Fragen rund um die Schwangerschaft?
Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden ...

Die Früherkennungs-Untersuchungen

Die Früherkennungs-Untersuchungen U1 bis U9 reichen von der Geburt bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes und werden meist zunächst in der Geburtsklinik, später in der kinderärztlichen Praxis angeboten. Sie sollen helfen, frühzeitig mögliche Störungen der körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung zu entdecken und zu behandeln. Außerdem wird eine Impfberatung und die regelmäßige Überprüfung des Impfstatus angeboten. Es wird empfohlen, die Termine möglichst lückenlos wahrzunehmen.

In der Geburtsklinik, der Kinderarztpraxis oder von der Hebamme wird Ihnen das sogenannte Gelbe Heft ausgehändigt. Darin stehen die vorgegebenen Zeiträume für die Untersuchungen U1 bis U9. Zu jeder Untersuchung werden die jeweils wichtigsten Themen kurz beschrieben. Im Gelben Heft werden auch die Ergebnisse der Untersuchungen sowie mögliche ärztliche Empfehlungen festgehalten.

Das Gelbe Heft ist ein vertrauliches Dokument. Aus diesem Grund gibt es eine herausnehmbare „Teilnahmekarte“, auf der alle wahrgenommenen Früherkennungs-Untersuchungen eingetragen werden. Damit können Sie bei Bedarf die Teilnahme an den Untersuchungen nachweisen. Dies kann beispielsweise notwendig werden, wenn Sie der Kindertagesstätte bestätigen müssen, dass die nach dem Infektionsschutzgesetz geforderte ärztliche Beratung zu einem vollständigen und altersgemäßen Impfschutz stattgefunden hat.

Die Kosten für die Früherkennungs-Untersuchungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Für die einzelnen Termine brauchen Sie das Gelbe Heft, die Krankenversicherungskarte des Kindes und seinen Impfpass.

Im Portal kindergesundheit-info.de finden Sie ausführliche Informationen zu jeder einzelnen Untersuchung. Dort können Sie auch , die zu den Terminen der verschiedenen Früherkennungs-Untersuchungen erscheinen.

U1 - nach der Geburt

U2 - 3. bis 10. Lebenstag

U3 - 4. bis 5. Lebenswoche

U4 - 3. bis 4. Lebensmonat

U5 - 6. bis 7. Lebensmonat

U6 - 10. bis 12. Lebensmonat

U7 - 21. bis 24. Lebensmonat

U7a - 34. bis 36. Lebensmonat

U8 - 46. bis 48. Lebensmonat

U9 - 60. bis 64. Lebensmonat

Im Portal kindergesundheit-info.de finden Sie außerdem ausführliche Informationen zur Entwicklung des Kindes im ersten Lebensjahr.

Stand: 19.06.2017
Der Text dieser Seite ist, soweit es nicht anders vermerkt ist, urheberrechtlich geschützt und lizenziert unter der Creative Commons Namensnennung-Nicht kommerziell-Keine Bearbeitung Lizenz 3.0 Germany. Bitte beachten Sie unsere Verwendungshinweise.