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Die Hebamme: Begleitung durch Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett

Seit Jahrhunderten leisten Hebammen schwangeren Frauen Beistand. Sie betreuen werdende Mütter bei der Schwangerenvorsorge und während der Geburt. Nach der Geburt begleiten sie die Frauen durchs Wochenbett, unterstützen bei der Säuglingsversorgung und beim Stillen.

Hebammen-Betreuung in der Schwangerschaft

© BZgA/HN/Eichhöfer

Hebammen sind mehr als „nur“ Geburtshelfende: Sie unterstützen und beraten auf Wunsch der werdenden Eltern während der ganzen Schwangerschaft.

Das gilt auch für medizinische Themen. Genauso wie eine Frauenärztin oder ein Frauenarzt dürfen sie die Schwangerschaft feststellen und den Mutterpass ausstellen. Die Hebamme kann darüber hinaus fast alle im Mutterpass vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen durchführen. Ausgenommen sind Ultraschall-Untersuchungen, die Ärztinnen oder Ärzten vorbehalten sind. Bei Risikoschwangerschaften ziehen sie eine Ärztin oder einen Arzt für die Betreuung der Schwangeren hinzu.

Auch bei Schwangerschaftsbeschwerden kann die Hebamme die Schwangere unterstützen. Viele Hebammen bieten zudem Schwangerschaftsgymnastik und Geburtsvorbereitungskurse an und geben Entscheidungshilfen bei der Auswahl des Geburtsorts und der Geburtsmethode.

Mit der Hebamme durch die Geburt

Die Hebamme ist bei einer normalen Geburt die erste Ansprechpartnerin. Gibt es keine Komplikationen, kann sie die Geburt verantwortlich leiten. Ärztinnen und Ärzte haben sogar die Pflicht, bei einer Geburt eine Hebamme hinzuzuziehen.

Während der Geburt überwacht sie den Zustand des Kindes, unterstützt die Mutter bei den Geburtswehen und hilft ihr, die Geburtsschmerzen zu bewältigen. Sie beobachtet den Verlauf der Geburt bis zur Entbindung und entscheidet, ob zusätzliche medizinische Hilfe nötig ist. In vielen Kliniken kommen am Ende der Geburt aber in jedem Fall eine Gynäkologin oder ein Gynäkologe dazu.

Nach der Geburt wird als erstes geprüft, wie es dem Neugeborenen geht. Sind Atmung, Puls, Grundspannung, Aussehen und Reflexe normal? Diese erste Untersuchung (U1) darf die Hebamme selbstständig durchführen. In Kliniken kümmert sich die Hebamme manchmal hauptsächlich um die Mutter, während eine Kinderärztin oder ein Kinderarzt das Kind untersucht.

Möchte die Frau das Baby stillen, unterstützt die Hebamme die Mutter beim ersten Anlegen des Kindes.

Wochenbett-Betreuung durch die Hebamme

Im Wochenbett, also der ersten Zeit nach der Geburt, haben Mütter oft viele Fragen, etwa zur Rückbildung oder zur Entwicklung des Kindes. Auch hier ist die Hebamme eine wichtige Anlaufstelle. Als Nachsorge-Hebamme hat sie bei ihren regelmäßigen Hausbesuchen sowohl die Mutter als auch das Baby im Blick. Sie kontrolliert den Wochenfluss und die Gebärmutterrückbildung und versorgt Wundnähte (zum Beispiel nach einem Dammriss oder einem Kaiserschnitt).

Falls gewünscht, gibt sie auch Tipps für die Säuglingspflege oder fürs Stillen. Außerdem überprüft sie den Gesundheitszustand des Neugeborenen und versorgt den Nabel.

Freiberufliche Hebamme, Klinikhebamme, Beleghebamme?

Hebammen sind nicht alle gleich organisiert und übernehmen deswegen auch unterschiedliche Aufgaben. Werdende Eltern sollten deshalb am Anfang der Schwangerschaft klären, welche Tätigkeiten ihre Hebamme abdeckt.

Freiberufliche Hebammen führen Geburtsvorbereitungskurse durch und kümmern sich während des Wochenbetts und der Stillzeit um Mutter, Kind und die junge Familie.

Wichtig zu wissen: Nicht alle freiberuflichen Hebammen begleiten die Schwangere bei der Geburt. Und nicht in jeder Klinik oder jedem Geburtshaus ist es möglich, die eigene Hebamme „mitzubringen“. Dies muss in einem Erstgespräch mit der Hebamme und später bei der Auswahl der Klinik geklärt werden.

Beleghebammen sind grundsätzlich freiberufliche Hebammen. Sie haben aber mit einer oder mehreren Kliniken einen Vertrag geschlossen, um die Kreißsäle dort für Geburten zu nutzen. In manchen Kliniken arbeiten ausschließlich Beleghebammen, in anderen arbeiten Beleghebammen neben fest angestellten Hebammen.

Beleghebammen haben meist eine eigene Praxis, in der sie Vorsorge, Geburtsvorbereitung, Geburtsbegleitung, Wochenbettpflege und weitergehende Betreuung nach der Geburt anbieten. Hat sich ein Vertrauensverhältnis entwickelt, kann das den werdenden Eltern während der Geburt Sicherheit vermitteln. Die „eigene“ Beleghebamme bleibt dann bis zum Ende der Geburt an der Seite der Schwangeren.

Klinikhebammen sind in einem Krankenhaus fest angestellt. Ihre Hauptaufgabe ist die Geburtshilfe im Kreißsaal und auf Station für die Schwangere da zu sein, bevor die Geburt losgeht. Meist arbeiten mehrere Hebammen im Schichtdienst. Damit ist sichergestellt, dass grundsätzlich jede Klinikgeburt von einer Hebamme begleitet wird. Deswegen kann es aber auch sein, dass während der Geburt die Hebamme von einer Kollegin abgelöst wird.

Die richtige Hebamme finden

Als werdende Mutter können Sie selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang Sie die Leistungen einer Hebamme in Anspruch nehmen möchten. Viele Schwangere fühlen sich mit einer Hebamme ihres Vertrauens sicherer und sehen der Geburt und der ersten Zeit mit dem Neugeborenen gelassener entgegen.

Adressen von freiberuflichen Hebammen vermitteln die Hebammenverbände und -netzwerke. Auch Ärztinnen und Ärzte können bei der Auswahl behilflich sein. Eine gute Hilfe bei der Online-Suche nach einer Hebamme in Ihrer Nähe ist die Hebammenliste der gesetzlichen Krankenkassen.

In Kliniken und Geburtshäusern gibt es Listen mit den dort arbeitenden Hebammen. Kliniken können allerdings wegen des Schichtdienstes keine Gewähr dafür geben, dass eine bestimmte Hebamme während der Geburt auch tatsächlich da ist.

Beleghebammen haben nur mit bestimmten Kliniken Verträge. Klären Sie also im Vorfeld, mit welchen Einrichtungen diese als Beleghebamme zusammenarbeitet.

Wer übernimmt die Kosten für die Hebamme?

Jede gesetzlich krankenversicherte Frau hat Anspruch auf Hebammenhilfe. Dazu gehören:

  • Beratungen in der Schwangerschaft
  • Vorsorgeuntersuchungen (soweit sie nicht bereits von einer Ärztin oder einem Arzt vorgenommen wurden)
  • Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden oder Wehen
  • Geburtsvorbereitung (einzeln oder in Gruppen)
  • Betreuung bei der Geburt (auch einer Fehlgeburt) im Krankenhaus, im Geburtshaus, in der Hebammenpraxis oder zu Hause
  • Wochenbett-Betreuung (Nachsorge) bis zwölf Wochen nach der Geburt. Bis zum zehnten Tag nach der Geburt hat jede Mutter Anspruch auf maximal 20 Hebammenbesuche. Bis ihr Kind zwölf Wochen alt ist, kann sie Hebammenhilfe darüber hinaus bis zu 16-mal telefonisch oder durch einen Hausbesuch in Anspruch nehmen, auf ärztliche Anordnung auch länger. Bei größeren Problemen mit dem Stillen, der Wundheilung von Dammverletzungen, einer verzögerten Rückbildung oder anderen Schwierigkeiten sind in diesem Zeitraum auch zusätzliche Hausbesuche möglich.
  • Stillberatung
  • Rückbildungsgymnastik

Bei Bedarf können noch bis zum Ende der Stillzeit weitere Beratungsgespräche und Hausbesuche vereinbart werden. Treten Komplikationen auf, zahlen die Kassen auf Rezept auch noch weitere Hausbesuche. Erkundigen Sie sich am besten vorher bei Ihrer Krankenversicherung, welche Kosten übernommen werden.

Privat krankenversicherte Frauen sollten vor der Entscheidung über Art und Umfang der Hebammenbetreuung die Kostenübernahme mit ihrer Krankenversicherung besprechen, da sie nur das übernimmt, was vertraglich festgelegt wurde.

Darf ich meine Hebamme wechseln?

Gerade weil die Hebamme in der Schwangerschaft eine so wichtige Rolle spielt, sollten sich die Eltern gut aufgehoben fühlen. Stimmt die Chemie nicht, dürfen die Eltern die Hebamme jederzeit wechseln, ohne dass Zusatzkosten entstehen. Weil in vielen Regionen ein Hebammenmangel besteht, kann es aber schwierig sein, kurzfristig eine andere Hebamme zu finden.

Stand: 18.01.2024