Ein Betrieb mit familienfreundlichen Arbeitsbedingungen bietet angestellten Eltern in erster Linie flexible Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit und Teilzeit. Hinzu kommen können
- die Kinderbetreuung im Betrieb oder die finanzielle Unterstützung der Kinderbetreuung am Wohnort der Familie,
- Sonderurlaub, wenn ein Kind erkrankt ist,
- die Gewährleistung, Elternzeit ohne Karriereknick nutzen zu können,
- Angebote zur Kontaktpflege und Weiterqualifizierung während der Elternzeit,
- gezielte Hilfen beim Wiedereinstieg in den Beruf nach der Elternzeit
- und nicht zuletzt deutliche Signale, dass auch Männer diese Angebote ohne Nachteile nutzen können.
Vorteile für die Eltern
Familienfreundliche Arbeitbedingungen vermindern den Stress vieler Eltern, Kinder und Erwerbsarbeit unter einen Hut zu bekommen. Sie verhindern einschneidende finanzielle Einbußen und nehmen die Angst, bei der Karriere wegen der Kinder abgehängt zu werden. Betriebliche Wertschätzung trägt erheblich dazu bei, dass Frauen und Männer nicht nur gerne Kinder haben, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit auch gern zur Arbeit kommen.
Wegen der vielfältigen neuen Belastungen bringt die Geburt eines Kindes ein Paar nicht selten aus der Balance. Familienfreundliche Arbeitbedingungen tragen nicht zuletzt auch dazu bei, die Beziehung eines Elternpaares zu stabilisieren. Wenn weder Mann noch Frau auf berufliche oder familiäre Perspektiven verzichten müssen, erhöht sich die Zufriedenheit beider Elternteile mit der neuen Lebenssituation.
Zufriedenheit mit der Erwerbsarbeit verhindert außerdem, dass betrieblicher Stress in die Familie hineingetragen wird – und umgekehrt: Ausgeglichene, im Stressmanagement geschulte Eltern sind potenziell auch leistungsstarke Beschäftigte.
Vorteile für den Betrieb
Es ist kein Geheimnis, dass viele Betriebe große Schwierigkeiten bei der Besetzung von Schlüsselfunktionen haben. Entsprechend begründeten bei einer Befragung des Instituts der deutschen Wirtschaft drei Viertel der Unternehmen ihr familienfreundliches Engagement damit, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so besser halten und gewinnen zu können.
Kein Wunder also, dass im Frühjahr 2006 gut die Hälfte der DAX-30-Unternehmen mit familienfreundlichen Programmen warb oder mit der Entwicklung entsprechender Projekte begonnen hatte.
Eine Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums ("Betriebswirtschaftliche Effekte familienfreundlicher Maßnahmen - Kosten-Nutzen-Analyse") kam bereits 2005 zu dem Ergebnis, dass familienorientierte Arbeitszeitstrukturen Betrieben nicht nur Wettbewerbsvorteile bei der Besetzung ihrer Stellen bringen, sondern sich auch finanziell rechnen.
Familienorientierte Arbeitszeitstrukturen führen demnach nachweislich zu einer
- Verringerung der Fluktuation des Personals und somit zu einem geringeren Aufwand bei der Wiederbesetzung,
- Reduzierung von Fehlzeiten und Krankenstand,
- Verbesserung der Arbeitsmotivation und Loyalität der Beschäftigten,
- Erhöhung der Rückkehrquote nach Mutterschutz und Elternzeit,
- Erhöhung der Produktivität.
Eine lohnende Investition
Für die erwähnte Studie wurden Controllingdaten von zehn großen deutschen Unternehmen ausgewertet. Dabei stellte man die Ausgaben für familienfreundliche Maßnahmen (unter anderem Beratungsleistungen, individuelle Arbeitszeitmodelle, Telearbeit, Kinderbetreuung etc.) den Kosten für Fluktuation und längerfristige Betriebsabwesenheit gegenüber.
Aus den Daten der analysierten Unternehmen wurde schließlich eine Modellrechnung für eine fiktive "Familien GmbH" mit 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einer dem Bundesdurchschnitt entsprechenden Belegschaftsstruktur abgeleitet.
Die Kosten-Nutzen-Analyse kommt zu folgendem Ergebnis: "Wertet man den jährlichen Aufwand für die familienfreundlichen Personalmaßnahmen als Investition, so verzinst sich das in die Maßnahmen investierte Kapital bei der Familien GmbH mit 25 Prozent." Konkret stehen gemäß der Modellrechnung einer Investition von 300.000 Euro Einsparungen in Höhe von 375.000 Euro gegenüber. Das Engagement des Unternehmens für mehr Familienfreundlichkeit kann also ein durchaus rentables "Geschäft" sein.
Auch Kleinbetriebe können familienfreundlich sein
Dass sich familienfreundliche Arbeitbedingungen auch in Kleinbetrieben erfolgreich umsetzen lassen, zeigt die promeos GmbH als eines von zahlreichen Beispielen, die vom Audit Beruf & Familie der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung das sogenannte Grundzertifikat als "familienfreundlicher Betrieb" erhalten haben.
Die Firma produziert im Maschinen- und Anlagenbau und beschäftigt 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unter anderem wurden folgende familienfreundliche Maßnahmen ergriffen:
- Flexible Arbeitszeitgestaltung: Notebook und UMTS für das Home Office sind Standard.
- Bevorzugung von Bewerberinnen und Bewerbern, die bereit sind, die familienfreundlichen Maßnahmen des Betriebs zu unterstützen.
- Position einer Beauftragten für Familienfragen.
- Spielecke für das spontane Überbrücken von Betreuungsengpässen.
- Sonderurlaub für Väter nach der Geburt eines Kindes.
- "Windelgeld" für Neugeborene.
- Kindergeburtstage und andere wichtige familienbezogene Ereignisse wie etwa die Einschulung finden bei der Terminplanung Berücksichtigung im Kalender der Geschäftsführung.
- Kindernachmittage "Werkeln in der Metallwerkstatt" und Ähnliches.
Weiterführende Informationen
- Erfolgsfaktor Familie
Diese Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) informiert zum Unternehmensprogramm "Erfolgsfaktor Familie". Es steht eine breite Auswahl an Informationen zum Thema familienbewusste Personalpolitik und Unternehmenskultur zur Verfügung. Der Newsletter "Erfolgsfaktor Familie" informiert regelmäßig über aktuelle Projekte, Studien und Termine.
(Recherchedatum: 25.04.2012) - Initiative Lokale Bündnisse für Familie
Die Überblicksseite der Initiative Lokale Bündnisse für Familie informiert über ihre Leistungen und Veranstaltungen. Im Serviceteil finden sich zu diversen Themen Studien, Daten und Fakten. Links führen zu den Seiten bestehender lokaler Bündnisse.
(Recherchedatum: 04.11.2011)
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Häufig gestellte Fragen
Kann ich Überstunden ablehnen, um mehr bei meiner Familie zu sein?
Ob tariflich geregelt oder persönlich ausgehandelt: In den meisten Arbeitsverträgen stehen verbindliche Vereinbarungen über den Umgang mit der sogenannten Mehrarbeit. Dort ist festgehalten, in welchem Umfang Überstunden zu leisten sind, wie sie zu vergüten oder mit Freizeit auszugleichen sind.
Arbeitgeber haben grundsätzlich ein Anrecht darauf, dass ihre Beschäftigten Überstunden leisten. Dafür müssen allerdings betriebliche Gründe vorliegen, wie etwa unvorhergesehene Liefertermine. Wer in diesem Rahmen angeordnete Überstunden verweigert, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Überstunden dürfen allerdings nicht zum Dauerzustand werden. Das käme einer ständigen Verlängerung der normalen Arbeitszeit gleich. Von Ausnahmen abgesehen liegt die gesetzliche Höchstarbeitszeit bei 48 Stunden wöchentlich. Folglich gelten pauschale Klauseln im Arbeitsvertrag, nach denen mit dem Grundgehalt sämtliche Überstunden abgegolten sind, nur im Rahmen von 48 Arbeitsstunden pro Woche.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Bei Unklarheit der Vertragslage oder Unstimmigkeiten ist es ratsam, den Betriebs- oder Personalrat zu befragen oder sich anderenorts arbeitsrechtlich beraten zu lassen.
Hat man auch als Vater das Recht, sich wegen eines kranken Kindes von der Arbeit freistellen zu lassen?
Sowohl Mütter als auch Väter haben das Recht, sich wegen der Krankheit eines Kindes unbezahlt von der Arbeit freistellen zu lassen, sofern sie gesetzlich krankenversichert sind. Die Krankenkasse zahlt in dieser Zeit Krankengeld. Das Krankengeld beträgt rund 75 Prozent des Nettolohnes. Nähere Informationen gibt die zuständige Krankenkasse.
Nach § 45 SGB V gilt diese Regelung jedoch nur dann, wenn
- das Kind noch keine zwölf Jahre alt ist,
- die Betreuung aus ärztlicher Sicht notwendig ist (Attest),
- im Haushalt keine andere Person lebt, die das Kind betreuen könnte.
Unter diesen Voraussetzungen können sich beide Elternteile für jedes Kind bis zu zehn Arbeitstage im Jahr unbezahlt freistellen lassen. Alleinerziehenden stehen 20 Tage pro Kind zu. Bei mehreren Kindern ist die Zahl der freizustellenden Arbeitstage für Alleinerziehende auf insgesamt 50, für Paare auf 25 begrenzt.
Daneben haben nach § 616 BGB Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, wenn sie für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ aus persönlichen Gründen gehindert werden, zur Arbeit zu gehen (im Gesetz heißt es „durch einen in ihrer Person liegenden Grund ohne eigenes Verschulden“). Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das eigene Kind noch nicht allein zur Ärztin oder zum Arzt gehen kann oder krank wird und gepflegt werden muss.
Bei einem Kind unter acht Jahren gilt im Einzelfall ein Zeitraum von fünf Tagen als "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit".
Privat Versicherte können sich nicht auf den § 45 SGB V berufen. Sie haben lediglich Anspruch auf Lohnfortzahlung nach § 616 BGB.
Haben Väter ein Anrecht auf einen Teilzeit-Arbeitsplatz?
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf eine Teilzeitstelle, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen (§ 8 Abs. 1 bis 7 TzBfG):
- Das Arbeitsverhältnis besteht bereits länger als sechs Monate.
- Das Unternehmen beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig von der Zahl in der Berufsbildung beschäftigten Personen.
- Es sprechen keine betrieblichen Gründe gegen die Verringerung der Arbeitszeit, wie etwa wesentliche Beeinträchtigungen der Organisation, der Arbeitsabläufe oder der Sicherheit im Betrieb oder unverhältnismäßig hohe Kosten.
- Der Wunsch nach Arbeitszeitverringerung und deren Umfang muss spätestens drei Monate vorher schriftlich oder mündlich angemeldet werden.


