. .

Dammschnitt

Mit einem Dammschnitt (auch Scheidendammschnitt) wird das Dammgewebe während der Geburt durchtrennt, um die Scheidenöffnung zu vergrößern und einen Dammriss abzuwenden. Ein Dammschnitt wird gemacht, wenn er medizinisch notwendig ist, zum Beispiel bei einer Zangen- oder Saugglockengeburt, in der Regel auch bei vaginalen Beckenendlagen-Geburten. Die medizinische Bezeichnung für Dammschnitt ist Episiotomie. Ein Dammschnitt muss genäht werden.

zurück

Beratungsstellensuche

 
3937