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Nachrichten

14.05.2010

Zytomegalie-Test bei Neugeborenen ohne Folgen

Säuglinge stecken sich bei der Geburt nur selten mit dem Zytomegalie-Virus an. Da sich die Infektion bisher nicht behandeln lässt, bleibt der Nachweis des Virus beim Neugeborenen folgenlos. Wichtig ist aber die Vorbeugung in der Schwangerschaft.

Das Zytomegalie-Virus (CMV) gehört zur Gruppe der Herpesviren. Es wird über Körperflüssigkeiten wie Speichel, Sperma, Urin und Blut übertragen. Steckt sich eine Frau in der Schwangerschaft an, besteht für das Kind zwar ein gewisses Infektions- und Erkrankungsrisiko, eine Übertragung des Virus bei der Geburt ist aber eher selten: Drei von 1000 Neugeborenen sind betroffen. Davon erkrankt aber nur jedes zehnte. Hörstörungen sind die häufigsten Folgen der Infektion, insgesamt trägt jedoch weniger als die Hälfte der erkrankten Kinder eine Hörschädigung oder einen Hörverlust davon.

Eine US-Studie hat nun an 20.000 Neugeborenen geprüft, ob das Zytomegalie-Virus im Blut der Säuglinge nachgewiesen werden kann. Diese Nachweismethode erwies sich als wenig erfolgreich. Dagegen führte ein Gentest in Speichelproben zu einem zuverlässigeren Nachweis.

Da es gegen eine Zytomegalie-Infektion bisher jedoch keine wissenschaftlich abgesicherte Behandlungsmöglichkeit gibt, hätte ein solcher Speicheltest allerdings keine Folgen. Dies spricht gegen seine kostenintensive Einführung als Routinetest bei Neugeborenen. Um mögliche Infektionsfolgen zu vermeiden, sind auch Hörtests bei Neugeborenen keine effektive Maßnahme, denn eine Hörschädigung tritt häufig erst im späteren Kleinkindalter auf. Auch eine Reihenuntersuchung der Schwangeren wäre derzeit erfolglos, denn Erwachsene können bisher ebenfalls nicht behandelt werden. Ein Impfstoff wird gegenwärtig erst erforscht.

Frauen, die schon vor der Schwangerschaft eine Zytomegalie-Infektion hatten, sind gegen das Virus immun. In Deutschland betrifft das die überwiegende Mehrheit der Frauen. Schwangere, die keine Antikörper gegen das Virus haben, sollten während der Schwangerschaft möglichst den Kontakt mit Urin, Speichel und Tränenflüssigkeit von Kindern unter drei Jahren vermeiden.

Quelle

www.aerzteblatt.de, 14. April 2010

 
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