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Nachrichten

13.12.2011

BZgA-Material zur Beratung Schwangerer nach auffälligem PND-Befund

Die BZgA hat ihr Informationsmaterial für medizinische Fachkräfte bei der Beratung und Aufklärung Schwangerer nach einem auffälligen Befund in der Pränataldiagnostik (PND) und zum Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind aktualisiert.

Die neue Handreichung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) soll medizinische Fachkräfte bei der Beratung Schwangerer in der Krisensituation nach einem auffälligen Befund unterstützen. Sie enthält Informationen über medizinische und psychosoziale Beratungsangebote für Schwangere, außerdem Orientierungshilfen und Kontaktadressen für das Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind sowie zum Thema "Früher Abschied von einem Kind".

Das Infopaket enthält zusätzlich drei Formblätter für Gynäkologinnen und Gynäkologen. Sie sollen bei der Dokumentation eines Aufklärungs- und Beratungsgesprächs unterstützen, wenn ein auffälliger Befund vorliegt sowie bei der Anwendung gesetzlicher Vorgaben. Das aktualisierte "Informationsmaterial für Schwangere nach einem auffälligen Befund in der PND" wurde mit Fachverbänden und -Gesellschaften aus den Bereichen Gynäkologie, Beratung und Behinderung abgestimmt.

Die BZgA ist seit dem 1. Januar 2010 gesetzlich beauftragt, Informationsmaterial für medizinische Fachkräfte, Schwangerschaftsberatungsstellen und werdende Eltern zum Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind und zum Leben von Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung bereitzustellen. Dies wurde im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG), §1 Absatz 1a festgelegt.

Gynäkologischen Fachkräften werden die Materialien zugesandt. Sie können auch kostenlos unter folgender Adresse bestellt werden:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
51101 Köln
Fax: 0221-8992257
E-mail: order(at)bzga.de

 

Das Informationsmaterial kann als Download abgerufen werden unter der Adresse: http://www.bzga.de/infomaterialien/informationsmaterial-fuer-schwangere-nach-einem-auffaelligen-befund-in-der-praenataldiagnostik/

Quelle

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Pressemitteilung vom 2.11.2011

Weiterführende Informationen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Abruf 23.11.2011

 
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