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Bundestag erlaubt PID in engen Grenzen
Paare mit Kinderwunsch, die sich einer Fruchtbarkeitsbehandlung unterziehen, können künftig die Präimplantationsdiagnostik (PID) nutzen, wenn sie mit einer schwerwiegenden Erbkrankheit ihres Kindes oder einer Fehlgeburt rechnen müssen.
Der Bundestag beschloss im Juli mehrheitlich, Gentests an Embryonen in bestimmten Fällen zuzulassen. Unter Einhaltung strikter Auflagen dürfen sie künftig durchgeführt werden. Der Gesetzentwurf für die PID erhielt 326 Stimmen, der Entwurf für ein Verbot 260. Acht Abgeordnete enthielten sich. Ein Kompromissentwurf war zuvor bereits mit 58 Stimmen gescheitert. Damit endete eine über Parteigrenzen hinweg engagiert und kontrovers geführte Debatte.
Die Methode der PID ermöglicht es, Embryonen im Rahmen einer künstlichen Befruchtung auf genetische Krankheiten zu untersuchen, bevor sie in die Gebärmutter eingepflanzt werden. Auf diese Weise kann sich die Chance für genetisch belastete Eltern erhöhen, ein gesundes Kind zu bekommen. Embryonen mit erkennbaren Erbkrankheiten werden in der Regel vernichtet.
Die PID darf nur an speziell zugelassenen Zentren durchgeführt werden. Eine vorherige Beratung der Eltern ist verpflichtend. Außerdem muss eine Ethikkommission dem Verfahren zustimmen.
Die Neuregelung zur PID wurde nötig, weil der Bundesgerichtshof vor einem Jahr entschieden hatte, dass sich aus dem Embryonenschutzgesetz kein generelles Verbot von Gentests ableiten lasse. Mit dieser Entscheidung erlaubte es genetisch vorbelasteten Paaren, im Rahmen einer künstlichen Befruchtung Embryonen auf schwere Genschäden untersuchen zu lassen. Gleichzeitig hatte der Bundesgerichtshof den Gesetzgeber zu einer klaren gesetzlichen Regelung aufgefordert.
Quelle
Spiegel online, 7.7.2011
http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/0,1518,772905,00.html
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