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Olaf Peters: "Auch Manager können engagierte Väter sein"

Obwohl Olaf Peters mehr als 50 Stunden in der Woche arbeitet, ist er verhältnismäßig viel mit seinen drei Kindern zusammen. Im höheren Management ist er damit eher eine Ausnahmeerscheinung.


Der Mann ist schwer zu kriegen. Nach einigem E-Mail-Verkehr kann an einem Mittwochnachmittag schließlich ein kurzes Gespräch per Handy stattfinden. Im Hintergrund: Schwimmbadgeräusche.

Nach dem ersten Kind hat Olaf Peters Frau ihre Karriere als Rechtsanwältin stark eingeschränkt, nach dem zweiten Kind dann komplett aufgegeben. "Meine Frau hat sich dazu entschieden", sagt er, "auch weil wir einige Zeit im Ausland gelebt haben." Es habe zwischen ihnen in dieser Frage keinen Dissens gegeben, betont er, der unterdessen bis zum Personaldirektor aufstieg: "55 Stunden in der Woche sind ganz normal."

Die ganz besondere Nähe

So weit, so klassisch. Mit der Geburt des dritten Kindes vor drei Jahren beschäftigte ihn jedoch zunehmend, was schon länger an ihm nagte: Vieles von der frühen Entwicklung seiner ersten beiden Kinder hatte er verpasst. Nun war ihm eine letzte Chance geschenkt, das ganz Besondere aus größerer Nähe zu erleben. "Da weniger arbeiten für mich nicht in Frage kam, habe ich einen Teil meiner Arbeitszeit einfach in den frühen Morgen verlegt."

Nicht selten steht er schon gegen 5.00 Uhr auf und arbeitet bis 7.00 Uhr. Dann frühstückt er mit seinen Kindern und bringt sie in Kindergarten und Schule. Danach arbeitet er im Büro oder unterwegs weiter und versucht, bis 19.00 Uhr wieder zu Hause zu sein, um den Abend mit seinen Kindern bis zur Schlafenszeit zu verbringen. Am Wochenende, sagt er, werden Kindererziehung und Hausarbeit geteilt.

Zwischen Bewunderung und Unverständnis

Olaf Peters legt schon lange großen Wert darauf, möglichst keine Geburtstagsfeier oder andere wichtige Ereignisse seiner Kinder zu verpassen. "Meine Mitarbeiter fanden das immer toll. Nach und nach trauten sie sich dann auch, ebenfalls für solche Anlässe mal frei zu nehmen." Von seinen Chefs und einigen Kollegen musste er sich dagegen immer wieder spitze Bemerkungen anhören, nach dem Motto, ob er sich mal wieder einen halben Tag Urlaub genommen habe. "Da war viel Unverständnis, aber auch Neid."

Der Klassiker: Mehr Erfolg, weniger Kinder

Auch wenn Olaf Peters persönliches Vereinbarungsmodell von Karriere und Familie nicht gerade revolutionär klingt, ist er in Managerkreisen eher eine Ausnahmeerscheinung. Die meisten seiner Kollegen, sagt er, hätten weit weniger mit ihren Kindern zu tun. Sie hinterfragten nicht den Status quo, fühlten sich stets unabkömmlich und beschrieben ihr Außerhaussein als reinen Sachzwang.

Ein "ziemlich großer Teil" der Väter wolle gar nicht mehr Zeit mit ihren Familien verbringen. Zudem wüssten viele, wie aufreibend es sei, Kindererziehung und Hausarbeit weitgehend allein zu bewältigen, und dass es den Frauen kaum gesellschaftliche Anerkennung einbringe. "Auch deswegen schlagen die Männer sich nicht gerade um die Elternzeit."

Keine Vorstellung von Familie

Was er bedauerlich finde: Männer hätten oft genaue Vorstellungen davon, was sie im Beruf erreichen wollten, fragten sich jedoch nicht, was ihnen die Familie wirklich bedeute. Gleichzeitig sei er davon überzeugt, dass viele Väter gerne mehr mit ihren Kindern zusammen wären. Doch je beruflich erfolgreicher sie seien, desto weniger stellten sie die üblichen Abläufe in Frage. Diese Väter würde Olaf Peters gern ermutigen, ihrem Wunsch nach mehr Familie mehr Platz einzuräumen. "Das intensive Feedback meiner Kinder schenkt mir immer wieder die Gelassenheit, dumme Bemerkungen auch mal abprallen zu lassen."

"Freier als je zuvor"

Inzwischen ist Olaf Peters auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Das sei zwar nicht immer einfach, und es bleibe auch nicht mehr Zeit. "Dafür bin ich in meinen Planungen freier als je zuvor. Dass ich zum Beispiel an einem Mittwochnachmittag mit meinen Kindern mal im Schwimmbad sein kann, hat es so früher nicht gegeben. Das ist doch klasse!"

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich Überstunden ablehnen, um mehr bei meiner Familie zu sein?

Ob tariflich geregelt oder persönlich ausgehandelt: In den meisten Arbeitsverträgen stehen verbindliche Vereinbarungen über den Umgang mit der sogenannten Mehrarbeit. Dort ist festgehalten, in welchem Umfang Überstunden zu leisten sind, wie sie zu vergüten oder mit Freizeit auszugleichen sind.

Arbeitgeber haben grundsätzlich ein Anrecht darauf, dass ihre Beschäftigten Überstunden leisten. Dafür müssen allerdings betriebliche Gründe vorliegen, wie etwa unvorhergesehene Liefertermine. Wer in diesem Rahmen angeordnete Überstunden verweigert, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Überstunden dürfen allerdings nicht zum Dauerzustand werden. Das käme einer ständigen Verlängerung der normalen Arbeitszeit gleich. Von Ausnahmen abgesehen liegt die gesetzliche Höchstarbeitszeit bei 48 Stunden wöchentlich. Folglich gelten pauschale Klauseln im Arbeitsvertrag, nach denen mit dem Grundgehalt sämtliche Überstunden abgegolten sind, nur im Rahmen von 48 Arbeitsstunden pro Woche.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Bei Unklarheit der Vertragslage oder Unstimmigkeiten ist es ratsam, den Betriebs- oder Personalrat zu befragen oder sich anderenorts arbeitsrechtlich beraten zu lassen.

Hat man auch als Vater das Recht, sich wegen eines kranken Kindes von der Arbeit freistellen zu lassen?

Sowohl Mütter als auch Väter haben das Recht, sich wegen der Krankheit eines Kindes unbezahlt von der Arbeit freistellen zu lassen, sofern sie gesetzlich krankenversichert sind. Die Krankenkasse zahlt in dieser Zeit Krankengeld. Das Krankengeld beträgt rund 75 Prozent des Nettolohnes. Nähere Informationen gibt die zuständige Krankenkasse.

Nach § 45 SGB V gilt diese Regelung jedoch nur dann, wenn

  • das Kind noch keine zwölf Jahre alt ist,
  • die Betreuung aus ärztlicher Sicht notwendig ist (Attest),
  • im Haushalt keine andere Person lebt, die das Kind betreuen könnte.

Unter diesen Voraussetzungen können sich beide Elternteile für jedes Kind bis zu zehn Arbeitstage im Jahr unbezahlt freistellen lassen. Alleinerziehenden stehen 20 Tage pro Kind zu. Bei mehreren Kindern ist die Zahl der freizustellenden Arbeitstage für Alleinerziehende auf insgesamt 50, für Paare auf 25 begrenzt.

Daneben haben nach § 616 BGB Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, wenn sie für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ aus persönlichen Gründen gehindert werden, zur Arbeit zu gehen (im Gesetz heißt es „durch einen in ihrer Person liegenden Grund ohne eigenes Verschulden“). Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das eigene Kind noch nicht allein zur Ärztin oder zum Arzt gehen kann oder krank wird und gepflegt werden muss.

Bei einem Kind unter acht Jahren gilt im Einzelfall ein Zeitraum von fünf Tagen als "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit".

Privat Versicherte können sich nicht auf den § 45 SGB V berufen. Sie haben lediglich Anspruch auf Lohnfortzahlung nach § 616 BGB.

Haben Väter ein Anrecht auf einen Teilzeit-Arbeitsplatz?

Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf eine Teilzeitstelle, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen (§ 8 Abs. 1 bis 7 TzBfG):

  • Das Arbeitsverhältnis besteht bereits länger als sechs Monate.
  • Das Unternehmen beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig von der Zahl in der Berufsbildung beschäftigten Personen.
  • Es sprechen keine betrieblichen Gründe gegen die Verringerung der Arbeitszeit, wie etwa wesentliche Beeinträchtigungen der Organisation, der Arbeitsabläufe oder der Sicherheit im Betrieb oder unverhältnismäßig hohe Kosten.
  • Der Wunsch nach Arbeitszeitverringerung und deren Umfang muss spätestens drei Monate vorher schriftlich oder mündlich angemeldet werden.

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