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Sorgerecht

Das Sorgerecht der Eltern für ihr Kind umfasst drei Bereiche: die Personensorge, die Vermögenssorge und das Vertretungsrecht. Die Personensorge umfasst die Pflege, Beaufsichtigung und Erziehung des Kindes, die Verantwortung für seine Schul- und Berufsausbildung, außerdem die Bestimmung über den Umgang des Kindes mit Dritten sowie über seinen Aufenthaltsort. Die Vermögenssorge betrifft die Verwaltung des Besitzes und das Vertretungsrecht die gesetzliche Vertretung des Kindes.

Verheiratete Paare haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind.  Eine unverheiratete Mutter ist allein sorgeberechtigt, solange sie nicht mit dem Mann, der die Vaterschaft anerkennt, das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Falls die Mutter nicht möchte, dass der Vater das Sorgerecht erhält, kann der Mann trotzdem beim Familiengericht einen Antrag auf das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht stellen. Das Bundesjustizministerium erarbeitet zurzeit eine Neuregelung des gemeinsamen Sorgerechts für nicht verheiratete Eltern.

 

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