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Schutz vor Toxoplasmose
Ein neues Merkblatt des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) informiert Schwangere, wie sie sich vor einer Toxoplasmose-Infektion schützen können. Eine Erstinfektion in der Schwangerschaft kann das ungeborene Kind schwer schädigen.
Toxoplasmen sind einzellige Parasiten, die Menschen und Tiere befallen können. Sie können in rohem Fleisch (Hackfleisch, Tartar und Rohwurstprodukten) und auch im Kot von infizierten Katzen vorhanden sein. Durch Wind, Regen und Oberflächenwasser können die langlebigen Erreger auch auf Obst und Gemüse sowie ins Trinkwasser gelangen. Hitze verträgt der Parasit nicht, durch Kochen, Braten oder Pasteurisieren lässt er sich zuverlässig abtöten. Gegenüber Kälte ist er jedoch widerstandsfähig, er überlebt Kühlschrank- und unter Umständen auch Gefrierschranktemperaturen.
Die von Toxoplasmen verursachte Toxoplasmose gehört weltweit zu den häufigsten Infektionen. Sie verläuft meist ohne Symptome, kann sich aber auch mit grippeähnlichen Anzeichen wie Abgeschlagenheit, Muskelschmerzen und Lymphknotenschwellungen vor allem im Halsbereich äußern. Nach einer Infektion verbleibt der Erreger in der Regel lebenslang in Geweben der Muskulatur und des Nervensystems, ohne weitere Beschwerden zu verursachen.
Empfehlung für Schwangere
Infiziert sich eine Schwangere erstmalig mit Toxoplasmen, kann die Infektion auf das Ungeborene übertragen werden. Da sein Immunsystem noch unausgereift ist, kann eine Ansteckung schwere Erkrankungen, Fehlbildungen oder eine Fehlgeburt zur Folge haben.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt deshalb Schwangeren, die keine Antikörper gegen Toxoplasmose haben:
- keine rohen Wurst- und Fleischwaren zu essen,
- rohes Obst und Gemüse vor dem Verzehr gründlich zu waschen, zu schälen oder zu kochen,
- Lebensmittel wie Kartoffeln und Karotten, denen oft Erde anhaftet, getrennt von anderen Lebensmitteln aufzubewahren,
- Kontakt mit Katzenkot zu vermeiden und
- sich regelmäßig gründlich die Hände zu waschen.
Das Merkblatt "Schutz vor Toxoplasmose" kann kostenlos schriftlich im BfR angefordert werden unter: publikationen(at)bfr.bund.de
Oder per Fax: 030-18412-4970
Es ist ebenfalls als Download abrufbar unter www.bfr.bund.de/cd/33454
Quelle
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