Medizinische Indikation
Eine medizinische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch liegt dann vor, wenn aus ärztlicher Sicht mit der Fortsetzung der Schwangerschaft eine Gefahr für das Leben der Schwangeren oder die Gefahr einer schweren Beeinträchtigung ihrer körperlichen oder seelischen Gesundheit verbunden ist, und diese Gefahr nicht auf eine andere der Schwangeren zumutbare Weise abgewendet werden kann. Der Abbruch auf der Grundlage einer medizinischen Indikation ist nicht rechtswidrig. Er kann auch nach der 12. Woche durchgeführt werden.
Links zum Thema
- Abbruch: Rechtslage und Indikationen
Stellt die Schwangerschaft für die Betroffenen ein schwerwiegendes Problem dar, werden sie sich unter Umständen für einen Abbruch entscheiden. Der Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche ist in Deutschland zwar rechtswidrig, aber in der Regel straffrei.

