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14.03.2009

Land Sachsen bezuschusst künstliche Befruchtung

Für ungewollt kinderlose Ehepaare, die sich für eine Kinderwunschbehandlung entscheiden, stellt das Land Sachsen ab März 2009 staatliche Zuschüsse von insgesamt 1,1 Millionen Euro bereit.


Hintergrund ist die seit der Gesetzesänderung von 2004 sinkende Zahl von Kinderwunschbehandlungen. Sachsen will den Abwärtstrend stoppen und betroffene Paare finanziell entlasten.

In Deutschland sind mehr als 15 Prozent aller Paare ungewollt kinderlos. Vor 2004 erstatteten die gesetzlichen Krankenkassendie Kosten für vier Kinderwunschbehandlungen, wenn sich ein Paar für diese Therapie entschieden hatte. Seit der Gesetzesänderung von 2004 werden jedoch nur noch 50 Prozent der genehmigten Kosten für die ersten drei Behandlungen von den Kassen übernommen. Dies unter der Voraussetzung, dass das Paar verheiratet ist und die Ei-, beziehungsweise Samenzellen vom Ehepartner stammen. Außerdem darf die Frau nicht älter als 40 und der Mann nicht älter als 50 Jahre alt sein. Die Zahl der Kinderwunschbehandlungen und der Geburten nach künstlicher Befruchtung ging nach dieser Gesetzesänderung stark zurück. Viele Paare verzichteten in Anbetracht der Kosten von mindestens 1500 Euro pro Behandlung auf eine künstliche Befruchtung.

Auf Antrag des Saarlandes, Sachsens und Thüringens forderte der Bundesrat daraufhin von der Bundesregierung, wieder zu der vor 2004 gültigen Regelung zurückzukehren.

Sachsen geht eigenen Weg

Das Land Sachsen stellt nun als einziges Bundesland für 2009 und 2010 insgesamt 1,1 Millionen Euro zur Verfügung, um die Betroffenen finanziell zu entlasten. Einen staatlichen Zuschuss erhalten weiterhin nur verheiratete Paare, wenn die Frau nicht älter als 40 und der Mann nicht älter als 50 Jahre alt ist. Das Paar muss außerdem seit mindestens einem Jahr in Sachsen gemeldet sein und die künstliche Befruchtung auch dort durchführen lassen. Der Zuschuss gilt für die In-vitro-Fertilisation (IVF) und die intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI).

Bezuschusst werden drei Behandlungszyklen: Bis zu 900 Euro sind für die zweite und dritte Behandlung vorgesehen, für die vierte eine Pauschale von rund 1600 bis 1800 Euro. Für den ersten Eingriff muss der gesetzliche Eigenanteil von 50 Prozent der Kosten weiterhin selbst übernommen werden.

Quelle

aerzteblatt.de

Februar 2009

 
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