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Kaiserschnitt – Gründe für die Operation

Etwa jedes dritte Kind kommt in Deutschland per Kaiserschnitt zur Welt. Damit liegt Deutschland weit über der Kaiserschnittrate, die die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt. Aus welchen Gründen wird der Kaiserschnitt durchgeführt?

© iStock.com/Halfpoint

Deuten sich in der Schwangerschaft oder während der Geburt Komplikationen für Mutter und/oder Kind an, kann der Kaiserschnitt ein rettender Ausweg aus einer ungünstigen oder sogar gefährlichen Situation sein. Dabei unterscheidet die Geburtshilfe zwischen zwingenden und nicht zwingenden medizinischen Gründen (absoluten und relativen Indikationen) für die Durchführung der Operation.

Zwingende Gründe (absolute Indikationen)

Zu den zwingenden Gründen, die einen Kaiserschnitt unumgänglich machen, gehören zum Beispiel:

  • eine Kindslage, die eine normale Geburt unmöglich oder riskant macht (beispielsweise eine Querlage)
  • wenn der kindliche Kopf nicht durch das mütterliche Becken passt
  • ein (drohender) Gebärmutterriss
  • ein Mutterkuchen, der vor dem Muttermund liegt und den Geburtsweg versperrt (Placenta praevia)
  • eine vorzeitige Lösung des Mutterkuchens von der Gebärmutterwand
  • eine Infektion der Eihöhle (Amnioninfektions-Syndrom)
  • eine Präeklampsie, die in schwere Krämpfe übergegangen ist (Eklampsie)
  • das HELLP-Syndrom
  • ein Nabelschnurvorfall
  • eine Sauerstoffunterversorgung des Kindes (fetale Azidose)

Dabei kann schon vor der Geburt feststehen, dass die Entbindung auf natürlichem Weg unmöglich oder zu gefährlich ist. Oder es kommt während der Geburt zu Komplikationen, die im Interesse der Mutter und/oder des Kindes ein sofortiges Ende des Geburtsvorgangs nötig machen.

Absolute Indikationen machen in Deutschland weniger als zehn Prozent der Kaiserschnitte aus. In den meisten Fällen erfolgt die Operation aufgrund von relativen Indikationen, das heißt, es liegt kein zwingender medizinischer Grund für den Kaiserschnitt vor.

Nicht zwingende Gründe (relative Indikationen)

Als relative Indikationen gelten Risikofaktoren, die bei einer vaginalen Geburt möglicherweise, aber nicht zwangsläufig zu Komplikationen führen können. Dazu gehören zum Beispiel:

  • eine Beckenendlage des Kindes – es liegt also nicht mit dem Kopf, sondern mit dem Po voran in der Gebärmutter
  • die Geburt von Mehrlingen
  • ein vorheriger Kaiserschnitt
  • ein Verdacht auf ein Missverhältnis zwischen der Größe des Kindes und dem mütterlichen Becken
  • ein Geburtsstillstand
  • auffällige Herztöne des Kindes während der Geburt
  • eine stark verlängerte Geburt 
  • mütterliche Erschöpfung

In diesen Fällen wägen die Geburtshelferinnen und -helfer gemeinsam mit der Schwangeren ab, welches Vorgehen – Vaginalgeburt oder Kaiserschnitt – für Mutter und Kind die größte Sicherheit bietet.

Geplanter und ungeplanter Kaiserschnitt

Bei einem geplanten Kaiserschnitt („primäre Sectio“) fällt die Entscheidung für die Operation bereits in der Schwangerschaft. Der Eingriff wird in der Regel an einem vorher festgelegten Termin durchgeführt, noch bevor die Wehen beginnen. 

Ein ungeplanter Kaiserschnitt – auch „sekundäre Sectio“ genannt – ist ein Kaiserschnitt, der meist aus einer kritischen Geburtssituation heraus notwendig wird. Die Geburt hat dann bereits begonnen, kann aber nicht mehr gefahrlos fortgeführt werden. Das ist zum Beispiel bei einem Geburtsstillstand der Fall, wenn sich die Herztöne des Kindes verschlechtern oder wenn bei der Gebärenden ein gefährlicher Bluthochdruck auftritt.

Kaiserschnitt auf Wunsch

Ein Kaiserschnitt, bei dem keinerlei medizinischen Gründe vorliegen und der nur auf persönlichen Wunsch der Schwangeren – etwa aus organisatorischen Gründen – durchgeführt wird, muss privat bezahlt werden und ist in Deutschland selten. In den vergangenen Jahren durchgeführte Umfragen kamen zu dem Ergebnis, dass der Anteil der Wunschkaiserschnitte bei etwa zwei bis drei Prozent liegt.

Stand: 06.04.2015
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