Kinder zu Hause zur Welt.

Eine außerklinische Geburt kommt für Frauen infrage, bei denen für die bevorstehende Geburt keine besonderen medizinischen Risiken bestehen. Das sind zum einen Risiken, die grundsätzlich gegen eine außerklinische Geburt sprechen, wie etwa ein Diabetes oder eine Adipositas (krankhaftes Übergewicht) der Schwangeren. Zum anderen gibt es Risiken, die ärztlich abgeklärt werden müssen, aber nicht zwingend gegen eine außerklinische Geburt sprechen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Kind verhältnismäßig groß ist. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat eine Liste dieser unterschiedlichen Risiken veröffentlicht (siehe unter „Weitere Informationen“).

Mit der Geburt in einer Klinik, einem Geburtshaus oder zu Hause sind unterschiedliche Besonderheiten verbunden. Was erwartet Sie jeweils und wo liegen die Unterschiede? Was ist Ihnen besonders wichtig und was brauchen Sie, um sich gut aufgehoben und sicher zu fühlen? Am besten, Sie informieren sich frühzeitig und lassen sich von ihrer Hebamme, Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beraten.

Wo kann ich mich informieren?

Einen ersten Eindruck von einer Klinik oder einem Geburtshaus vermittelt meist schon die Website der Einrichtung. Hier bekommen Sie erste Informationen etwa zur räumlichen Ausstattung der Geburtsabteilung, zum Kursangebot für werdende Eltern (zum Beispiel bei einer „Elternschule“) und zur Anmeldung für die Geburt. Auch Hebammen, die Frauen zur Geburt in einer Klinik begleiten (Begleit- oder Beleghebammen) oder Hausgeburten anbieten, haben oft eine eigene Website. Die Kontaktdaten von freiberuflichen Hebammen erhalten Sie über das Portal des GKV-Spitzenverbands, über den Deutschen Hebammenverband sowie über örtliche Hebammenlisten, die von Hebammenlandesverbänden, unabhängigen Anbietern oder von Kliniken bereitgestellt werden.  

Kliniken und Geburtshäuser bieten meist Führungen durch ihre Geburtsräume an, oft im Anschluss an Informationsabende – digital oder live vor Ort. Bei diesen Gelegenheiten können werdende Eltern auch persönliche Fragen stellen und einen Teil des geburtshilflichen Teams kennenlernen. In manchen Einrichtungen sind auch persönliche Termine zur Besichtigung der Geburtsräume möglich.  

Auch das Anmeldegespräch zur Geburt ist eine gute Gelegenheit, die Einrichtung besser kennenzulernen. Hier können Sie Ihre Vorstellungen von der Geburt mit dem Angebot der Einrichtung abgleichen. Das Anmeldegespräch findet meist einige Wochen vor Beginn des errechneten Geburtszeitraums statt.  

Die Geburt in einer Klinik

  • Für eine Klinikgeburt entscheiden sich meist Frauen, die sich in einer medizinischen Umgebung am sichersten fühlen. Es stehen alle schmerzerleichternden Verfahren zur Verfügung (zum Beispiel die PDA). Nach der Geburt besteht die Möglichkeit, noch ein paar Tage in der Klinik zu bleiben. Wenn besondere medizinische Risiken bekannt sind, kommt nur eine Klinikgeburt infrage.
  • In Kliniken stehen rund um die Uhr Hebammen, Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung. In der letzten Phase der Geburt ruft die betreuende Hebamme meist eine Ärztin oder einen Arzt hinzu.
  • Meist ist eine Hebamme für mehrere Frauen gleichzeitig zuständig. Eine individuelle und engmaschige Betreuung ist in Kliniken generell nicht möglich – auch wenn sie von den meisten Gebärenden gewünscht und auch von Fachleuten empfohlen wird. Die Hebammen arbeiten hier meist im Drei-Schicht-System. Nach acht Stunden übernimmt eine neue Hebamme die Betreuung.
  • Bestimmte schmerzerleichternde Verfahren sind nur in Kliniken möglich, etwa eine Periduralanästhesie (PDA) oder Lachgas.
  • In einigen Kliniken besteht die Möglichkeit, mit einer Begleit- oder Beleghebamme in die Geburt zu gehen und/oder einen Hebammenkreißsaal (siehe unten) zu nutzen.

Die Gebärräume in Kliniken sind oft ansprechend eingerichtet. Meist gibt es ein elektrisch verstellbares Bett. Zusätzlich stehen verschiedene Hilfsmittel zur Bewältigung der Wehen zur Verfügung, wie eine Badewanne, ein Haltetuch, das von der Decke hängt, ein Pezziball, eine Bodenmatte oder ein Gebärhocker. Einige Maßnahmen zur Überwachung von Mutter und Kind können die Bewegungsfreiheit der Frau während der Wehen einschränken. Dazu gehört zum Beispiel das vorsorgliche Legen einer Venenverweilkanüle („venöser Zugang“), um notfalls Medikamente zu geben. Ältere, noch kabelgebundene CTG-Geräte zur Überwachung der kindlichen Herztöne reduzieren den Bewegungsradius der Gebärenden. Bei der neueren, drahtlosen CTG-Überwachung („Telemetrie“) ist das nicht mehr der Fall.  

Während der Geburt in der Klinik betreut die jeweils diensthabende Hebamme die Gebärende und ihre Begleitperson. Sollte das Baby bei Dienstende noch nicht geboren sein, macht die Hebamme eine Übergabe an die Kollegin der folgenden Schicht.  

Nach der Geburt bleiben Mutter und Kind noch etwa zwei Stunden im Kreißsaal und wechseln dann gemeinsam auf die Wochenstation. Sind beide wohlauf und steht für zu Hause eine nachbetreuende Hebamme zur Verfügung, können beide die Klinik nach vier Stunden entlassen („ambulante Geburt“).  

Entscheidet sich die Mutter, in der Klinik zu bleiben, wird sie auf der Wochenstation mit ihrem Baby meist in einem Zweibett-Zimmer untergebracht. Ein Einbett-Zimmer ist mit Zuzahlung möglich. In manchen Kliniken lässt sich ein Familienzimmer buchen, sodass der Partner oder die Partnerin über Nacht bei Mutter und Kind bleiben kann. Das kann besonders nach einem Kaiserschnitt hilfreich sein, damit die Mutter nach der OP Unterstützung bei der Versorgung des Neugeborenen hat. Solche Zimmer sind aber meist rar und müssen selbst bezahlt werden.  

Während der Zeit auf der Wochenstation ist das Baby in der Regel bei der Mutter. Möchte sie sich ausruhen, kann vielerorts das Baby vorübergehend im Neugeborenen-Zimmer betreut werden. Kliniken mit dem Zertifikat „Babyfreundlich“ legen besonderen Wert darauf, die Bindung zwischen Mutter und Kind und das Stillen zu fördern. Sie bieten deshalb kein Neugeborenen-Zimmer an.  

Begleit- oder Beleghebamme und Hebammenkreißsaal

In manchen Kliniken ist die Geburt in einem Hebammenkreißsaal oder/und mit einer Hebamme eigener Wahl möglich, die die Frau zur Geburt in die Klinik begleitet (Begleit- oder Beleghebamme). Beide Modelle gewährleisten eine Eins-zu-Eins-Betreuung, das heißt, eine Hebamme ist nur für eine Frau zuständig und ist auch fast die ganze Zeit bei ihr. Sie begleitet die Frau, bis das Kind geboren ist.  

Begleit- oder Beleghebammen arbeiten freiberuflich. Die Hebamme begleitet die Schwangere meist schon während der Schwangerschaft und geht dann mit ihr zur Geburt in die Klinik. Anschließend übernimmt sie die Wochenbettbetreuung zu Hause. Voraussetzung dafür ist, dass die Hebamme einen Vertrag mit der gewählten Klinik hat.  

In einem Hebammenkreißsaal leitet die Hebamme die Geburt. Voraussetzung ist, dass keine besonderen medizinischen Risiken bestehen. Trotzdem kann jederzeit eine Ärztin oder ein Arzt hinzukommen, sollten sich Probleme abzeichnen. Geburten in einem Hebammenkreißsaal verlaufen häufiger frei von äußeren Störungen. Im Durchschnitt sind weniger operative Eingriffe erforderlich. Im Jahr 2020 gab es in 23 Kliniken in Deutschland einen Hebammenkreißsaal.  

Geburtsklinik oder Perinatalzentrum: Was ist der Unterschied?

Im Unterschied zu normalen Geburtskliniken (Krankenhäusern mit geburtshilflicher Abteilung) haben Perinatalzentren zusätzlich Einrichtungen für die Versorgung von Früh- und Neugeborenen.  

Bestehen keine besonderen medizinischen Risiken, finden Geburten meist in normalen Geburtskliniken statt. Manche Schwangeren und Neugeborenen benötigen aber eine spezielle Versorgung, die nur in sogenannten Perinatalzentren möglich ist. Dazu zählen Schwangere mit einer Erkrankung, die sich auf die Geburt auswirken könnte, sowie Frühgeborene und Kinder, die mit gesundheitlichen Problemen auf die Welt kommen.  

Um zu entscheiden, welche Geburtsklinik beziehungsweise welches Perinatalzentrum in Ihrer Umgebung für Sie geeignet ist, sollten Sie sich von Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme beraten lassen. Ein Verzeichnis aller Perinatalzentren finden Sie auf der Webseite des IQTIG. Je nach Versorgungsstandard ist den Kliniken ein Level von 1 bis 4 zugeordnet. Level 1 hat dabei den höchsten Standard.  

Die unterschiedlichen Versorgungslevel von Geburtskliniken:  

  • Geburtsklinik (Level 4): Krankenhäuser mit geburtshilflicher Abteilung ohne Einrichtung zur Versorgung Früh- und Neugeborener. Hier können Schwangere ab der 37. Schwangerschaftswoche betreut werden, bei denen keine besonderen Komplikationen erwartet werden.  
  • Krankenhaus mit perinatalem Schwerpunkt (Level 3): Diese Kliniken sind auf Geburten ab der 33. Schwangerschaftswoche und auf Frühgeborene eingestellt, die voraussichtlich mit mehr als 1.500 Gramm Gewicht zur Welt kommen. Auch für Schwangere mit insulinpflichtigem Schwangerschaftsdiabetes ohne Gefährdung des Neugeborenen ist das die passende Versorgungsstufe.  
  • Perinatalzentrum Level 2: Hier werden Schwangere mit schweren Schwangerschaftserkrankungen betreut, wie etwa bei einem HELLP-Syndrom oder einem insulinpflichtigen Schwangerschaftsdiabetes, wenn das Neugeborene gefährdet ist. Frühgeborene, die mit einem Geburtsgewicht von mindestens 1250 Gramm und mindestens in der 30. Schwangerschaftswoche zur Welt kommen, werden hier ebenfalls versorgt.  
  • Perinatalzentrum Level 1: Hier können Schwangere mit jeglichen Risiken oder Erkrankungen betreut werden sowie sehr kleine Frühgeborene, die mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1250 Gramm oder vor der 29. Schwangerschaftswoche zur Welt kommen. Auch wenn absehbar ist, dass Neugeborene eine besondere medizinische Versorgung benötigen, wie etwa bei bereits vor der Geburt festgestellten Fehlbildungen oder bei Mehrlingen wie Drillingen oder Vierlingen.  

Die Geburt im Geburtshaus

  • Für eine Geburt in einem Geburtshaus entscheiden sich meist Frauen, die die Geburt in einer wohnlicheren und vielleicht auch entspannteren Umgebung als einem Krankenhaus erleben möchten, sich aber eine Geburt in den eigenen vier Wänden nicht gut vorstellen können. Voraussetzung für eine Geburtshausgeburt ist, dass keine besonderen Risiken bestehen, die für eine Geburt in einer Klinik sprechen.
  • Die Geburt in einem Geburtshaus wird von einer Hebamme aus dem Team des Geburtshauses begleitet. Die Hebamme ist nur für diese eine Frau zuständig und bleibt für die gesamte Dauer der Geburt bei ihr, egal, wie lange es dauert.
  • Bestimmte schmerzlindernde Verfahren, wie zum Beispiel eine PDA oder Lachgas, stehen in Geburtshäusern nicht zur Verfügung.
  • Geburtshäuser verfügen aber über eine medizinische Ausrüstung wie etwa ein CTG-Gerät und Equipment für die Erstversorgung bei Notfällen (z. B. Sauerstoffgerät).
  • Manche Geburtshäuser arbeiten mit einer Ärztin oder einem Arzt zusammen. Geburtshäuser liegen meist in der Nähe einer Klinik, damit die Fahrt bis zur Klinik kurz ist, falls doch eine Verlegung nötig ist.

Geburtshäuser sind bewusst freundlich und gemütlich eingerichtet. Zur Ausstattung gehören in der Regel eine Geburtsbadewanne, ein breites Geburtsbett, ein Gebärhocker mit Matte und oft auch ein Tuch, das von der Decke hängt. Während der Wehen kann sich die Frau frei nach ihren Bedürfnissen bewegen. Die Hebamme bleibt, bis das Kind geboren ist, egal, wie lange es dauert. Steht die Geburt unmittelbar bevor, kommt meist eine weitere Hebamme hinzu.

Wenn Sie eine Geburt im Geburtshaus planen, sollten Sie sich möglichst früh dort anmelden. Sie nehmen dann dort schon während der Schwangerschaft Beratungstermine und Vorsorgeuntersuchungen wahr oder können einen Kurs besuchen. So lernen Sie schon im Verlauf der Schwangerschaft die Hebammen des Teams kennen.

Eine Geburt im Geburtshaus ist immer eine ambulante Geburt. Das bedeutet: Nach der Geburt bleibt die junge Familie noch einige Stunden im Geburtshaus, geht dann aber nach Hause. Zum ersten Wochenbettbesuch kommt die Hebamme dann meist noch am selben Tag zu den Eltern nach Hause. Nicht selten übernimmt eine andere Hebamme aus dem Team die Wochenbettbetreuung, etwa wenn sie näher bei der Frau wohnt.

Die Hausgeburt

  • Für eine Hausgeburt entscheiden sich meist Frauen, die sich in ihrer vertrauten Umgebung am sichersten fühlen und dort gut entspannen können.
  • Bestehen bestimmte Geburtsrisiken, kommt eine Hausgeburt nicht infrage.
  • Bei einer Hausgeburt betreut eine vertraute Hebamme die gebärende Frau in ihrer Wohnung und bleibt während der gesamten Dauer der Geburt bei ihr, bis das Kind geboren ist.
  • Bestimmte schmerzlindernde Verfahren, wie zum Beispiel eine PDA oder Lachgas, stehen bei Hausgeburten nicht zur Verfügung.
  • Hausgeburtshebammen verfügen über eine medizinische Ausrüstung, wie etwa ein Ultraschall-Gerät zum Hören der kindlichen Herztöne (Doptone), Notfall-Medikamente und Hilfsmittel zur Erstversorgung bei Notfällen (z. B. Sauerstoffgerät).
  • Eine Verlegung in eine Klinik lässt sich nie ausschließen. Deshalb ist es ratsam, sich vorher in einer Klinik anzumelden. Dann liegen dort für den Notfall bereits die Daten der Mutter vor.

Die Geburt in einer vertrauten Umgebung, in einer ungestörten und entspannenden Atmosphäre zu erleben, kann sich förderlich auf den gesamten Geburtsprozess auswirken. Frauen, die sich eine Hausgeburt wünschen, nehmen in der Schwangerschaft meist regelmäßige Termine zur Schwangerenberatung und -vorsorge bei der Hebamme wahr, die auch die Hausgeburt betreut. Bei den Hausbesuchen lernt man sich gut kennen, sodass ein Vertrauensverhältnis entstehen kann.  

Die Hebamme berät die werdenden Eltern, was für die Geburt zu Hause vorzubereiten ist. Um sich auch im Wasser entspannen zu können oder um eine Wassergeburt zu ermöglichen, leihen manche Eltern einen aufblasbaren „Geburtspool“ aus. Beginnt die Geburt, kommt die Hebamme zu den werdenden Eltern nach Hause und bleibt da, bis das Kind geboren ist. Etwa vier Stunden nach der Geburt geht die Hebamme nach Hause. Sie kommt dann regelmäßig zu den Wochenbettbesuchen.  

Wie sicher sind außerklinische Geburten?

Eine Geburt außerhalb der Klinik ist nur dann möglich, wenn für die Schwangere keine medizinischen Risiken bestehen. Durch die enge Eins-zu-Eins-Betreuung der Hebamme im Geburtshaus oder bei einer Hausgeburt fallen auftretende Risiken früh auf. Eine Verlegung in die Klinik ist dann jederzeit möglich. Das kommt bei etwa drei von zehn Frauen vor, die das erste Kind bei einer Hausgeburt bekommen, beziehungsweise bei einer von zehn Frauen, die das zweite oder ein weiteres Kind bekommen.

Die häufigsten Gründe für eine Verlegung sind ein verzögerter Geburtsverlauf oder Geburtsstillstand, auffällige kindliche Herztöne, der Wunsch der Frau nach medikamentöser Schmerzerleichterung, etwa nach einer PDA, ein vorzeitiger Blasensprung ohne Wehen, grünes Fruchtwasser oder eine abweichende Lage des Kindes.

Die Verlegung in die Klinik verläuft meist ganz in Ruhe. Dazu kann unter Umständen auch das eigene Auto genutzt werden. Nur 6 von 100 Verlegungen müssen mit dem Rettungswagen stattfinden, etwa wegen plötzlich auftretender Komplikationen.

Unerwartete Notfälle, die rasche ärztliche Hilfe erfordern, sind sehr selten, aber prinzipiell bei jeder Geburt möglich. Sie lassen sich auch bei optimaler Planung nicht vollständig ausschließen. Bei der Vorbereitung auf eine außerklinische Geburt ist es deshalb wichtig, die Entfernung zur nächsten Klinik zu beachten. Weitere Informationen zur außerklinischen Geburtshilfe für werdende Eltern sind auf der Webseite www.quag.de erhältlich.

Wie und wann kann ich mich zur Geburt anmelden?

Für die Geburt in einer Klinik vereinbart man ein Geburtsanmeldegespräch. Die Klinik nimmt die persönlichen Daten der Schwangeren auf und legt eine Akte an. Eine Verpflichtung, nach der Anmeldung zur Geburt in diese Klinik oder in dieses Geburtshaus zu gehen, besteht nicht. Wenn Sie sich später für eine andere Einrichtung entscheiden, sollten Sie der ursprünglichen Einrichtung Ihrer Wahl aber Bescheid geben.

Für eine außerklinische Geburt sollten Sie sich frühzeitig anmelden. Geburtshäuser erhalten mehr Anfragen von Schwangeren, als sie annehmen können, und führen daher eine Warteliste.

Die Zahl der Hebammen, die Hausgeburten betreuen, ist in Deutschland gering. Mancherorts gibt es keine Hebammen, die außerklinische Geburten anbieten. Nehmen Sie deshalb möglichst früh in der Schwangerschaft Kontakt zu Hebammen auf, die infrage kommen.

Es ist außerdem zu empfehlen, sich bei einer geplanten Hausgeburt zusätzlich in einer Klinik anzumelden, für den Fall, dass die Geburt doch in einer Klinik stattfinden oder während der Geburt dorthin verlegt werden muss.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse bei einer Geburt?

Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen die vollständigen Kosten für die Routinebetreuung bei der Geburt und die Behandlung vorher und nachher – egal, wo das Kind zur Welt kommt. In Kliniken sind zusätzliche Wahlleistungen, wie etwa ein Einbett- oder Familienzimmer, kostenpflichtig. Bei einer außerklinischen Geburt rechnet die Hebamme die Kosten für die Betreuung direkt mit der Krankenkasse der schwangeren Frau ab.

Bei einer Geburt mit einer Begleit- oder Beleghebamme, im Geburtshaus oder bei einer Hausgeburt kommen Kosten für die Rufbereitschaft der Hebamme auf die werdenden Eltern hinzu, die nur teilweise oder gar nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Mit einer Rufbereitschaftspauschale ist gesichert, dass die Hebamme ab der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche Tag und Nacht für die werdenden Eltern erreichbar ist.

Hebammen nehmen für diese Rufbereitschaft eine Pauschale zwischen 300 und 1000 Euro. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen in der Regel einen Anteil von 250 bis 300 Euro. Es ist deshalb empfehlenswert, sich nach den genauen Bedingungen zu erkundigen. Für privat versicherte Frauen gelten besondere Bestimmungen. Am besten fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.

Bei einer Eins-zu-Eins-Betreuung ist eine Hebamme während der aktiven Geburtsphase nur für eine Gebärende zuständig und die meiste Zeit im Geburtsraum. Sie begleitet und unterstützt die Frau und steht für ihre Fragen zur Verfügung. Studien zeigen: Bei einer Eins-zu-Eins-Betreuung benötigen Frauen seltener medikamentöse Schmerzlinderung, die Geburten verlaufen schneller und es kommt zu weniger medizinischen Eingriffen während der Geburt. Auch ist seltener ein Kaiserschnitt nötig.

Bei einem Geburtsanmeldegespräch lernen Sie bereits einen Teil des geburtshilflichen Teams kennen. Meist nehmen sich die Kliniken für diese Gespräche ausreichend Zeit, um in Ruhe mit den Schwangeren über ihre Fragen und Wünsche zu sprechen. Was wünschen Sie sich für die Geburt und was ist Ihnen besonders wichtig? Was könnte auf Sie zukommen, wenn nicht alles so läuft wie gewünscht? Sich vorher Ihre Wünsche aufzuschreiben, ist eine gute Gesprächsgrundlage und die Liste kann dann auch in Ihre Akte aufgenommen werden.

Stand: 26.01.2024