Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch erfolgt mit dem Präparat Mifegyne. Er ist seit dem 01.07.2008 bis zum 63. Tag nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung möglich. Das Präparat ist nicht in Apotheken erhältlich, sondern wird ausnahmslos in dafür berechtigten Einrichtungen unter strenger ärztlicher Kontrolle verabreicht.
Das Präparat ist nicht mit der "Pille danach" zu verwechseln. Sie wird eingenommen, wenn nach einem ungeschützten Sexualverkehr eine Schwangerschaft verhindert werden soll. Die Wirkungsweise der „Pille danach“ beruht auf der Unterdrückung oder Verzögerung des Eisprungs.
Das Präparat Mifegyne enthält den Wirkstoff Mifepriston. Mifepriston hemmt die Wirkung des Progesterons, das unter anderem zur Erhaltung einer Schwangerschaft notwendig ist. Zudem bewirkt Mifegyne eine Erweichung und Öffnung des Gebärmutterhalses. Nach Einnahme des Präparats in einer Praxis oder Klinik darf die Frau nach Hause gehen.
Zusätzlich müssen 36 bis 48 Stunden später – unter ärztlicher Aufsicht, ambulant oder in einer Klinik – Prostaglandine entweder als Vaginalzäpfchen verabreicht oder in Tablettenform eingenommen werden. Als wehenförderndes Präparat lösen diese mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Fehlgeburt aus.
Nach Verabreichung der Prostaglandine bleibt die Frau noch etwa drei Stunden unter ärztlicher Beobachtung. Auch danach sollte sie nicht allein sein, um bei etwaigen Kreislaufproblemen schnell Hilfe zu haben.
In den meisten Fällen findet während dieser Zeit die Ausstoßung des Embryos statt. Wenn es nach drei Stunden noch nicht zu einem Abbruch gekommen ist, kann eine zweite Prostaglandingabe erfolgen. Dies ist etwa bei jeder vierten Frau der Fall.
Ein späterer Besuch in einer Arztpraxis oder einer Klinik dient der Nachuntersuchung. Diese ist unbedingt erforderlich, um sicherzustellen, dass die Schwangerschaft vollständig beendet wurde.
In der Regel hat der medikamentöse Abbruch Blutungen zur Folge, die rund 14 Tage anhalten können. In dieser Zeit sollten keine Tampons verwendet und auf Vollbäder und auch auf Geschlechtsverkehr verzichtet werden.
Gegenanzeigen
Die Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern wie Schweden, Großbritannien und Frankreich zeigen, dass die gesundheitlichen Risiken geringer sind als bei einem operativen Eingriff. Es gibt jedoch einige Fälle, in denen das Präparat nicht angewendet werden darf:
- Bei chronischen Nebennierenerkrankungen,
- bei schwerem Asthma,
- bei bekannter Allergie gegenüber Mifepriston oder einem anderen Bestandteil der Tabletten,
- bei bekannter Unverträglichkeit von Prostaglandinen.
Gesundheitliche und psychische Aspekte
Der hormonelle Abbruch gilt als die körperlich schonendere Methode. Seelisch kann der medikamentöse Abbruch jedoch belastender sein. Im Vergleich zum operativen Abbruch handelt es sich um einen recht langwierigen Vorgang, den die Frau in allen Phasen bewusst miterlebt. Dieses direkte Erleben kann manchen Frauen die seelische Verarbeitung des Abbruchs erleichtern, für andere gilt das nicht. Jede Frau hat die Möglichkeit zu entscheiden, welcher Weg der richtige für sie ist.
Beratung
Die gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch gelten auch für den medikamentösen Abbruch. Eine Bescheinigung über die entsprechende Beratung muss also auch hier vorgelegt werden. Da nicht alle Frauenärztinnen und Frauenärzte einen medikamentösen Abbruch anbieten, empfiehlt es sich, bei Beratungsstellen nach geeigneten Adressen nachzufragen.
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Häufig gestellte Fragen
Wer trägt die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch?
Wird die Schwangerschaft nach der Beratungsregelung in den ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis unterbrochen, muss der Eingriff grundsätzlich von der schwangeren Frau selbst bezahlt werden. Dies gilt nicht für medizinische Vor- und Nachbehandlungen.
Eine finanzielle Unterstützung oder eine Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs nach der Beratungsregelung ist möglich, wenn die Frau kein oder ein sehr geringes Einkommen hat (wirtschaftliche Bedürftigkeit). Zur Feststellung der Bedürftigkeit werden das Einkommen, das Vermögen und die Lebensumstände berücksichtigt. Genauere Auskunft erteilen die anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen.
Die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche, die aufgrund einer medizinischen oder kriminologischen Indikation durchgeführt werden, werden von der Krankenkasse und dem Land übernommen.
Ab wann muss ich nach einem Schwangerschaftsabbruch wieder verhüten?
Nach einem Schwangerschaftsabbruch können die meisten Frauen sehr bald wieder schwanger werden, denn gleich nach einem Abbruch beginnt ein neuer Menstruationszyklus. Wurde die Schwangerschaft medikamentös unterbrochen, startet der Zyklus nach der Hormongabe. In der Regel findet der Eisprung entsprechend etwa zwei Wochen nach der Einnahme statt, die nächste Monatsblutung weitere zwei bis vier Wochen später.
Ärztinnen, Ärzte und anerkannte Beratungsstellen können helfen, eine individuell angepasste und sichere Verhütungsmethode zu finden.
Darf der Vater des Kindes über einen Schwangerschaftsabbruch mitentscheiden?
Die Entscheidung darüber, ob eine Frau die Schwangerschaft austragen will, liegt allein bei ihr selbst. Niemand kann oder darf diese Entscheidung für sie treffen oder sie unter Druck setzen. Anerkannte Beratungsstellen unterstützen schwangere Frauen darin, eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen. Inwieweit eine Schwangere den leiblichen Vater des Kindes in ihre Entscheidung einbeziehen will, liegt in ihrem eigenen Ermessen.
Wie werden die Schwangerschaftswochen gezählt, wenn es um einen Schwangerschaftsabbruch geht?
Der Gesetzgeber bezieht die Zeitangabe „straffrei bis zur zwölften Woche“ auf die tatsächliche Schwangerschaftswoche, also die zwölfte Woche nach der Empfängnis. Ärztinnen und Ärzte gehen aber bei der Berechnung vom ersten Tag der letzten Regelblutung aus. Da die Empfängnis im Durchschnitt etwa zwei Wochen nach der letzten Regelblutung stattfindet, entspricht die vom Gesetzgeber bezeichnete zwölfte Schwangerschaftswoche der vierzehnten Schwangerschaftswoche nach ärztlicher Berechnung.



