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Mutterpass neu aufgelegt
Der Mutterpass wurde aktualisiert. Neu aufgenommen wurden Fragen der Ernährungsberatung, der Zahngesundheit sowie spezielle Tests und Untersuchungsverfahren.
Inhaltliche Grundlage des Mutterpasses sind die so genannten Mutterschaftsrichtlinien. Die Richtlinien werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland festgelegt. Sie geben an, welche medizinischen Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft für notwendig gehalten und daher von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden.
Der G-BA hat die Mutterschaftsrichtlinien nun in einigen Punkten ergänzt und verändert. Dazu zählt die Beratung der Schwangeren zur Ernährung und zur ausreichenden Jodzufuhr, zur Zahngesundheit sowie zum HIV-Antikörpertest (AIDS-Test). Neu aufgenommen wurden der Urin-Test zum Nachweis einer Chlamydien-Infektion (eine verbreitete, durch Geschlechtsverkehr übertragbare bakterielle Infektion) sowie spezielle Ultraschalluntersuchungen zur Abklärung auffälliger Ergebnisse.
Die zahlreichen Änderungen machten eine Neuauflage des Mutterpasses nötig. Der Mutterpass wird jeder Frau nach Feststellung der Schwangerschaft von ihrer behandelnden Ärztin oder ihrem Arzt ausgehändigt. In dem Pass werden der Verlauf sowie mögliche Risiken und Besonderheiten der Schwangerschaft dokumentiert. In Notfällen, bei der Geburt und für spätere Schwangerschaften liefern die eingetragenen Daten den Ärztinnen, Ärzten und Hebammen wichtige Informationen. Schwangere sollten das Dokument deshalb immer bei sich tragen.
Damit der Mutterpass stets dem aktuellen Stand der Mutterschaftsrichtlinien entspricht, soll er künftig im Halbjahres-Rhythmus neu aufgelegt werden.
Quelle
Links zum Thema
- Dokument: Der Mutterpass (PDF)
Eine PDF-Version des Mutterpasses kann im Online-Angebot des Gemeinsamen Bundesausschusses heruntergeladen werden. (Stand: 27.10.2011)
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