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Wer hat den anstrengenderen Job?

Hat der Babyalltag erst Einzug gehalten, stoßen beide Eltern gelegentlich an ihre Grenzen. Wer sich gegenseitig regelmäßig kinderfreie Zeiten schenkt, ist besser vor Überforderung geschützt.


Viele Väter beteiligen sich heute an der Kinderversorgung. Dennoch hat sich an der Aufteilung der jeweiligen Hauptaufgaben bisher nur wenig geändert: Die meisten Frauen bleiben für eine kürzere oder längere Zeit zu Hause und kümmern sich vor allem um Kind und Haushalt, während die Männer oft mit erhöhtem Einsatz das Geld für den Familienunterhalt verdienen.

Die klassische Aufgabenteilung kann jedoch, auch wenn sie einvernehmlich beschlossen wird, zu unerwarteten Störungen und Konflikten führen: Die Frau fühlt sich nicht selten "festgenagelt", der Mann kommt sich im eigenen Zuhause fremd vor. Dieses eigentümliche Gefühl der Fremdheit kann entstehen, weil Kind und Frau die gemeinsame Wohnung nun intensiver nutzen und dadurch umgestalten.

Die Wohnung als Arbeitsplatz

Bleibt die Frau beim Kind, ist die Wohnung gewissermaßen ihr "Arbeitsplatz", den sie in eigener Regie organisiert. Kommt der Mann nach Hause, kann es daher passieren, dass in den gemeinsamen vier Wänden plötzlich vorrangig ihre Regeln gelten. Möglich, dass er sich außerdem nun sofort um das Kind kümmern soll – und am besten so, wie sie es für richtig hält. Vielleicht soll er auch noch seinen Teil der Hausarbeit so erledigen, wie es ihren Vorstellungen entspricht. Schließlich muss sie hier mehr oder weniger den ganzen Tag verbringen.

Vor den in solchen Fällen absehbaren Konflikten schützen drei Vereinbarungen:

  • Der erwerbstätige Partner respektiert, dass es sich bei einem großen Teil der Wohnung tatsächlich um den "Arbeitsplatz" der Frau handelt (bleibt der Mann zu Hause, gilt dies umgekehrt ebenso).
  • Welchen Anteil an Hausarbeit und Kinderversorgung der erwerbstätige Partner übernimmt, wird einvernehmlich festgelegt.
  • Beide Eltern legen je einen Ort in der Wohnung fest, über den sie allein bestimmen.

Mal wieder ausschlafen und ausgehen

Neben aller Liebe bedeutet ein Kind durchaus schmerzliche Einbußen für die persönliche Freiheit. Die Frage, wie lange man schlafen darf oder wann man die Tageszeitung lesen kann, beantwortet meist das Kind.

Ein Satz wie "Du hast es gut, du kannst zur Arbeit gehen!" stammt deshalb häufig von Müttern (oder Männern) in der Elternzeit, die sich danach sehnen, ihren Tag selbstbestimmter verbringen zu können. Wenn die Wünsche nach Entlastung nicht hin und wieder im Kleinen befriedigt werden, können sie übermächtig werden. Das gilt auch für das Bedürfnis, einfach mal ein paar Stunden ohne Kind zu sein, sich mit Freunden zu treffen und ein ganz normales Gespräch mit anderen Erwachsenen zu führen.

Klare Absprachen tun gut

Viele Paare verständigen sich schon während der Schwangerschaft, wie sie den Alltag mit Kind organisieren wollen. Nicht selten sieht die Realität dann jedoch ganz anders aus. Anstatt dann auf den alten Verabredungen zu beharren, ist es besser, neue Absprachen zu treffen, mit denen beide gut leben können.

  • Kinderversorgung und Gelderwerb sollten grundsätzlich gleichwertig betrachtet werden. Aus keiner der beiden Tätigkeiten sollten Sonderrechte erwachsen.
  • Es hilft, Kernzeiten festzulegen, in denen ein Elternteil das Kind versorgt und der andere das Geld verdient. Außerhalb dieser acht bis zehn Stunden sollten beide Partner im Prinzip für alles in gleichem Maße zuständig sein.
  • Beide haben das gleiche Recht auf (kinderfreie) Erholung – innerhalb und außerhalb der Wohnung.

Sich Zeit schenken

Darüber hinaus erhalten kleine (Freizeit-)Geschenke nicht nur die Freude am Kind, sondern auch die Lust, Zeit miteinander zu verbringen.

  • Nirgends steht geschrieben, dass sich stets beide Eltern nachts um den Schlaf bringen müssen. Sich bei der nächtlichen Kinderversorgung abzuwechseln, kann enorm kraftsparend sein. In diesem Sinne bewähren sich (vorübergehend) unter Umständen auch getrennte Schlafzimmer.
  • Freizeit sollte für beide Eltern bedeuten, tatsächlich frei von Verpflichtungen wie Erwerbs- und Hausarbeit oder Kinderversorgung zu sein. Freie Zeiten können sich die Partner gegenseitig schenken oder auch verbindlich festlegen. Das erspart ermüdende Verhandlungen und Debatten über die "Rechtmäßigkeit" von Erholungswünschen.
  • Der Samstagmorgen ist oft die Zeit, in der ein Vater andere Väter treffen kann, um gemeinsam mit dem Kind etwas zu unternehmen. Sei es Baby-Schwimmen, ein Väterkurs in einer Familienbildungsstätte oder einfach ein Vormittag auf dem Spielplatz.
  • Nicht zuletzt ist es wichtig, sich so oft wie möglich die Dienste eines Babysitters zu gönnen. Auch Angebote von Großeltern und Freunden, das Kind hin und wieder zu übernehmen, sorgen für Freiraum und Zeit zu zweit.

Publikationen zum Thema

Köln 2011 | Preis: kostenlos
Röhrbein, Ansgar
2010 | Preis: 17,95 €
Richter, Robert; Schäfer, Eberhard
München 2005, 4. Auflage | Preis: 14,90 €
Volker Baisch und Bernd Neumann
2008 | Preis: 16,95 €

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Häufig gestellte Fragen

Ist Stillen eine sichere Verhütungsmethode?

Solange eine Frau voll stillt, wirkt das milchbildende Hormon Prolaktin zwar hemmend auf den Eisprung. Deshalb ist die Wahrscheinlichkeit, in dieser Zeit wieder schwanger zu werden, eher gering. Doch sicher ist dieser Effekt nicht. Außerdem beginnen die meisten stillenden Mütter nach einer gewissen Zeit mit dem Abstillen und Zufüttern, das heißt, sie ersetzen eine Brustmahlzeit nach der anderen. Mit jeder abgestillten Mahlzeit erhöht sich dann die Wahrscheinlichkeit eines Eisprungs.

Wer auf Nummer Sicher gehen will, muss auf Verhütungsmittel zurückgreifen. Eine Frau, die nicht stillt, kann nach dem Versiegen des Wochenflusses meist wieder schwanger werden.

Wann kann man nach der Geburt wieder miteinander schlafen?

Zu dieser Frage gibt es keine eindeutige medizinische Empfehlung. Grundsätzlich ist Geschlechtsverkehr dann wieder möglich, wenn alle Geburtswunden vollständig verheilt sind und beide Partner Lust auf Sex haben.

Die meisten Frauen brauchen einige Wochen oder Monate, bis ihr Körper alle Umstellungen nach der Geburt des Kindes verkraftet hat und sie auch seelisch wieder für die gemeinsame Sexualität offen sind.

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte?

Bislang besteht in Deutschland lediglich ein Recht auf einen Kindergartenplatz ab dem vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes. Für eine ganztägige Betreuung sowie für die Betreuung jüngerer Kinder gibt es jedoch keinen Rechtsanspruch. Erst ab August 2013 sollen alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr das Recht auf einen Betreuungsplatz bekommen.

Brauchen Eltern eine frühere Betreuung oder längere Betreuungszeiten, haben die Kindertagesstätten in den einzelnen Bundesländern einen Ermessensspielraum. Eltern mit einem besonderen Betreuungsbedarf können also versuchen, mit der Einrichtung eine günstige Lösung auszuhandeln.

Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren ist derzeit höher als das tatsächliche Angebot. Eltern, die ihr Kind in einer öffentlichen Einrichtung betreuen lassen möchten, sollten ihren Wunsch so frühzeitig wie möglich beim Jugendamt anmelden. Da die Wartelisten für Plätze in Kindertagesstätten lang sind, ist es in jedem Fall sinnvoll, sich nach Alternativen umzusehen, etwa nach einer Elterninitiative oder einer Tagesmutter.

Habe ich nach der Elternzeit einen Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag haben einen Anspruch darauf, nach der Elternzeit zu den bisherigen Bedingungen des Arbeitsvertrags in ihrem Unternehmen wieder beschäftigt zu werden. Dieser Anspruch bezieht sich allerdings nur auf die vereinbarten Arbeitszeiten und das bislang gezahlte Arbeitsentgelt. Ein Anrecht auf eine Rückkehr an denselben Arbeitsplatz oder in dieselbe Position wie vor der Elternzeit besteht nicht. Das Unternehmen kann der Mutter oder dem Vater nach Beendigung der Elternzeit also andere, gleichwertige und gleich bezahlte Aufgaben zuweisen.

Wer nach der Elternzeit zu unveränderten Arbeitsbedingungen wieder einsteigen möchte, sollte deshalb mit dem Arbeitgeber frühzeitig klären, wie viel Elternzeit unter diesen Umständen für das Unternehmen akzeptabel ist.

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