Mutterschutzfristen
Als Mutterschutzfristen werden die Zeiten des Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz bezeichnet, die für Schwangere und Mütter sechs Wochen vor der Geburt bis acht Wochen nach der Geburt gelten. Bei medizinischen Frühgeburten und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist auf 12 Wochen nach der Entbindung. Bei einer Frühgeburt oder einer sonstigen frühzeitigen Entbindung verlängert sich die Schutzfrist außerdem um den Zeitraum, der vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnte.

