Schwangerschaftsabbruch
Als Schwangerschaftsabbruch (medizinischer Begriff: Abruptio graviditatis) bezeichnet man die absichtlich herbeigeführte vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft. In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch zwar grundsätzlich rechtswidrig, unter bestimmten Voraussetzungen aber straffrei. Der Abbruch wird meist durch Absaugen oder (heute seltener) durch Ausschaben der Gebärmutter vorgenommen. Ein anderes Verfahren ist der medikamentöse Abbruch mit dem Wirkstoff Mifegyne.
Links zum Thema
- Unterstützung durch Beratung
Wird eine Frau ungewollt schwanger, steht sie vor einer schwierigen Situation. In der Schwangerschaftskonfliktberatung kann sie Hilfe finden. Bei der Abwägung der Gründe für oder gegen eine Fortsetzung der Schwangerschaft hilft die Beratung, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen.
- Abbruch: Rechtslage und Indikationen
Stellt die Schwangerschaft für die Betroffenen ein schwerwiegendes Problem dar, werden sie sich unter Umständen für einen Abbruch entscheiden. Der Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche ist in Deutschland zwar rechtswidrig, aber in der Regel straffrei.

