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Vorsorgeuntersuchungen: Sicherheit für Mutter und Kind

Die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen dienen dazu, die Entwicklung des Kindes und die Gesundheit der Mutter im Auge zu haben. Sie bieten die Möglichkeit, rechtzeitig zu handeln, wenn sich Probleme abzeichnen.

© BZgA/HN/Eichhöfer

Die Schwangerschaft ist für Mutter und Kind eine Zeit der ständigen Entwicklung und Veränderung. Sinn der Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchungen ist es, diese Entwicklung sorgfältig zu beobachten und im Mutterpass zu dokumentieren. Werden die Untersuchungstermine regelmäßig wahrgenommen, besteht eine gute Chance, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu handeln, falls es nötig wird. Die Mutterschafts-Richtlinien sehen außerdem vor, dass die Schwangere und auf Wunsch auch ihr Partner über die Untersuchungsergebnisse aufgeklärt und beraten werden, falls medizinisch notwendige oder sinnvolle Maßnahmen anstehen.

Was viele Schwangere nicht wissen: Fast alle Vorsorgeuntersuchungen können sowohl von Hebammen als auch von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden. Eine Ausnahme ist die Ultraschall-Untersuchung, die nur eine Ärztin oder ein Arzt machen darf. Eine Risikoschwangerschaft muss in jedem Fall von einer gynäkologischen Fachkraft betreut werden, es sei denn, die Schwangere entscheidet sich eigenverantwortlich dagegen.

Gesetzlicher Anspruch auf Untersuchungen und Beratung

Jede Schwangere hat einen gesetzlichen Anspruch auf ausreichende medizinische Untersuchung. Außerdem soll die Ärztin oder der Arzt ihr Beratung anbieten, etwa zur Ernährung, zur Mundgesundheit, zu den Impfungen gegen die Virusgrippe (Influenza) und Keuchhusten (Pertussis) sowie zu Risiken einer HIV-Infektion. Die Kosten hierfür werden von den gesetzlichen und den privaten Krankenkassen übernommen. Wenn eine Schwangere Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz bezieht, übernimmt das Sozialamt die Kosten.

Berufstätige Schwangere müssen für sämtliche Vorsorgeuntersuchungen von der Arbeit freigestellt werden, ohne dass ein Verdienstausfall entsteht.

Laut Mutterschutzgesetz muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber einer Schwangeren ermöglichen, alle Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Die Freistellung darf keinen Verdienstausfall nach sich ziehen. Allerdings sollte die Schwangere dabei auf betriebliche Belange Rücksicht nehmen. Dazu gehört, der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber den Vorsorgetermin möglichst frühzeitig mitzuteilen. Lässt sich ein Untersuchungstermin ohne Schwierigkeiten außerhalb der Arbeitszeit vereinbaren, muss die Schwangere nicht freigestellt werden.

Umfang der Untersuchungen

Die Vorsorgeuntersuchungen sind zuerst einmal monatlich und ab der 32. Schwangerschaftswoche vierzehntägig vorgesehen. Bei der Erstuntersuchung werden in einem ausführlichen Untersuchungsgespräch der allgemeine Gesundheitszustand und mögliche Vorerkrankungen der Schwangeren erfasst (Anamnese). Dabei fragen die Ärztin, der Arzt oder die Hebamme auch nach möglichen körperlichen und seelischen Belastungen der werdenden Mutter. Wenn sie bereits ein oder mehrere Kinder hat, werden die Befunde aus den zuvor ausgestellten Mutterpässen in die Anamnese einbezogen.

Bei jeder Vorsorgeuntersuchung werden Blutdruck und Gewicht der Schwangeren notiert. Der Urin wird analysiert und der Stand der Gebärmutter ertastet. Auch die Lage des Kindes und seine Herztöne werden kontrolliert. In regelmäßigen Abständen wird zudem das Blut untersucht.

Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge sind drei Ultraschall-Untersuchungen vorgesehen: im dritten, sechsten und achten Schwangerschaftsmonat. Falls bestimmte Risiken bestehen oder Komplikationen auftreten, können häufigere Ultraschall-Untersuchungen sinnvoll sein (und werden dann auch von der Krankenkasse übernommen).

Viele Untersuchungen gehören zur normalen Vorsorge auf Basis der Mutterschafts-Richtlinien. Andere sind sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die entweder bei einem besonderen Risiko oder auf Wunsch der Schwangeren durchgeführt werden können, wie zum Beispiel der Toxoplasmose-Test. Bei einem begründeten Verdacht auf ein individuelles Risiko werden die Kosten der zusätzlichen Leistungen von der Krankenkasse übernommen.

Vorsorge oder Pränataldiagnostik?

Untersuchungen im Rahmen der Pränataldiagnostik gehören nicht zu den normalen Vorsorgeuntersuchungen. Die Ärztin oder der Arzt muss auf die Möglichkeiten der Pränataldiagnostik hinweisen, wenn bestimmte gesundheitliche oder familiäre Risiken vorliegen.

Zusätzlich zu den üblichen drei Ultraschall-Untersuchungen wird Frauen in der 12. Schwangerschaftswoche oft der „Ersttrimester-Test“ angeboten. Dabei wird aus den Ergebnissen einer Ultraschall- und einer Blutuntersuchung errechnet, ob statistisch ein erhöhtes Risiko für eine Chromosomen-Abweichung besteht. Diese nicht invasiven Methoden der Pränataldiagnostik werden häufig bei den Vorsorgeuntersuchungen mit angeboten. Sie dürfen jedoch nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der werdenden Mutter vorgenommen werden.

Ärztinnen oder Ärzte, die eine genetische Untersuchung empfehlen, sind verpflichtet, die Schwangere über Zweck, Art, Umfang, Aussagekraft und Konsequenzen der Untersuchung aufzuklären. Dazu zählen auch mögliche psychische Belastungen durch die Befunde sowie mögliche Risiken durch die Probengewinnung bei invasiven Untersuchungsmethoden. Pflicht ist außerdem, eine schriftliche Einverständniserklärung der Schwangeren zur Untersuchung einzuholen und dies zu dokumentieren. Die Schwangere kann ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.

Vorsorge gut dokumentiert: Der Mutterpass

Bei der ersten Vorsorgeuntersuchung wird der Mutterpass ausgestellt. Es gibt ihn wahlweise in gedruckter Version und als elektronischen Mutterpass. Im weiteren Verlauf der Schwangerschaft werden dort die Ergebnisse sämtlicher Untersuchungen und notwendiger Behandlungen eingetragen.

Anhand des Mutterpasses kann eine Schwangere auch selbst überprüfen, welche Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge wirklich notwendig sind und welche nicht. Reguläre Vorsorgeuntersuchungen sind ausschließlich jene Untersuchungen, die im Mutterpass aufgeführt und laut Mutterschafts-Richtlinien vorgeschrieben sind.

Stand: 18.06.2019
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