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Was tun bei einer Verhütungspanne?

Trotz aller Vorsicht kommt es beim Sex manchmal zu Situationen, in denen die Verhütung vernachlässigt wird. Außerdem kann auch die beste Verhütungsmethode einmal versagen. Wie lässt sich eine mögliche Schwangerschaft früh feststellen, und was kann man im Notfall tun?


  

Hat eine Frau während der Zeit um den Eisprung ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt, besteht die Möglichkeit, dass sie schwanger geworden ist. Auch Verhütungspannen wie ein gerissenes Kondom oder eine vergessene Pille können zu einer ungewollten Schwangerschaft führen.

Das Ausbleiben der Periode zu ihrem üblichen Zeitpunkt ist fast immer das erste deutliche Anzeichen für eine Schwangerschaft. Bald stellen sich nicht selten andere typische Veränderungen ein, wie plötzliche Übelkeit vor allem morgens, nächtlicher Harndrang, auffallende Niedergeschlagenheit und Müdigkeit, Appetitlosigkeit oder ungewöhnlicher Heißhunger. Bei Verdacht sollte möglichst frühzeitig festgestellt werden, ob tatsächlich eine Schwangerschaft besteht.

 

Der Schwangerschaftstest

Falls eine Frau den Verdacht hat, schwanger zu sein, kann sie sich in einer Apotheke oder einem Drogeriemarkt einen Schwangerschaftstest kaufen. Der Test kann innerhalb von wenigen Minuten Auskunft geben, ob eine Schwangerschaft besteht.

Alle erhältlichen Tests funktionieren auf die gleiche Weise: Sie weisen im Urin das Schwangerschaftshormon HCG nach, das der Körper bildet, wenn sich eine befruchtete Eizelle in die Gebärmutter eingenistet hat. Das Hormon wird auch bei einer Eileiterschwangerschaft gebildet.

Die Kosten für einen Schwangerschaftstest liegen zwischen vier und 14 Euro. Schwangerschaftstests mit digitaler Ergebnisanzeige kosten rund 20 Euro (zwei Tests).

 

Zuverlässige Ergebnisse

Wenig verlässlich sind so genannte Frühtests, die bereit einige Tage vor dem Termin durchgeführt werden, an dem die nächste Regelblutung einsetzen sollte. Ein sehr früher Test sollte daher nach einer Woche wiederholt werden. Sicherer sind die Tests, die am ersten Tag nach Ausbleiben der Regel eine mögliche Schwangerschaft anzeigen. Die Frau kann auch gleich zur Ärztin oder zum Arzt gehen. Dort wird der Test meist kostenlos und mit hoher Ergebnissicherheit durchgeführt. Zudem steht sogleich jemand für ein mögliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

 

Schnelle Hilfe im Notfall

Ist es in der Zeit vor dem Eisprung zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr oder einer Verhütungspanne gekommen, kann die "Pille danach" eingenommen oder die "Spirale danach" eingesetzt werden.

 

Wenn es passiert ist

Hat die befruchtete Eizelle sich einmal in der Gebärmutter eingenistet, bleibt nur noch die Entscheidung für oder gegen das Austragen der Schwangerschaft. Da diese Entscheidung vor der zwölften Schwangerschaftswoche getroffen werden muss, sollte die Schwangere sich umgehend an eine Beratungsstelle wenden. Die anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen zeigen Hilfen, Rechtsansprüche und Perspektiven für das Leben mit dem Kind auf. Sie beraten und informieren aber auch über die Möglichkeiten eines straffreien Schwangerschaftsabbruchs.

 

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Häufig gestellte Fragen

Darf eine Ärztin oder ein Arzt die Verschreibung der "Pille danach" aus Gewissensgründen ablehnen?

Auch wenn die Einnahme der "Pille danach" kein Schwangerschaftsabbruch ist: Ärztinnen und Ärzte können die Verschreibung des Präparats aus Gewissensgründen verweigern. Denn ihre Entscheidung, an der Einnahme „mitzuwirken“, unterliegt der Gewissensfreiheit nach Artikel 4 des Grundgesetzes. Dies wurde durch ein Urteil des Landgerichts Frankfurt im Jahre 2001 bestätigt. Diese Gewissensfreiheit ist lediglich in einem medizinischen Notfall eingeschränkt. Er liegt nur vor, wenn eine Schwangerschaft das Leben oder die Gesundheit der betroffenen Frau gefährden könnte.

Es kommt selten vor, dass Arztpraxen oder Apotheken sich weigern, die "Pille danach" zu verschreiben oder auszugeben. In einem solchen Fall ist es am besten, sich so schnell wie möglich an eine andere Stelle zu wenden. Jede Frau hat ein Recht darauf, die "Pille danach" so früh wie möglich einnehmen zu können.

Brauchen Minderjährige die Zustimmung ihrer Eltern, um die Pille danach zu bekommen?

Wie bei der herkömmlichen Pille benötigen Mädchen unter 14 Jahren aus rechtlichen Gründen auch bei der "Pille danach" die Zustimmung ihrer Eltern. Ab 14 Jahren liegt es im Ermessen der Ärztin oder des Arztes, ein Rezept auszustellen. Sechzehn- und Siebzehnjährige haben im Allgemeinen keine Probleme, ein Rezept für die "Pille danach" zu erhalten.

Was ist die "Spirale danach"?

Bis zu fünf Tage nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr besteht die Möglichkeit, die Einnistung eines befruchteten Eis mithilfe einer Kupferspirale zu verhindern. Die Spirale muss von einer Ärztin oder einem Arzt gelegt werden. Als Notfallmaßnahme ist sie normalerweise nur dann sinnvoll, wenn die Frau weiterhin mit der Spirale verhüten möchte.

 

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Informationen zu Beratungsangeboten ...

Unterstützung durch Beratung

Wird eine Frau ungewollt schwanger, steht sie vor einer schwierigen Situation. In der Schwangerschaftskonfliktberatung kann sie Hilfe finden. Bei der Abwägung der Gründe für oder gegen eine Fortsetzung der Schwangerschaft hilft die Beratung, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. mehr...


Schwangerschaftsberatung: Ein umfassendes Angebot

Die Stellen für Schwangerschaftsberatung informieren und beraten in der Regel kostenlos über alle Fragen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft: Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung. mehr...


 
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