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Rezeptpflicht und Kostenübernahme

Hormonelle Verhütungsmittel (Pille, Minipille, Hormonspirale, Dreimonatsspritze, Hormonimplantat, Vaginalring, Verhütungspflaster) gibt es nur auf Rezept. Die meisten Frauen müssen sie selbst bezahlen. Nur bei jungen Frauen unter 20 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten.


Hormonelle Verhütungsmittel müssen von einer Ärztin oder einem Arzt verschrieben werden und sind auf Rezept in jeder Apotheke erhältlich. Mädchen bis zum Alter von 14 Jahren darf die Ärztin oder der Arzt die Pille nicht ohne Zustimmung der Eltern verordnen.

Der Grund für die Rezeptpflicht ist, dass nicht jede Frau hormonelle Verhütungsmittel verträgt. Ihre Einnahme kann zum Beispiel bei Herz-Kreislauf-Problemen problematisch sein, bei einem erhöhten Thromboserisiko sowie bei Übergewicht und für Raucherinnen. Solche Risiken oder bestehende Krankheiten müssen deshalb ärztlich abgeklärt werden – ebenso wie mögliche Wechselwirkungen der Verhütungsmittel mit bestimmten Medikamenten. Ärztinnen und Ärzte kennen die Wirkungen der unterschiedlichen Substanzen und können daher das passende Verhütungsmittel empfehlen. Bevor ein Mittel verschrieben wird, ist also immer eine Beratung, manchmal auch eine Untersuchung nötig.

Kostenerstattung

Verhütungsmittel gehören normalerweise nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen. Sie müssen in der Regel selbst bezahlt werden. Ausnahme: Wenn die Pille zur Behandlung einer Hauterkrankung wie Akne verschrieben wird, übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Auch bei jungen Frauen bis zum 20. Geburtstag erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für alle verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel (Kondome gehören nicht dazu). Ab dem 18. Geburtstag fällt eine Rezeptgebühr an, außerdem die Praxisgebühr. Neben dem Rezeptanteil können dann auch Zuzahlungen bei Pillen erforderlich sein, deren Apothekenverkaufspreis über dem Erstattungsbetrag der Krankenkassen liegt.

Privat versicherte Frauen müssen die Kosten für Verhütungsmittel in jedem Alter selbst tragen.

Sonderfonds der Kommunen

Auch Frauen, die Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II beziehen, müssen ab ihrem 20. Geburtstag Verhütungsmittel grundsätzlich selbst bezahlen. Einige Kommunen haben aber einen Sonderfonds, aus dem bedürftigen Frauen die Kosten für Verhütungsmittel eventuell erstattet werden. Die Vergabe dieser Gelder für Verhütungsmittel wird allerdings von jeder Kommune, die einen solchen Fonds eingerichtet hat, anders gehandhabt. Es ist daher ratsam, bei der ARGE, den Gesundheitsämtern oder bei Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort nachzufragen.

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich während der Stillzeit die Pille nehmen?

In der Stillzeit ist die herkömmlichen Kombinationspille nicht zu empfehlen. Sie ist zu hoch dosiert, so dass Hormone, wenn auch in geringen Mengen, in die Muttermilch übergehen und deren Zusammensetzung verändern. Zudem hemmt das in der Kombinationspille enthaltene Östrogen die Milchproduktion. Frauen, die stillen und dennoch mit der Pille verhüten möchten, sollten daher besser die Minipille nehmen. Diese enthält kein Östrogen und ist auch niedriger dosiert als die Kombinationspille.

Spüre ich den Beginn der Wechseljahre, wenn ich die Pille nehme?

Bei Frauen, die keine hormonelle Verhütungsmethode anwenden, sind unregelmäßige Menstruationsblutungen das deutlichste Anzeichen für den Beginn der Wechseljahre. Meist wird der Zyklus zunächst kürzer als gewöhnlich, später treten die Blutungen oft nur noch in längeren Abständen auf.

Die Pille enthält Hormone, die den natürlichen Menstruationszyklus mit Eisprung unterdrücken. Nimmt eine Frau die Pille nach dem verbreiteten Schema – drei Wochen Pilleneinnahme, eine Woche Pause –, hat sie regelmäßig alle vier Wochen eine Abbruchblutung. Insofern ist es möglich, dass sie den Beginn der Wechseljahre nicht bemerkt.

Da das Thromboserisiko für Frauen, die die Pille nehmen, mit zunehmendem Alter steigt, wird Frauen ab 40 empfohlen, auf andere Verhütungsmethoden auszuweichen.

Erhöht die Einnahme der Pille das Brustkrebsrisiko?

Mit dieser Frage haben sich in den vergangenen Jahren zahlreiche wissenschaftliche Studien befasst. Ihre Ergebnisse waren widersprüchlich, deshalb ist noch mehr Forschung nötig, um dies eindeutig beantworten zu können.

Nach bisherigen Erkenntnissen scheint die Pille das Brustkrebsrisiko, wenn überhaupt, nur geringfügig zu erhöhen. Möglicherweise ist dies vor allem dann der Fall, wenn die Pille bereits in sehr jungem Alter oder über einen sehr langen Zeitraum eingenommen wird.

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Minipillen enthalten ausschließlich Gestagene. Sie haben meist geringere Nebenwirkungen als Kombinationspillen, die die Hormone Östrogen und Gestagen enthalten. Da sie besonders niedrig dosiert sind, müssen sie jeden Tag zur selben Uhrzeit eingenommen werden. mehr...


Die Pille auf Reisen

Wer mit der Pille verhütet, sollte bei Urlaubsreisen auf die Zeitverschiebung achten. Unter Umständen muss eine "Zwischenpille" genommen werden. Generell ist es sinnvoll, eine Reservepackung sowie zusätzlich zur Pille Kondome im Gepäck zu haben. mehr...


 
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