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Auch für Männer: Beratung bei einem Schwangerschaftskonflikt

Männer können sich zu allen Fragen einer Schwangerschaft kostenlos beraten lassen. Auch wenn es um einen möglichen Schwangerschaftsabbruch („Abtreibung“) geht. Sie können sich allein oder gemeinsam mit der Frau beraten lassen, auf Wunsch auch anonym.

Recht auf Beratung

© BZgA/HN

Das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) räumt Männern ebenso wie Frauen das Recht ein, sich in allen Fragen einer Schwangerschaft und der Familienplanung kostenlos beraten lassen – ob bei einem freien, kommunalen oder kirchlichen Träger, ob allein oder mit der Partnerin. Beide haben das Recht, sich allein beraten zu lassen.

Gute Gründe für eine Beratung

Für den Mann kann es viele gute Gründe geben, sich bei einem Schwangerschaftskonflikt beraten zu lassen. Ein Gespräch mit einem Berater oder einer Beraterin kann zum Beispiel hilfreich sein, wenn Uneinigkeit hinsichtlich der Schwangerschaft besteht oder es Probleme in der Beziehung gibt. Beratung ist auch eine Unterstützung bei der Klärung der eigenen, oft widersprüchlichen Gefühle.

Nicht zuletzt sind sachliche Informationen etwa über die rechtlichen Bestimmungen sowie die Abläufe und Kosten eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs ein wichtiges Thema bei einer Beratung. Auch Fragen zu staatlichen Hilfen für Schwangere und Familien sowie zum Unterhalts- und Umgangsrecht können besprochen werden. Manche Männer kommen auch mit der Frage: Was kann ich tun, wenn ich Zweifel an der Vaterschaft habe?

Über die eigentliche Beratung hinaus unterstützen Beratungsstellen auch beim Umgang mit Behörden.

Gemeinsam zur Beratung

Erwägt eine Frau oder ein Paar einen Schwangerschaftsabbruch, ist die Frau gesetzlich verpflichtet, eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch zu nehmen. Ohne eine Bescheinigung über diese Beratung, den sogenannten Beratungsschein, den die Frau unabhängig vom Ergebnis dieser Beratung in jedem Fall erhält, ist in Deutschland kein straffreier Schwangerschaftsabbruch möglich.

Die Pflichtberatung der Frau soll zum Austragen einer Schwangerschaft ermutigen. Sie ist aber grundsätzlich ergebnisoffen, das heißt, die Frau darf in der Beratung weder zum Austragen der Schwangerschaft noch zu einem Abbruch überredet werden. Kommt die Beratung zum Ergebnis, dass die Schwangerschaft abgebrochen werden soll, erhält die Frau den Beratungsschein zur Vorlage bei der medizinischen Einrichtung, wo der Abbruch durchgeführt werden soll. Entscheidet die Frau sich für die Fortsetzung der Schwangerschaft, kann die Beratung in eine allgemeine Schwangerschaftsberatung übergehen: Wie kann das Leben mit dem Kind aussehen? Wie lassen sich die Finanzen während der Schwangerschaft und danach sichern? Wie lassen sich Kind und Beruf miteinander vereinbaren?

Weil der schwangeren Frau im Schwangerschaftskonflikt das letzte Wort zusteht, hat sie auch das Recht, sich allein beraten zu lassen. Der Mann hat keinen gesetzlichen Anspruch darauf, bei dieser Beratung dabei zu sein. Die Frau kann den Mann aber bitten, sie zu begleiten, um die anstehenden Fragen gemeinsam zu klären. Dabei besteht die Chance, auch sehr unterschiedliche Positionen, Wünsche und Befürchtungen anzusprechen, sodass sich möglicherweise verhärtete Positionen auflösen können.

Allein zur Beratung

Unabhängig davon, ob ein Mann die Frau zur Schwangerschaftskonfliktberatung begleitet oder nicht, kann er sich (zusätzlich) auch allein beraten lassen. Möglicherweise fällt es dann leichter, frei anzusprechen, was einen beschäftigt. Manchmal kommt man erst bei einer Beratung für sich allein dazu, auf die eigenen Gedanken und Gefühle zu achten und herauszufinden, welche Unterstützung man braucht.

Neutralität gewährleistet

Männer befürchten manchmal, eine weibliche Beraterin würde nur die Position der Frau vertreten und zusätzlichen Druck auf den Mann ausüben. Grundsätzlich sind aber alle Beraterinnen und Berater zu professioneller Neutralität verpflichtet. Außerdem besteht oft auch die Möglichkeit, mit einem männlichen Berater zu sprechen. Beraterinnen und Berater wissen aus Erfahrung, dass im Schwangerschaftskonflikt Frau und Mann am besten dann zu einer tragfähigen Entscheidung kommen, wenn kein Druck ausgeübt wird.

Rat und Klärung

Neben einer Beratung kann es hilfreich sein, sich mit Vätern oder anderen Männern aus dem Freundeskreis zu unterhalten, die schon einmal in dieser Situation waren. Was hat dem Mann damals geholfen? Würde er heute anders reagieren? Auch solche Gespräche können eine neue Perspektive eröffnen. Werfen private Gespräche neue Fragen auf, können sie mit einem professionellen Berater oder einer Beraterin besprochen werden.

Manchmal helfen auch ganz praktische Informationen darüber, wie der Mann seine Partnerin unterstützen kann, sollte sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden: Möchte die Frau, dass der Mann sie dabei begleitet? Wie wird es ihr unmittelbar nach dem Abbruch gehen und wie kann er dann für sie da sein?

Stand: 22.02.2024