. .

Kind und Karriere – geht das?

Vater mit Neugeborenem, das auf seinem Bauch liegt © Caroline Arber/moodboard/Corbis

Beruflichen Anforderungen gerecht zu werden und trotzdem für die Familie da zu sein, ist für die meisten Männer eine große Herausforderung. Die Bedingungen sind nicht immer günstig, aber es gibt durchaus Möglichkeiten, sie zu beeinflussen.


Vatersein auf befriedigende Weise mit beruflichem Erfolg und ausreichendem Einkommen zu vereinbaren, ist nicht einfach. Männern stellt sich zunächst einmal die Frage, wie sie sich ihr Vatersein vorstellen: Wie viel Zeit will ich mit Kind und Familie verbringen? Wie viel Hausarbeit will und kann ich übernehmen? Wie wichtig ist mir der Erfolg im Beruf und wie viel berufliches Engagement ist dazu notwendig? Reicht das Einkommen? Steige ich vielleicht vorübergehend aus dem Beruf aus, um mich um Haushalt und Kinder zu kümmern?

Ein werdender Vater klärt diese Fragen in der Regel gemeinsam mit seiner Partnerin. Denn auch sie hat ihre Vorstellungen, wie sie Kind, Beruf und Haushalt vereinbaren möchte. Tritt sie im Beruf zurück? Will sie im gleichen Umfang erwerbstätig sein wie er, weniger oder mehr arbeiten?

Die Möglichkeiten der Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit reichen heute vom "Klassiker", bei dem der Vater voll erwerbstätig ist und die Mutter beim Kind bleibt, über verschiedene Modelle geteilter Elternzeit bis hin zur Umkehrung der traditionellen Aufgabenteilung.

"Frag die Mama!"

Ein Vater, der morgens um sieben die Wohnung verlässt und abends nach sieben Uhr zurückkehrt, wird von seinen Kindern vermisst. Vielleicht wird er auch heiß begehrt, weil sie ihn kaum zu Gesicht bekommen. Wenn es aber darum geht, wo das Pflaster für das aufgeschlagene Knie zu finden ist, was das Kind zum Kindergeburtstag anziehen soll und wo die beste Freundin wohnt, wird er möglicherweise überfragt sein. "Frag die Mama!", heißt es dann.

Väter, die sich vor allem auf die Erwerbsarbeit konzentrieren und erst nach Feierabend in die Kinderbetreuung einsteigen, erleben ihre Kinder wochentags oft nur müde und quengelig. Viele versuchen dann, am Wochenende mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. Trotzdem bleibt ihr Verhältnis zu den Kindern weniger vertraut als das der Mütter, denn die großen und kleinen Freuden und Dramen im Alltag der Kinder kennen sie meist nur aus zweiter Hand. Nicht selten bedauern sie später, dass sie die ersten Jahre ihrer Kinder zu wenig miterlebt haben.

Gleiche Berufschancen und Familienkompetenzen

Die meisten Frauen mit minderjährigen Kindern sind deutlich weniger als 40 Stunden in der Woche erwerbstätig. Dagegen arbeiten Väter oft mehr als 40 Stunden in der Woche, nicht wenige sogar mehr als 50 Stunden. Die meisten Väter haben also eine Partnerin, die ihnen den Alltag mit Kindern und Haushalt weitgehend abnimmt. Dazu sind jedoch immer weniger Frauen bereit. Familie und Beruf gut miteinander vereinbaren zu können, hat enorm an Bedeutung gewonnen. Zudem sind viele Familien auf ein zweites Einkommen angewiesen. Das zukunftsträchtigste Modell lautet daher: gleiche Berufschancen und gleiche Familienkompetenzen.

Auch einem voll erwerbstätigen Vater bleiben jede Menge Haus- und Erziehungsaufgaben. Eltern zu sein, ist ein 24-Stunden-Job bei einer Siebentagewoche. Dabei bedeuten gleiche Familienkompetenzen für einen Mann nicht unbedingt den gleichen Teil an Hausarbeit. Die Arbeitsteilung im Haushalt hängt auch davon ab, wer wie viel Erwerbsarbeit leistet.

Den Alltag des Kindes erleben

Kinder wünschen sich vor allem, dass ihre Eltern Zeit mit ihnen verbringen. Der Nachwuchs will außerdem in den Kindergarten gebracht werden, in die Schule, zur Ärztin oder zum Arzt, zum Sportverein oder Musikunterricht. Erst die aktive Teilnahme am Lebensalltag des Kindes macht es Vätern möglich, in Familienangelegenheiten souverän handeln zu können und auch Ansprechpartner des Kindergartens oder der Schule zu sein. Vor allem bedeutet es, Zeuge und Begleiter der Entwicklung des eigenen Kindes sein zu können.

Kind oder Karriere?

Männer haben vielfach die höher dotierten Jobs. Sie machen meist auch mehr Überstunden als Frauen. Nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung wurden 2010 in Deutschland insgesamt rund 1,25 Milliarden bezahlte Überstunden geleistet. 15 Prozent der erwerbstätigen Männer arbeiteten in dem Jahr mehr als 48 Stunden pro Woche im Vergleich zu 4 Prozent der Frauen. Schränkt der Vater seine Erwerbsarbeit ein, sind die finanziellen Einbußen für die Familie oft größer, als wenn die Frau ihre Arbeitszeit reduziert.

Zudem sind die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten beschränkt, sich gegen Überstunden zur Wehr zu setzen, wenn der Arbeitgeber sie für betrieblich notwendig hält. Wenn Männer Elternzeit beantragen oder eine Teilzeitstelle wünschen, reagieren Vorgesetzte nicht unbedingt begeistert. Ein engagierter Vater zu sein, kann der Karriere schaden. Aber: Das ist keinesfalls immer so.

Die Zeiten ändern sich

Zum einen bieten immer mehr Betriebe familienfreundliche Arbeitsbedingungen an, denn sie haben verstanden, dass ihnen dies auch wirtschaftliche Vorteile bringen kann. In vielen Fällen kann der Betriebs- oder Personalrat in Sachen Elternzeit und vaterfreundliche Arbeitszeiten unterstützen.

Zum anderen ist die besonders zeitintensive Kleinkindzeit überschaubar. In den ersten drei Jahren müssen Eltern wesentlich mehr für ihre Kinder da sein als später, wenn die Kleinen in den Kindergarten und danach in die Schule gehen. Kinder zu haben, lässt sich also durchaus mit einer langfristig angelegten beruflichen Karriere verbinden.

Ob es einem Vater gelingt, Kind und Karriere zu verbinden, hängt entscheidend davon ab, wie wichtig ihm die Zeit mit seiner Familie ist. Wer auf eine Arbeit setzt, die grundsätzlich 50 oder 60 Wochenstunden außer Haus erfordert, kann seinen Kindern kaum ein erreichbarer Vater sein.

"Du hast es gut!"

Eltern von kleinen Kindern fühlen sich oft gestresst und überfordert. Da bleibt es kaum aus, dass Frau und Mann sich bei der klassischen Rollenverteilung gegenseitig vorhalten, der andere habe jeweils den besseren Part erwischt: Der Mann fühlt sich vom Job, die Frau von den Kindern vereinnahmt. "Du hast es gut, du kannst zur Arbeit gehen!" steht dann dem "Du hast es gut, du kannst zu Hause bleiben!" entgegen.

Tatsächlich ist die Zeit mit Säuglingen und Kleinkindern oft fordernder und weniger selbstbestimmt als der Berufsalltag. Manche Väter sind deshalb auch so ehrlich, zuzugeben, dass sie gelegentlich aus dem kreativen Chaos der Familie in den vergleichsweise berechenbaren Job flüchten – zum Teil häufiger, als es Vorgesetzte verlangen. Gelingt es Eltern jedoch, Familien- und Berufszeiten so aufzuteilen, wie es ihren Bedürfnissen entspricht, kann die Elternschaft für beide Partner ein befriedigendes Miteinander werden.

Weiterführende Informationen

Publikationen zum Thema

Röhrbein, Ansgar
2010 | Preis: 17,95 €

Beratungsstellensuche

Häufig gestellte Fragen

Kann ich Überstunden ablehnen, um mehr bei meiner Familie zu sein?

Ob tariflich geregelt oder persönlich ausgehandelt: In den meisten Arbeitsverträgen stehen verbindliche Vereinbarungen über den Umgang mit der sogenannten Mehrarbeit. Dort ist festgehalten, in welchem Umfang Überstunden zu leisten sind, wie sie zu vergüten oder mit Freizeit auszugleichen sind.

Arbeitgeber haben grundsätzlich ein Anrecht darauf, dass ihre Beschäftigten Überstunden leisten. Dafür müssen allerdings betriebliche Gründe vorliegen, wie etwa unvorhergesehene Liefertermine. Wer in diesem Rahmen angeordnete Überstunden verweigert, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Überstunden dürfen allerdings nicht zum Dauerzustand werden. Das käme einer ständigen Verlängerung der normalen Arbeitszeit gleich. Von Ausnahmen abgesehen liegt die gesetzliche Höchstarbeitszeit bei 48 Stunden wöchentlich. Folglich gelten pauschale Klauseln im Arbeitsvertrag, nach denen mit dem Grundgehalt sämtliche Überstunden abgegolten sind, nur im Rahmen von 48 Arbeitsstunden pro Woche.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Bei Unklarheit der Vertragslage oder Unstimmigkeiten ist es ratsam, den Betriebs- oder Personalrat zu befragen oder sich anderenorts arbeitsrechtlich beraten zu lassen.

Hat man auch als Vater das Recht, sich wegen eines kranken Kindes von der Arbeit freistellen zu lassen?

Sowohl Mütter als auch Väter haben das Recht, sich wegen der Krankheit eines Kindes unbezahlt von der Arbeit freistellen zu lassen, sofern sie gesetzlich krankenversichert sind. Die Krankenkasse zahlt in dieser Zeit Krankengeld. Das Krankengeld beträgt rund 75 Prozent des Nettolohnes. Nähere Informationen gibt die zuständige Krankenkasse.

Nach § 45 SGB V gilt diese Regelung jedoch nur dann, wenn

  • das Kind noch keine zwölf Jahre alt ist,
  • die Betreuung aus ärztlicher Sicht notwendig ist (Attest),
  • im Haushalt keine andere Person lebt, die das Kind betreuen könnte.

Unter diesen Voraussetzungen können sich beide Elternteile für jedes Kind bis zu zehn Arbeitstage im Jahr unbezahlt freistellen lassen. Alleinerziehenden stehen 20 Tage pro Kind zu. Bei mehreren Kindern ist die Zahl der freizustellenden Arbeitstage für Alleinerziehende auf insgesamt 50, für Paare auf 25 begrenzt.

Daneben haben nach § 616 BGB Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, wenn sie für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ aus persönlichen Gründen gehindert werden, zur Arbeit zu gehen (im Gesetz heißt es „durch einen in ihrer Person liegenden Grund ohne eigenes Verschulden“). Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das eigene Kind noch nicht allein zur Ärztin oder zum Arzt gehen kann oder krank wird und gepflegt werden muss.

Bei einem Kind unter acht Jahren gilt im Einzelfall ein Zeitraum von fünf Tagen als "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit".

Privat Versicherte können sich nicht auf den § 45 SGB V berufen. Sie haben lediglich Anspruch auf Lohnfortzahlung nach § 616 BGB.

Haben Väter ein Anrecht auf einen Teilzeit-Arbeitsplatz?

Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf eine Teilzeitstelle, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen (§ 8 Abs. 1 bis 7 TzBfG):

  • Das Arbeitsverhältnis besteht bereits länger als sechs Monate.
  • Das Unternehmen beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig von der Zahl in der Berufsbildung beschäftigten Personen.
  • Es sprechen keine betrieblichen Gründe gegen die Verringerung der Arbeitszeit, wie etwa wesentliche Beeinträchtigungen der Organisation, der Arbeitsabläufe oder der Sicherheit im Betrieb oder unverhältnismäßig hohe Kosten.
  • Der Wunsch nach Arbeitszeitverringerung und deren Umfang muss spätestens drei Monate vorher schriftlich oder mündlich angemeldet werden.

Mein Mann möchte sich nach der Entbindung unbezahlten Urlaub nehmen, um den Haushalt zu versorgen. Erstattet ihm die Krankenkasse den Verdienstausfall?

Versorgt der Vater nach der Geburt eines Kindes den Haushalt, weil die Mutter aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu in der Lage ist, erstattet ihm die Krankenkasse in der Regel einen Teil seines Verdienstausfalls. Wenn die Mutter bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, kann sie nach Sozialgesetzbuch V § 38 bei ihrer Kasse eine Haushaltshilfe beantragen. Falls ein solcher Bedarf schon vor der Geburt absehbar ist, sollte der Antrag rechtzeitig zuvor gestellt werden. 

Übernimmt der Mann die häusliche Betreuung, verlangen die gesetzlichen Krankenkassen für die teilweise Kostenerstattung

  • eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit und den Umfang der Versorgung und
  • eine Nettoverdienstbescheinigung vom Arbeitgeber des Mannes.

Genaue Auskünfte über die Höhe und Dauer der Erstattung gibt die örtliche Geschäftsstelle der Krankenkasse. Dort können auch alle nötigen Antragsformulare angefordert werden.

Privatversicherte müssen sich bei ihrer jeweiligen Versicherung nach den Möglichkeiten einer Kostenübernahme erkundigen.

Lesen Sie auch...

Familie und Beruf

Das Kind ist da. Wie soll nun das Leben zu dritt aussehen? Wie lassen sich Berufstätigkeit und Elternsein verbinden? Soll Mutter- oder Vatersein zum Hauptberuf werden oder teilen sich die Partner die Familienarbeit? Welche Möglichkeiten bietet die Elternzeit? mehr...


Bernd H.: "Tausche Freizeit gegen Kind"

Als leitender Angestellter eines Jugendhilfeträgers arbeitet Bernd H. rund 45 Stunden in der Woche. Trotzdem ist er seinen beiden Kindern ein naher Vater. Außerdem teilt er sich mit seiner halbtags erwerbstätigen Frau die Hausarbeit. mehr...


Olaf Peters: "Auch Manager können engagierte Väter sein"

Obwohl Olaf Peters mehr als 50 Stunden in der Woche arbeitet, ist er verhältnismäßig viel mit seinen drei Kindern zusammen. Im höheren Management ist er damit eher eine Ausnahmeerscheinung. mehr...


Interview: "Väter möchten in Beruf und Familie erfolgreich sein"

Hans-Georg Nelles ist Gründer des Projekts "Väter & Karriere", das in den Anfangsjahren vom Europäischen Sozialfonds und dem Land NRW gefördert wurde. Mit verschiedenen Netzwerkpartnern berät er Unternehmen und Organisationen für eine väterbewusste Personalpolitik. mehr...


 
1251