Bis zu fünf Tage nach einer Verhütungspanne kann die Einnistung eines befruchteten Eis auch mit einer Spirale verhindert werden. Hierbei wird von der Ärztin oder vom Arzt eine normale Spirale in die Gebärmutter eingelegt. Die Hormonspirale eignet sich hierfür allerdings nicht. Die "Spirale danach" ist eine Alternative zur "Pille danach".
Die Wirkung
Die Wirkungsweise der Kupferspirale ist nicht genau geklärt. Man geht davon aus, dass das Kupfer den Schleim am Muttermund und die Gebärmutterschleimhaut verändert, so dass die Eizelle sich nicht einnisten kann.
Die Vorteile
Die "Spirale danach" ist dann besonders sinnvoll, wenn die Frau auch hinterher mit der Spirale verhüten möchte. Der natürliche Zyklus wird durch die Spirale nicht beeinflusst.
Die Nachteile
Das Legen der "Spirale danach" ist schwieriger als das Legen einer normalen Spirale. Sie wird nicht, wie es sonst üblich ist, während der Periode eingesetzt und damit nicht bei geöffnetem Muttermund.
Die "Spirale danach" wirkt nur dann zuverlässig, wenn sie bis zur nächsten Regelblutung liegen bleibt. Gründe, die vorher bereits dem Legen einer Spirale entgegengestanden haben, sollten auch bei der "Spirale danach" beachtet werden.
Die Kosten
Die Kosten für die Spirale liegen zwischen 25 und 40 Euro. Hinzu kommt das ärztliche Honorar für das Legen der Spirale. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur für Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr.
Weiterführende Informationen
- Sichergehn
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt die 76-seitige Broschüre "Sichergehn" vor. Die Broschüre informiert über verschiedene Aspekte von Verhütung bzw. Verhütungsmethoden. Sie kann bestellt oder als PDF-Dokument heruntergeladen werden. (Recherchedatum: 04.11.2011)
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Häufig gestellte Fragen
Darf eine Ärztin oder ein Arzt die Verschreibung der "Pille danach" aus Gewissensgründen ablehnen?
Obwohl die Einnahme der „Pille danach“ kein Schwangerschaftsabbruch ist, können Ärztinnen und Ärzte die Verschreibung des Präparats aus Gewissensgründen verweigern. Denn ihre Entscheidung, an der Einnahme „mitzuwirken“, unterliegt der Gewissensfreiheit nach Artikel 4 des Grundgesetzes. Dies wurde durch ein Urteil des Landgerichts Frankfurt im Jahre 2001 bestätigt. Diese Gewissensfreiheit ist lediglich in einem medizinischen Notfall eingeschränkt. Er liegt nur dann vor, wenn eine Schwangerschaft das Leben oder die Gesundheit der betroffenen Frau gefährden könnte.
Es kommt aber selten vor, dass Arztpraxen oder Apotheken sich weigern, die „Pille danach“ zu verschreiben oder auszugeben. In einem solchen Fall ist es am besten, sich so schnell wie möglich an eine andere Stelle zu wenden. Jede Frau hat ein Recht darauf, die „Pille danach“ so früh wie möglich einnehmen zu können.
Was ist die "Spirale danach"?
Bis zu fünf Tage nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr besteht die Möglichkeit, die Einnistung eines befruchteten Eis mithilfe einer Kupferspirale zu verhindern. Die Spirale muss von einer Ärztin oder einem Arzt gelegt werden. Als Notfallmaßnahme ist sie normalerweise nur dann sinnvoll, wenn die Frau weiterhin mit der Spirale verhüten möchte.

