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Eltern sein: Der neue Alltag

Hat der Babyalltag erst Einzug gehalten, stoßen beide Eltern gelegentlich an ihre Grenzen. Paare, die sich früh gegenseitig regelmäßig kinderfreie Zeiten schenken, sind besser vor Überforderung geschützt.

© BZgA/HN/Eichhöfer

Viele Paare versuchen heute, sich die Kinderversorgung zu teilen. Immer mehr Väter nehmen Elternzeit und wollen auch im Alltag für ihr Kind da sein. Noch aber bleiben in Deutschland nach der Geburt die meisten Frauen für eine kürzere oder längere Zeit zu Hause und kümmern sich vor allem um Kind und Haushalt, während die Männer oft mit erhöhtem Einsatz das Geld für den Familienunterhalt verdienen.

Wenn die Frau den Großteil der häuslichen Arbeit erledigt und der Mann morgens das Haus verlässt und erst am späten Nachmittag wiederkommt, führt das nicht selten zu Konflikten: die Frau fühlt sich zu Hause wie „festgenagelt“, der Mann kommt sich im eigenen Zuhause fremd vor.

Die Wohnung als Arbeitsplatz

Bleibt die Frau beim Kind, ist die Wohnung gewissermaßen ihr „Arbeitsplatz“, den sie in eigener Regie organisiert. Kommt der Mann nach Hause, kann es daher passieren, dass in den gemeinsamen vier Wänden mit einem Mal vor allem ihre Regeln gelten. Möglich, dass der Mann sich außerdem nun sofort um das Kind kümmern soll – und am besten so, wie die Frau es für richtig hält. Vielleicht soll er auch noch seinen Teil der Hausarbeit so erledigen, wie es ihren Vorstellungen entspricht. Schließlich muss sie hier mehr oder weniger den ganzen Tag verbringen. 

Vor den in solchen Fällen absehbaren Konflikten schützen drei Vereinbarungen:

  • Der erwerbstätige Partner respektiert, dass es sich bei einem großen Teil der Wohnung tatsächlich um den „Arbeitsplatz“ der Frau handelt (bleibt der Mann zu Hause, gilt dies umgekehrt ebenso). 
  • Welchen Anteil an Hausarbeit und Kinderversorgung der erwerbstätige Partner übernimmt, wird einvernehmlich festgelegt. 
  • Beide Eltern legen je einen Ort in der Wohnung fest, über den sie allein bestimmen.

Mal wieder ausschlafen und ausgehen

Neben aller Liebe bringt ein Kind durchaus schmerzliche Einbußen für die persönliche Freiheit mit sich. Die Frage, wie lange man schlafen darf oder wann man die Tageszeitung lesen kann, beantwortet meist das Kind.

Zu dieser Frage gibt es keine eindeutige medizinische Empfehlung. Grundsätzlich ist Geschlechtsverkehr dann wieder möglich, wenn alle Geburtswunden vollständig verheilt sind und beide Partner Lust auf Sex haben.

Die meisten Frauen brauchen einige Wochen oder Monate, bis ihr Körper alle Umstellungen nach der Geburt des Kindes verkraftet hat und sie auch seelisch wieder für die gemeinsame Sexualität offen sind.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag haben einen Anspruch darauf, nach der Elternzeit zu den bisherigen Bedingungen des Arbeitsvertrags in ihrem Unternehmen wieder beschäftigt zu werden. Dieser Anspruch bezieht sich allerdings nur auf die vereinbarten Arbeitszeiten und das bislang gezahlte Arbeitsentgelt. Ein Anrecht auf eine Rückkehr an denselben Arbeitsplatz oder in dieselbe Position wie vor der Elternzeit besteht nicht. Das Unternehmen kann der Mutter oder dem Vater nach Beendigung der Elternzeit also andere, gleichwertige und gleich bezahlte Aufgaben zuweisen.

Wer nach der Elternzeit zu unveränderten Arbeitsbedingungen wieder einsteigen möchte, sollte deshalb mit dem Arbeitgeber frühzeitig klären, wie viel Elternzeit unter diesen Umständen für das Unternehmen akzeptabel ist.

Ein Satz wie „Du hast es gut, du kannst zur Arbeit gehen!“ stammt deshalb häufig von Müttern oder Vätern in der Elternzeit, die sich danach sehnen, ihren Tag wieder selbstbestimmter verbringen zu können. Wenn die Wünsche nach Entlastung nicht hin und wieder im Kleinen befriedigt werden, können sie übermächtig werden. Das gilt auch für das Bedürfnis, einfach mal ein paar Stunden ohne Kind zu sein, sich mit Freunden zu treffen und ein ganz normales Gespräch mit anderen Erwachsenen zu führen.

Klare Absprachen tun gut

Viele Paare verständigen sich schon während der Schwangerschaft, wie sie den Alltag mit Kind organisieren wollen. Nicht selten sieht die Realität dann jedoch ganz anders aus. Anstatt dann auf den alten Verabredungen zu beharren, ist es besser, neue Absprachen zu treffen, mit denen beide gut leben können.

  • Kinderversorgung und Gelderwerb sollten grundsätzlich gleichwertig betrachtet werden. Aus keiner Tätigkeit sollten Sonderrechte erwachsen.
  • Es hilft, Kernzeiten festzulegen, in denen ein Elternteil das Kind versorgt und der andere das Geld verdient. Außerhalb dieser acht bis zehn Stunden sollten beide Partner im Prinzip für alles in gleichem Maße zuständig sein.
  • Beide haben das gleiche Recht auf (kinderfreie) Erholung – innerhalb und außerhalb der Wohnung.

Nirgends steht geschrieben, dass sich stets beide Eltern nachts um den Schlaf bringen müssen. Sich bei der nächtlichen Kinderversorgung abzuwechseln, kann enorm kraftsparend sein. Deshalb bewähren sich (vorübergehend) unter Umständen auch getrennte Schlafräume.

Sich Zeit schenken

Darüber hinaus erhalten kleine (Freizeit-)Geschenke nicht nur die Freude am Kind, sondern auch die Lust, Zeit miteinander zu verbringen.

  • Freizeit sollte für beide Eltern bedeuten, tatsächlich frei von Verpflichtungen wie Erwerbs- und Hausarbeit oder Kinderversorgung zu sein. Freie Zeiten können sich die Partner gegenseitig schenken oder auch verbindlich festlegen. Das erspart ermüdende Verhandlungen und Debatten über die „Rechtmäßigkeit“ von Erholungswünschen.
  • Der Samstagmorgen ist oft die Zeit, in der ein Vater andere Väter treffen kann, um gemeinsam mit dem Kind etwas zu unternehmen. Sei es Baby-Schwimmen, ein Väterkurs in einer Familienbildungsstätte oder einfach ein Vormittag auf dem Spielplatz oder im Zoo.
  • Nicht zuletzt ist es wichtig, sich in absehbarer Zeit so oft wie möglich um die Betreuungsdienste von Großeltern und Freunden zu bemühen. Das schafft Freiraum und Zeit für die seltener gewordenen Stunden zu zweit.
Stand: 18.02.2016
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