Wenn Sie hier ein Häkchen setzen, werden alle
Beratungsstellen angezeigt, die einen Beratungs-
schein ausstellen. Zum Hintergrund: In dieser
Datenbank befinden sich Beratungsstellen, die
entweder eine staatliche Anerkennung nach § 4
und 6 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
(SchKG) haben und deshalb einen Beratungsschein
ausstellen, oder die nach § 2 SchKG beraten.
Diese erhalten eine staatliche Förderung, geben
aber keinen Beratungsschein aus.