Jede Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde, angezeigt werden. Dazu wird die vom Krankenhaus, von der Ärztin, vom Arzt oder von der Hebamme ausgestellte Geburtsbescheinigung beim Standesamt vorgelegt.
Bei Klinikgeburten übernimmt dies häufig die Klinikverwaltung. Bei einer Hausgeburt stellen die Hebamme oder die Hausärztin, der Hausarzt oder Gynäkologe eine Geburtsbescheinigung aus.
Wer kann die Geburt anzeigen?
Nach dem Personenstandsgesetz (PStG) sind folgende Vorgaben zu beachten: "Zur Anzeige der Geburt sind, und zwar in nachfolgender Reihenfolge, verpflichtet:
- der Vater, wenn er Mitinhaber der elterlichen Sorge ist,
- die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war,
- die Ärztin oder der Arzt, die zugegen waren,
- jede andere Person, die dabei zugegen war oder von der Geburt aus eigener Kenntnis unterrichtet ist,
- die Mutter, sobald sie dazu imstande ist."
Zur Beurkundung von Geburten benötigt das Standesamt die Geburtsbescheinigung der Klinik oder der Hebamme und bei verheirateten Paaren das Familienbuch. Nähere Informationen erteilen die örtlichen Standesämter.
Was passiert nach der Beurkundung der Geburt?
Wenn die Geburt des Kindes beurkundet ist, erhalten die Eltern neben der Geburtsurkunde verschiedene Bescheinigungen:
- Bescheinigung für Elterngeld,
- Bescheinigung für Kindergeld,
- Geburtsbescheinigung für Mutterschaftshilfe und religiöse Zwecke.
Das Standesamt informiert zudem die Meldebehörde über die Geburt des Kindes, sodass die Daten der Lohnsteuerkarte geändert werden können.
Das wichtigste Dokument ist jedoch die Geburtsurkunde. Sie wird ein Leben lang bei verschiedenen Gelegenheiten benötigt: zur Ausstellung von Kinder- und Personalausweisen, zur Beantragung von Kindergeld, zur Anmeldung im Kindergarten und der Schule, zur Ausstellung eines Reisepasses und schließlich zum Rentenantrag oder über den Tod hinaus in Erbfällen.
Namenswahl
Der Vorname ist ebenso wie der Familienname rechtlich festgelegt und darf nicht willkürlich verändert werden. Grundsätzlich sind die Eltern in der Wahl des Vornamens für ihr Kind frei, sofern durch den Namen das Kindeswohl nicht eingeschränkt wird. Wer sich nicht sicher ist, kann zum Beispiel bei der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) in Wiesbaden Rat und Auskunft einholen.
Weiterführende Informationen
- Das Kindschaftsrecht (PDF)
Die 38-seitige Broschüre des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) gibt Antworten auf Fragen zum Abstammungsrecht, zum Recht der elterlichen Sorge, zum Umgangsrecht, zum Namensrecht, zum Kindesunterhaltsrecht und zum gerichtlichen Verfahren.
(Recherchedatum: 11.11.2010) - GfdS: Alles über Namen
Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) in Wiesbaden berät unter anderem bei der Namensgebung. Wer etwas über die Herkunft, Bedeutung und Zulässigkeit eines Namens wissen möchte, kann sich per E-Mail oder kostenpflichtig telefonisch an die GfdS wenden und gegen eine Gebühr ein Gutachten zu dem gewünschten Namen einholen.
(Recherchedatum: 06.03.2012)
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Häufig gestellte Fragen
Wann setzt nach der Geburt die erste Periode wieder ein?
Das Einsetzen der ersten Menstruation nach der Geburt ist von Frau zu Frau sehr unterschiedlich. Wenn eine Frau voll stillt, also auch keinen Tee oder Wasser zufüttert, bleibt die Menstruationsblutung etwa drei bis sechs Monate, manchmal auch bis zum Abstillen aus. Während der Stillzeit wird das Hormon Prolaktin freigesetzt. Es fördert nicht nur die Milchproduktion, sondern hemmt auch den Eisprung. Doch Vorsicht: Stillen bietet keinen sicheren Schutz vor einer erneuten Schwangerschaft.
Bei Frauen, die nicht stillen, beginnt der erste Menstruationszyklus ungefähr sechs bis acht Wochen nach der Geburt.
Stimmt es, dass jedes zehnte Kind ein "Kuckuckskind" ist?
Nach bisherigem Wissen ist die Behauptung stark übertrieben, jedes zehnte Kind sei nicht das Kind des Mannes, der von der Mutter als leiblicher Vater angegeben wird. Wissenschaftlich abgesicherte Zahlen gibt es hierzu jedoch nicht.
Eine Frau ist stets ganz sicher die Mutter des von ihr geborenen Kindes. Dagegen ist die Vaterschaft eines Mannes Vertrauenssache. Im Jahr 2005 wertete Mark Bellis von der Universität Liverpool insgesamt 35 europäische und US-amerikanische Studien aus, die zwischen 1950 und 2004 der Frage nach dem Anteil der "Kuckuckskinder" nachgegangen waren. Die Daten schwankten stark, im statistischen Durchschnitt ergab sich eine Rate von 3,7 Prozent, was etwa einem von 25 Kindern entspricht. Die Untersuchung ergab zudem, dass keineswegs immer Untreue die Ursache war. In vielen Fällen waren die Kinder in der Übergangsphase zwischen einer alten und einer neuen Partnerschaft gezeugt worden.

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