Elternzeit
Elternzeit ist die Zeit, während der Mütter oder Väter nach der Geburt eines Kindes ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder unterbrechen, um ihr Kind zu betreuen. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf insgesamt drei Jahre Elternzeit. Sie können auf bis zu drei Zeitabschnitte innerhalb der ersten acht Lebensjahre des Kindes verteilt werden. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz.
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- Vielfältig kombinierbar: Die Elternzeit
Die gesetzlichen Vorschriften zur Elternzeit ermöglichen es Eltern, Kindererziehung und Berufstätigkeit miteinander zu vereinbaren. Durch den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit ergeben sich vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten.

