Was bietet "Väter & Karriere"?
Väter & Karriere stellt Unternehmen und Organisationen Instrumente zur Verfügung, die sie auf Väter im Betrieb, ihre Bedürfnisse und Potenziale aufmerksam werden lassen. Führungskräfte werden sensibilisiert, so dass sie aktive Väter mehr wertschätzen und im betrieblichen Alltag mit ihren besonderen Bedürfnissen umgehen können.
Die Väter selbst werden ermutigt, ihre eigenen Vorstellungen von Vaterschaft zu leben, sich Zeit für ihre Kinder zu nehmen und die bei der Familienarbeit erworbenen oder gestärkten Kompetenzen auch am Arbeitsplatz sichtbar zu machen.
Beide Ansätze werden zusammengeführt, um die Entwicklung einer väterbewussten Unternehmenskultur zu stärken, in der auch Frauen leichter Karriere machen können.
Wie ist die Resonanz?
Seit der Einführung der Partnermonate ist die Anzahl der Väter, die Elternzeit in Anspruch nehmen, kontinuierlich angestiegen. Das Thema ist also in den Unternehmen angekommen. Die zwei Vätermonate können in der Regel problemlos in Anspruch genommen werden. Wenn Väter aber sechs oder mehr Monate Elternzeit nehmen möchten, kommt es leicht zu Irritationen.
Wenn Unternehmen das Thema aktiv angehen wollen, wissen sie oft nicht so recht, wie sie das können. Hier macht Väter & Karriere ein Angebot: Wir informieren darüber, was Väter wollen und was nicht, wir bieten Beratung und Workshops zu den Möglichkeiten einer väterbewussten Personalpolitik und vieles mehr.
Was zeichnet einen familienbewussten Betrieb aus?
Unabhängig von einzelnen Angeboten sind zwei Dinge wichtig: Glaubwürdigkeit und eindeutige Botschaften. Ich habe schon häufig erlebt, dass Väter zwar offiziell in Firmen-Bemühungen um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie einbezogen werden – nach dem Motto "Diese Maßnahmen sind auch für die Väter gedacht". Kursiert im Betrieb aber gleichzeitig die verdeckte Botschaft: "Wer hier was werden will, muss schon mehr als 50 Stunden arbeiten", stürzt das jeden engagierten Vater in ein Dilemma.
Darüber hinaus sollte der Betrieb den Umstand "Familie und Kinder haben" nicht als individuelles Problem oder gar Defizit betrachten, sondern vielmehr wertschätzen und auch die damit verbundenen Potenziale und Chancen erkennen. Elternzeit ist keine ‚Auszeit’, sondern eine Zeit, in der auch für den Betrieb wertvolle soziale Kompetenzen verstärkt werden.
Welche Vorteile hat ein Betrieb von der Wertschätzung der Väter?
Unternehmen brauchen heute mehr denn je engagierte und motivierte Beschäftigte. Die Wertschätzung der jeweiligen biografischen Situation und die Sicherheit der Beschäftigten, bestimmte Maßnahmen und Angebote auch in Anspruch nehmen zu dürfen, bewirken oft einen deutlichen Motivationsschub.
Unter den väterbewussten Maßnahmen möchte ich die Flexibilität herausheben. Die Möglichkeit, Arbeitszeiten und gegebenenfalls auch den Arbeitsort im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse flexibel gestalten zu können, ist meines Erachtens der Generalschlüssel zu einer familienfreundlichen Arbeitswelt. So sind bei hinreichender Flexibilität unter Umständen 50 Arbeitsstunden für einen Vater leichter mit seinen familiären Ansprüchen und Aufgaben zu vereinbaren als 40 Stunden, die unflexibel abgearbeitet werden müssen.
Was hindert Väter daran, sich mehr in der Erziehungsarbeit zu engagieren?
An erster Stelle sehe ich die Überzeugung von Müttern und Vätern, aber auch in den Unternehmen, dass Kinder in den ersten Lebensjahren bei der Mutter am besten aufgehoben sind. Die zwei Partnermonate werden zwar inzwischen in den Betrieben ‚durchgewinkt’. Doch Väter, die sich darüber hinaus engagieren möchten, stehen nach wie vor unter einem Rechtfertigungsdruck und befürchten nicht zu Unrecht Brüche in der beruflichen Entwicklung.
Dazu kommen dann vielfach die Gehaltsunterschiede in der Partnerschaft. Wenn Vater und Mutter auf Augenhöhe über die Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit verhandeln können und dies auch rechtzeitig tun, kommt es sehr viel eher zu einem größeren Engagement der Väter bei der Erziehungsarbeit.
Eine partnerschaftliche Aufgabenteilung führt schon kurzfristig zu einer größeren Zufriedenheit und einer höheren Qualität der Partnerschaft, die neben dem Paar auch den Kindern zugute kommt.
Wie ist die Situation der Väter in anderen Ländern?
Ich verfolge die Diskussion um die Rollenverteilung zwischen Männern und Frauen und das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Nordamerika, Australien und Europa schon seit über 10 Jahren. Tendenziell ähneln sich die Herausforderungen. Es zeigen sich aber auch Unterschiede.
So haben zum Beispiel Länder wie Dänemark und Island, in denen die Frauenerwerbsarbeit am höchsten ist, auch die höchsten Geburtenraten. In Schweden haben gesetzliche Regelungen und eine entsprechende Diskussion in der Gesellschaft dazu geführt, dass die „Vätermonate“ von vielen Männern in Anspruch genommen werden. Bei der Geburt eines weiteren Kindes wird der Zeitraum oft über die verpflichtenden acht Wochen hinaus ausgedehnt.
In Schweden stellt zum Beispiel die Polizei bevorzugt Väter mit aktiven Erziehungszeiten ein. Denn die haben Konfliktlösung nicht nur theoretisch gelernt.
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Häufig gestellte Fragen
Kann ich Überstunden ablehnen, um mehr bei meiner Familie zu sein?
Ob tariflich geregelt oder persönlich ausgehandelt: In den meisten Arbeitsverträgen stehen verbindliche Vereinbarungen über den Umgang mit der sogenannten Mehrarbeit. Dort ist festgehalten, in welchem Umfang Überstunden zu leisten sind, wie sie zu vergüten oder mit Freizeit auszugleichen sind.
Arbeitgeber haben grundsätzlich ein Anrecht darauf, dass ihre Beschäftigten Überstunden leisten. Dafür müssen allerdings betriebliche Gründe vorliegen, wie etwa unvorhergesehene Liefertermine. Wer in diesem Rahmen angeordnete Überstunden verweigert, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Überstunden dürfen allerdings nicht zum Dauerzustand werden. Das käme einer ständigen Verlängerung der normalen Arbeitszeit gleich. Von Ausnahmen abgesehen liegt die gesetzliche Höchstarbeitszeit bei 48 Stunden wöchentlich. Folglich gelten pauschale Klauseln im Arbeitsvertrag, nach denen mit dem Grundgehalt sämtliche Überstunden abgegolten sind, nur im Rahmen von 48 Arbeitsstunden pro Woche.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Bei Unklarheit der Vertragslage oder Unstimmigkeiten ist es ratsam, den Betriebs- oder Personalrat zu befragen oder sich anderenorts arbeitsrechtlich beraten zu lassen.
Hat man auch als Vater das Recht, sich wegen eines kranken Kindes von der Arbeit freistellen zu lassen?
Sowohl Mütter als auch Väter haben das Recht, sich wegen der Krankheit eines Kindes unbezahlt von der Arbeit freistellen zu lassen, sofern sie gesetzlich krankenversichert sind. Die Krankenkasse zahlt in dieser Zeit Krankengeld. Das Krankengeld beträgt rund 75 Prozent des Nettolohnes. Nähere Informationen gibt die zuständige Krankenkasse.
Nach § 45 SGB V gilt diese Regelung jedoch nur dann, wenn
- das Kind noch keine zwölf Jahre alt ist,
- die Betreuung aus ärztlicher Sicht notwendig ist (Attest),
- im Haushalt keine andere Person lebt, die das Kind betreuen könnte.
Unter diesen Voraussetzungen können sich beide Elternteile für jedes Kind bis zu zehn Arbeitstage im Jahr unbezahlt freistellen lassen. Alleinerziehenden stehen 20 Tage pro Kind zu. Bei mehreren Kindern ist die Zahl der freizustellenden Arbeitstage für Alleinerziehende auf insgesamt 50, für Paare auf 25 begrenzt.
Daneben haben nach § 616 BGB Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, wenn sie für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ aus persönlichen Gründen gehindert werden, zur Arbeit zu gehen (im Gesetz heißt es „durch einen in ihrer Person liegenden Grund ohne eigenes Verschulden“). Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das eigene Kind noch nicht allein zur Ärztin oder zum Arzt gehen kann oder krank wird und gepflegt werden muss.
Bei einem Kind unter acht Jahren gilt im Einzelfall ein Zeitraum von fünf Tagen als "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit".
Privat Versicherte können sich nicht auf den § 45 SGB V berufen. Sie haben lediglich Anspruch auf Lohnfortzahlung nach § 616 BGB.
Haben Väter ein Anrecht auf einen Teilzeit-Arbeitsplatz?
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf eine Teilzeitstelle, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen (§ 8 Abs. 1 bis 7 TzBfG):
- Das Arbeitsverhältnis besteht bereits länger als sechs Monate.
- Das Unternehmen beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig von der Zahl in der Berufsbildung beschäftigten Personen.
- Es sprechen keine betrieblichen Gründe gegen die Verringerung der Arbeitszeit, wie etwa wesentliche Beeinträchtigungen der Organisation, der Arbeitsabläufe oder der Sicherheit im Betrieb oder unverhältnismäßig hohe Kosten.
- Der Wunsch nach Arbeitszeitverringerung und deren Umfang muss spätestens drei Monate vorher schriftlich oder mündlich angemeldet werden.


