Webanalyse / Datenerfassung

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Matomo

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Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

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Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

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Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden ...

Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle der Stadt Münster

Gesundheits- und Veterinäramt

Stolbergstr. 2a, 48147  Münster

Telefon:
02 51 4 92-53 15

E-Mail:
Schwangerschaftsberatung@stadt-muenster.deSchwangerschaftsberatung@stadt-muenster.de

Telefax:
0251 4927936

Website:

Beratungstelefon:
0251 4925685

Hinweis:

Öffnungszeiten des Amtes:

Montag- Donnerstag 8-16 Uhr

Freitag 8-13 Uhr

Beratungstermine werden individuell vereinbart.

Unsere Räume sind barrierefrei.

Beschreibung:

Persönlich, telefonisch oder digital – wir sind für Sie da und begleiten Sie einfühlsam in Ihrer individuellen Situation.

WIR beraten kostenlos zu 

  • Fragen zu Schwangerschaft und Geburt
  • Gesetzlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatung
  • Gedanken über Veränderungen in der Partnerschaft und Familie
  • Möglichkeiten und Perspektiven als alleinerziehende Person
  • Mutterschutzgesetz
  • Elternzeit/ Elterngeld
  • Kindergeld/ Kindergeldzuschlag
  • Grundsicherung/ Wohngeld
  • Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht
  • Kinderbetreuung
  • Familienplanung
  • Verhütung

 WIR bieten Ihnen psychosoziale Beratungen vor, während und nach einer Schwangerschaft an und unterliegen der Schweigepflicht.

WIR vermitteln finanzielle Hilfen aus

  • Bundesstiftung Mutter und Kind
  • Sonderfond der Stadt Münster
  • Stiftung Siverdes, Langzeitverhütung

Zielgruppe

Alle Personen, die ein Anliegen zu den Themen Schwangerschaft, Sexualität und Familienplanung haben

Schwerpunkte

Schwangerschaftsberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung, Familienplanung, Verhütung, sexuelle Bildung, finanzielle Hilfen

Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung, Online-Beratung

Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).

Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.

Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.

Träger:
Stadt Münster

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