Fragen zur Pränataldiagnostik?
Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden ...

Pränataldiagnostik: Anspruch auf Beratung wahrnehmen

Werdende Eltern entscheiden selbst, ob sie pränataldiagnostische Untersuchungen wünschen. Weil das Untersuchungsergebnis weitreichende Konsequenzen haben kann, ist die Abwägung aber gar nicht so einfach. Eine professionelle Beratung vor, bei und nach der Pränataldiagnostik kann dann helfen.

Beratung vor einer pränataldiagnostischen Untersuchung

© BZgA/HN/Eichhöfer

Pränataldiagnostik ist immer freiwillig. Sie entscheiden selbst, ob und welche Untersuchungen und Tests Sie in Anspruch nehmen möchten. Sie haben ein Recht auf Wissen, aber auch ein Recht auf Nicht-Wissen. Deshalb ist es ratsam, sich vorher gut zu informieren, welche Angebote es gibt und welche Bedeutung die jeweiligen Untersuchungsergebnisse haben.

Wie wichtig eine ausführliche Beratung ist, zeigt auch die Gesetzgebung: Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ist rechtlich dazu verpflichtet, Sie vor jeder pränataldiagnostischen Untersuchung aufzuklären. Das Gespräch umfasst Informationen über

  • die Art des Tests und seine Risiken,
  • die möglichen Ergebnisse und
  • die daraus folgenden Konsequenzen.

Ist den Eltern der Nutzen einer Untersuchung weiterhin unklar, kann jederzeit eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden. Die Schwangere muss zudem in alle genetischen Untersuchungen schriftlich einwilligen.

Die Ärztin oder der Arzt muss Sie außerdem darauf hinweisen, dass Sie einen Anspruch auf psychosoziale Beratung in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle haben. Hier können sich werdende Eltern kostenlos über die Vor- und Nachteile von pränataldiagnostischen Untersuchungen beraten lassen. Im Gespräch mit einer Beraterin oder einem Berater können Sie auch klären,

  • welche Erwartungen Sie mit den Tests verbinden und ob die Tests diese Erwartungen überhaupt erfüllen können,
  • was Sie gerne über ihr ungeborenes Kind erfahren und was Sie lieber nicht genau wissen möchten und
  • was ein auffälliger Befund für Sie bedeuten könnte.

Warten auf das Ergebnis: Auch jetzt ist Beratung möglich

Je nach Art der pränataldiagnostischen Untersuchung kann es mehrere Wochen dauern, bis das Ergebnis vorliegt. Möglicherweise ist das Resultat nicht eindeutig und die Untersuchung muss wiederholt werden. Die Zeit des Wartens auf das (endgültige) Ergebnis kann sehr belastend sein. Auch in diesem Fall hilft vielen Eltern eine begleitende psychosoziale Beratung in einer Beratungsstelle. Diese Beratung ist ebenfalls kostenfrei.

Beratung nach einem auffälligen Befund

Manchmal ergeben sich aus der Pränataldiagnostik Hinweise auf eine Beeinträchtigung des Ungeborenen. Auch dann ist die Ärztin oder der Arzt verpflichtet, Sie medizinisch ausführlich zu beraten. Was bedeutet das Untersuchungsergebnis? Wie sicher ist es? Und welche konkreten Konsequenzen hat das Ergebnis für das Leben des Kindes? Sie erfahren auch, ob und welche vorgeburtlichen Therapien es gibt und wie die Lebensperspektive des Kindes aussieht. Auf Ihren Wunsch hin nehmen Fachleute am Gespräch teil, die sich besonders gut mit der jeweiligen Krankheit oder Beeinträchtigung des Kindes auskennen.

Wenn Sie das wünschen, stellt die Ärztin oder der Arzt den Kontakt zu einer Schwangerschaftsberatungsstelle her. Die Beraterinnen und Berater der Schwangerschaftsberatungsstelle zeigen Ihnen Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung für ein Leben mit einem beeinträchtigten Kind auf. Sie helfen Ihnen, Informationen zu sammeln und nennen Ihnen weitere wichtige Ansprechstellen. Dazu zählen zum Beispiel Selbsthilfegruppen und Verbände, die Erfahrung mit dem Alltag von Eltern kranker oder beeinträchtigter Kinder haben. In der Schwangerschaftsberatungsstelle finden sie auch Unterstützung, wenn Sie sich von Ihrem Kind verabschieden müssen, weil es nur kurze Zeit leben wird.

Alle Angebote sind freiwillig. Es besteht keine Beratungspflicht.

Zusätzlich haben Sie als Schwangere oder Paar Anspruch auf verschiedene Unterstützungsangebote und finanzielle Hilfen. Die wichtigsten Informationen dazu enthält die Broschüre „Besondere Umstände“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die Sie von der Ärztin oder dem Arzt erhalten. Außerdem können Sie die Broschüre herunterladen.

Beratung bei einem Schwangerschaftsabbruch mit medizinischer Indikation

Nicht jede Schwangere, nicht jedes Paar fühlt sich fähig, für ein beeinträchtigtes Kind zu sorgen. Falls Sie erwägen, die Schwangerschaft abzubrechen, kann die Schwangerschaftsberatungsstelle ebenfalls eine wichtige Anlaufstelle sein – auch in rechtlicher Hinsicht. Denn nach der zwölften Schwangerschaftswoche nach Empfängnis (vierzehnte Woche nach dem ersten Tag der letzten Menstruation) darf eine Schwangerschaft nur nach medizinischer Indikation abgebrochen werden (siehe Schwangerschaftsabbruch nach einem auffälligen PND-Befund). Medizinische Indikation bedeutet: Die Fortsetzung der Schwangerschaft gefährdet nach ärztlicher Einschätzung die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren schwerwiegend und diese Gefährdung ist nicht auf eine andere zumutbare Weise abzuwenden. Ob eine medizinische Indikation vorliegt, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.

Außerdem schreibt das Schwangerschaftskonfliktgesetz nach der Mitteilung der Diagnose eine dreitägige Bedenkzeit vor. Erst dann darf die schriftliche Indikation ausgestellt werden, die für den Abbruch nötig ist. Diese Zeit können die schwangere Frau und ihre Familie für eine unabhängige Beratung nutzen.

Stand: 13.07.2023