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Mutterschaftsgeld

Berufstätige Frauen, die gesetzlich krankenversichert sind, Empfängerinnen von Arbeitslosengeld und geringfügig beschäftigte Frauen, die im Rahmen der Familienversicherung gesetzlich krankenversichert sind, erhalten während der gesetzlichen Mutterschutzfristen Mutterschaftsgeld. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfristen. Bei Bezieherinnen von Arbeitslosengeld sind die Leistungen des Arbeitsamtes zu Beginn der Schutzfristen maßgeblich.

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