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Fehlgeburt

Als Fehlgeburt (medizinischer Begriff: Abort) wird es bezeichnet, wenn die Schwangerschaft vor Ablauf der 28. Schwangerschaftswoche endet, der Fötus ein Gewicht von weniger als 500 Gramm hat und nach der Geburt keine Lebenszeichen wie Atmung, Herzschlag und Nabelschnurpuls festgestellt werden können. Bei einer Fehlgeburt in diesem Sinne besteht keine standesamtliche Meldepflicht und keine Bestattungspflicht.

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