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Sachsen-Anhalt: Bessere finanzielle Unterstützung für ungewollt Kinderlose geplant
In Sachsen-Anhalt soll ungewollt kinderlosen Paaren ein Teil der Kosten für künstliche Befruchtungen erstattet werden. Der Sozialausschuss des Landtags empfahl, im Haushalt 2010 / 2011 jährlich 250.000 Euro dafür bereitzustellen.
Mit diesen Zuschüssen sollen betroffene Paare, die eine künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen müssen, bei der zweiten und dritten Behandlung finanziell unterstützt werden. Im einkommensschwachen Bundesland Sachsen-Anhalt sei eine Senkung des Eigenkostenanteils von besonderer Bedeutung, urteilte der Sozialausschuss. Über die Empfehlung wird im Dezember im Magdeburger Landtag verhandelt.
In welcher Weise der Zuschuss ausgezahlt wird und ob er weiterhin nur verheirateten Paaren gewährt werden soll, soll ebenfalls geklärt werden. Parteiübergreifend regt sich Widerstand dagegen, dass Zuschüsse nur verheirateten Paaren zukommen.
Vorbild für die Empfehlung ist das Vorgehen des Landes Sachsen. Dort wird seit März 2009 ungewollt kinderlosen Paaren eine finanzielle Unterstützung für die zweite, dritte und vierte Behandlung gewährt, vorausgesetzt sie sind verheiratet und leben für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr in Sachsen.
Durch die im Jahr 2004 gekürzte Bezuschussung durch die Kassen war die Zahl der künstlichen Befruchtungen in Sachsen-Anhalt um mehr als 40 Prozent zurückgegangen.
Quelle
Mitteldeutsche Zeitung
November 2009
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