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Aufklärungspflicht über medizinische Eingriffe

Jeder medizinische Eingriff in den Körper bedarf der vorherigen Aufklärung und Einwilligung der behandelten Person. Dies gilt auch für Untersuchungen, Behandlungen oder vorbeugende Maßnahmen während oder nach der Geburt.


Damit die Mutter oder – bei Eingriffen am Kind – die Eltern entscheiden können, ob sie einer medizinischen Maßnahme zustimmen oder sie ablehnen möchten, müssen sie wissen, worum es geht.

Normalerweise stellen die behandelnde Ärztin, der Arzt oder die betreuende Hebamme hierzu ausreichende Informationen zur Verfügung. Soll das Neugeborene zum Beispiel Augentropfen zur Vorbeugung (Prophylaxe) einer Augenentzündung erhalten, wird den Eltern erklärt:

  • Die Art der Maßnahme: Verabreichen von Augentropfen
  • Das Ziel: Vorbeugen einer Augenentzündung
  • Mögliche Risiken: eine allergische Reaktion
  • Mögliche Behandlungsalternativen: abwarten und bei Bedarf behandeln
  • Individuell wichtige Faktoren, die für oder gegen die Behandlung sprechen (zum Beispiel Sicherheit der Diagnose und Erfolgsaussichten der Behandlung): Hat ein Scheidenabstrich ergeben, dass bei der Frau eine Chlamydieninfektion vorliegt, lässt sich mit dem Antibiotikum eine Infektion des Kindes wahrscheinlich vermeiden.

Mündliche oder schriftliche Zustimmung

Einem Eingriff kann mündlich oder schriftlich zugestimmt werden. Für eine Augentropfen-Behandlung im Kreißsaal reicht normalerweise das mündliche Einverständnis der Mutter, bei gemeinsamem Sorgerecht auch die des Vaters. Für operative Eingriffe ist in meisten Fällen eine Unterschrift unter ein Dokument nötig, das die Maßnahme ausführlich erklärt. Vor einem geplanten Kaiserschnitt oder einer Periduralanästhesie wird die Frau in der Regel gebeten, zu unterschreiben, dass sie über den Grund und die Risiken des Eingriffs aufgeklärt wurde.

Aufklärung über geburtshilfliche Eingriffe

Sobald sich vor oder während der Geburt abzeichnet, dass eine medizinische Maßnahme oder ein operativer Eingriff notwendig werden könnte, wird die Ärztin oder der Arzt mit der Frau beziehungsweise den werdenden Eltern über das weitere Vorgehen sprechen. Dabei werden die Vorteile und Risiken des Eingriffs erläutert und gegeneinander abgewogen.

Wie viel Zeit zwischen der Aufklärung und der Zustimmung liegt und wie ausführlich das Informationsgespräch geführt werden kann, hängt von der Situation ab. Bei Eingriffen wie einem geplanten Kaiserschnitt muss mindestens ein Tag zwischen Aufklärung und Zustimmung liegen. Die Entscheidung über eine Periduralanästhesie für die Geburt muss dagegen schnell getroffen werden. Auch bei anderen Eingriffen wie zum Beispiel einem Dammschnitt, der kurzfristig nötig werden kann, bleibt wenig Zeit für eine Einwilligung.

Vorab-Information hilft bei schnellen Entscheidungen

Manchmal erfordert eine Situation so rasches Handeln, dass keine Zeit für eine ausführliche Aufklärung bleibt. In diesen Fällen wird während der notwendigen körperlichen Vorbereitung erklärt, was auf die Frau zukommt.

Um auch in einer hektischen Situation die richtige Entscheidung treffen zu können, kann es hilfreich sein, wenn ein Paar sich schon während der Schwangerschaft und in Ruhe über die möglichen Eingriffe und ihre Risiken informiert hat.

Weiterführende Informationen

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Häufig gestellte Fragen

Wie lange wird vor einem geburtshilflichen Eingriff abgewartet?

In der Eröffnungsphase wird etwa alle zwei Stunden kontrolliert, wie weit sich der Muttermund schon geöffnet hat. Hat er sich nicht weiter geöffnet, kann es sein, dass die Wehen zu schwach sind oder das Köpfchen nicht genug drückt, weil es nicht in der richtigen Position sitzt oder die Mutter zu verspannt ist.

In diesem Fall wird zunächst versucht, die Wehen wieder in Gang zu bringen, zum Beispiel durch entspannende Maßnahmen oder durch einen Wehentropf. Auch eine Periduralanästhesie kann hilfreich sein, wenn sich die Mutter durch die Abnahme der Schmerzen entspannt. Länger als vier Stunden ohne Geburtsfortschritt wird jedoch selten abgewartet, selbst wenn es Mutter und Kind gut geht.

Die Austreibungsphase sollte nicht länger als zwei Stunden dauern. Verzögert sie sich, wird häufiger untersucht und schneller eingegriffen als zu Beginn der Geburt, weil das Kind in dieser Geburtsphase stärker belastet ist.

Kann sich die Kopfform des Kindes durch eine Saugglockengeburt verändern?

Wenn das Köpfchen bereits tief im Beckenausgang liegt, aber durch die Wehen allein nicht weiterrutscht, kann die Saugglocke zur Unterstützung des Geburtsfortgangs eingesetzt werden. Sie wird auf den Kopf aufgesetzt und saugt sich durch Unterdruck fest.

Wenn das Kind dann geboren ist, zeigt der Kopf eine Schwellung in der Form der Saugglocke. Meistens enthält dieses „Hörnchen“ nur Wasser, das in den nächsten Stunden von selbst verschwindet. Manchmal bildet sich dort ein für wenige Wochen sichtbarer Bluterguss (Hämatom). Es sitzt außen auf der Schädeldecke und beeinträchtigt das Gehirn daher nicht. Auch die Schädelknochen behalten ihre Form.

Kann ich mir aussuchen, ob ich mein Kind mit einem Kaiserschnitt oder durch eine normale Geburt zur Welt bringe?

Ein Kaiserschnitt darf nur vorgenommen werden, wenn es dafür einen medizinischen Grund gibt. Er ist zwar mittlerweile ein Routineeingriff, aber er bleibt eine Bauchoperation. Wie bei jeder Operation können dabei Komplikationen auftreten. Die Entscheidung, ob mit oder ohne Kaiserschnitt entbunden wird, liegt bei der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt.

Manche Frauen wünschen sich einen Kaiserschnitt, weil sie große Angst vor den Wehenschmerzen und der Geburt haben. In diesem Fall ist es am besten, mit der Hebamme, der Ärztin oder dem Arzt darüber zu sprechen. Es gibt mittlerweile viele Möglichkeiten und Methoden, Ängste zu mindern und Geburtsschmerzen wirksam zu lindern.

Ist ein Kaiserschnitt weniger schmerzhaft als eine normale Geburt?

Eine Schnittentbindung findet unter lokaler Betäubung statt und ist daher nicht schmerzhaft. Allerdings treten nach der Operation Wundschmerzen auf, die die Mutter in den ersten Wochen stark beeinträchtigen können.
Bei einer normalen Geburt ist der Schmerz nach der Geburt meist schnell vergessen. Zudem muss heute keine gebärende Frau mehr übermäßige Schmerzen ertragen, denn es stehen wirksame Mittel zur Schmerzlinderung zur Verfügung.

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