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Wiedereinstieg während oder direkt nach der Elternzeit: Tipps und Links

Sie möchten noch während oder direkt nach der Elternzeit an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren? Hier finden Sie Tipps, wie Sie Ihren Wiedereinstieg am besten vorbereiten – gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber, aber auch mit Ihrer Familie.

Ausgangssituation / Rechtliche Situation

© BZgA/HN/Eichhoefer
  • Nach der Elternzeit haben Sie den Anspruch, auf einen „gleichwertigen Arbeitsplatz“ zurückzukehren, dass bedeutet, dass der Arbeitsplatz nicht mit einer Schlechterstellung, insbesondere einem geringeren Entgelt, verbunden sein darf. Wichtig ist hier außerdem, was im Arbeitsvertrag steht.
  • Unter bestimmten Bedingungen können Sie schon während der Elternzeit in Teilzeit (bis zu 30 Wochenstunden) arbeiten. Wenn Sie das möchten, ist es empfehlenswert, bereits bei der Anmeldung der Elternzeit mit dem Arbeitgeber über den Teilzeitwunsch zu sprechen. Nach Ende der Elternzeit müssen Sie aber zu der Arbeitszeit zurückkehren, die vor der Elternzeit galt. Möchten Sie weniger arbeiten als vor der Elternzeit, ist eine Reduzierung Ihrer Arbeitszeit gegebenenfalls nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz möglich. Auskunft darüber gibt die Broschüre „Teilzeit – alles, was Recht ist“.

Vorbereitung des Wiedereinstiegs

  • Planen Sie Ihren beruflichen Wiedereinstieg so früh wie möglich und reden Sie möglichst schon in der Schwangerschaft mit Ihren Vorgesetzten über Ihre Pläne. Das hat für beide Seiten Vorteile: Ihrem Arbeitgeber erleichtert es die Personalplanung und Sie selbst wissen, was Sie nach Ihrer Rückkehr erwartet. 
  • Halten Sie während der Elternzeit Kontakt zum Arbeitgeber und zu Ihren Kolleginnen und Kollegen. Lassen Sie sich ab und zu sehen und nehmen Sie beispielsweise an hausinternen Veranstaltungen oder Fortbildungen teil.
  • Wenn Sie eine geeignete Betreuung für Ihr Kind haben, können Sie möglicherweise anbieten, Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen (bis zu 30 Wochenstunden) zu übernehmen. 
  • Überlegen Sie, ob und wie Sie die Elternzeit auch nutzen können, um mit Weiterbildungen Ihre Qualifikation zu erhalten oder auszubauen.
  • Sie denken darüber nach, noch während der Elternzeit in Teilzeit wieder in den Beruf einzusteigen? Vielleicht können Sie mit Ihrem Arbeitgeber auch flexible Arbeitszeiten oder Home-Office-Tage vereinbaren. Sprechen Sie mit ihm darüber, welche familienfreundlichen Möglichkeiten es gibt.

Den Wiedereinstieg organisieren

  • Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin, wie die Arbeitsteilung in der Familie nach Ihrem Wiedereinstieg aussehen kann und soll.
  • Suchen Sie frühzeitig eine möglichst passende Kita oder Tagespflegestelle.
  • Planen Sie für den Start Ihres Kindes in der Kita ausreichend Eingewöhnungszeit ein – diese kann bis zu mehreren Wochen dauern.
  • Entwickeln Sie auch Notfallpläne für die Betreuung des Kindes, etwa wenn die Tagesmutter ausfällt oder die Kita geschlossen ist.
  • Überlegen Sie auch, welche Hilfe Sie im Haushalt und mit den Kindern in Anspruch nehmen können und wollen, z. B. für Putzarbeiten, Einkaufen, das Abholen und Bringen der Kinder und Ähnliches. Das können, falls das finanziell möglich ist, bezahlte Hilfen sein. Aber auch Großeltern, andere Verwandte oder Freunde können Sie vielleicht unterstützen. Oder Sie bilden mit anderen Eltern ein Netzwerk gegenseitiger Unterstützung.
  • Überlegen Sie, ob Sie nach Ihrem beruflichen Wiedereinstieg weiter stillen möchten und wie Sie das organisieren könnten. Weitere Informationen dazu finden Sie bei Stillen und Erwerbstätigkeit.

Was zu beachten ist

  • In Sachen Wiedereinstieg passen die Erwartungen der in den Beruf zurückkehrenden Eltern und der Arbeitgeber nicht immer zusammen – etwa was die Arbeitszeit nach dem Wiedereinstieg oder das Aufgabenprofil für Teilzeitarbeitende betrifft. Deshalb ist es wichtig, Ihren Wiedereinstieg in Gesprächen mit Ihren Vorgesetzten zu planen, gegebenenfalls Kompromisse zu finden und die Gesprächsergebnisse möglichst schriftlich festzuhalten.
  • Immer wieder berichten besonders Frauen, dass sie nach ihrer Rückkehr aus der Elternzeit im alten Betrieb „nicht mehr erwünscht“ waren oder auf uninteressante Stellen gesetzt wurden, die nicht ihrer Qualifikation entsprachen – besonders dann, wenn sie in Teilzeit arbeiten wollten. Suchen Sie in solchen Fällen zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber. In größeren Betrieben können der Betriebsrat oder die Frauenbeauftragte wichtige Ansprechpartner sein. Sie können sich auch an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden.
  • Die Neuverteilung der Hausarbeit und Kinderbetreuung zwischen den Partnern ist ein wichtiger „Nebenschauplatz“ des beruflichen Wiedereinstiegs. Denn wenn die häusliche Arbeit nicht neu verteilt wird, führt das schnell zu Überlastung und eingeschliffenen Routinen. Das hat auch berufliche Folgen: Oft bleibt es bei einer niedrigen Stundenzahl, die sich dann wieder negativ auf die weitere berufliche Entwicklung auswirkt.
Stand: 01.02.2018