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Ambulante Geburt in Klinik oder Geburtshaus

Viele Frauen wünschen sich umfassende Sicherheit und persönliche Betreuung bei der Geburt, möchten aber danach so bald wie möglich wieder in ihre gewohnte Umgebung zurückkehren. Eine ambulante Geburt in der Klinik oder im Geburtshaus ist ein guter Kompromiss.


Die ambulante Geburt in einer Klinik bietet Schwangeren einerseits die gleiche Sicherheit wie eine stationäre Geburt: Das betreuende Fachpersonal und die technische Ausstattung des Kreißsaals gewährleisten eine schnelle medizinische Versorgung bei möglichen Komplikationen. Andererseits kann die Mutter schon zwei bis sechs Stunden nach einer ambulanten Geburt mit ihrem Kind in ihre vertraute Umgebung zurückkehren – vorausgesetzt, beide sind wohlauf.  

Die Hebammen der Klinik stehen auch bei ambulanten Geburten zur Verfügung. Je nach Klinik ist es möglich, sich vor der Geburt eine freiberufliche Hebamme zur Geburtsbegleitung zu suchen.

Im Geburtshaus

Für Schwangere, die sich für eine ambulante Geburt entschieden haben, sind Geburtshäuser eine Alternative zum Krankenhaus. In Deutschland gibt es derzeit etwa 100 Geburtshäuser. Meist werden sie von mehreren Hebammen gemeinsam betrieben, manchmal auch in enger Kooperation mit einer Ärztin oder einem Arzt. Geburtshäuser verbinden ein freundliches, wohnliches Ambiente mit einem hohen Sicherheits- und Hygienestandard.

Zwar sind die medizinischen Eingriffsmöglichkeiten geringer als in einer Klinik, es steht aber eine medizinische Ausrüstung mit Sauerstoff- und CTG-Überwachungsgeräten zur Verfügung. Oft sind die Geburtshäuser nicht weit von einem Krankenhaus entfernt, sodass in Notfällen eine schnelle medizinische Versorgung gewährleistet ist.

Die meisten Geburtshäuser bieten auch Geburtsvorbereitungskurse und Vorsorgeuntersuchungen an. Falls sich dabei vor der Geburt ein begründeter Verdacht auf ein erhöhtes Risiko ergibt, zum Beispiel bei Beckenendlage, wird die betreuende Hebamme der Schwangeren nahelegen, das Kind in einer Klinik zu entbinden.

Ein Blick ins Geburtshaus

Im Geburtshaus soll mit möglichst wenig medizinisch-technischem Aufwand eine selbstbestimmte, natürliche Geburt in angenehmer Atmosphäre ermöglicht werden. Eine werdende Mutter wird während der Schwangerschaft und der Geburt von einer Hebamme des Geburtshauses begleitet und intensiv persönlich betreut. Prinzipiell werden Schwangerschaft und Geburt als natürliche Vorgänge angesehen, die im Normalfall keiner medizinischen Eingriffe bedürfen.

Während der Entbindung im Geburtshaus findet kein Hebammenwechsel statt. Die Wehentätigkeit und der Zustand des Kindes werden sorgfältig überwacht. Während der Wehen kann sich die Frau frei nach ihren Bedürfnissen bewegen. Vom Geburtshocker über die Badewanne bis hin zum breiten Geburtsbett stehen der Schwangeren alle Möglichkeiten offen. Zur Schmerzlinderung sind neben Methoden und Mitteln der alternativen (komplementären) Medizin wie Akupunktur, Massage, Homöopathie, Fußreflexzonenmassage oder Bachblüten auch krampflösende und schmerzlindernde Medikamente wie Spasmolytika erhältlich.

Wie bei der Hausgeburt liegt ein Nachteil einer Entbindung im Geburtshaus darin, dass die Frau bei Komplikationen während der Geburt in ein Krankenhaus wechseln muss.

Kosten der Entbindung im Geburtshaus

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die eigentlichen Hebammenleistungen im Geburtshaus vollständig. Seit 2008 übernehmen sie auch die Betriebskosten, und zwar mit einer Pauschale von 550 Euro. Das Geburtshaus rechnet beides direkt mit der Kasse ab.

Trotzdem können Kosten auf die werdenden Eltern zukommen: Für die Rufbereitschaft der Hebamme um den ausgerechneten Geburtstermin wird eine Pauschale fällig. Es ist deshalb empfehlenswert, sich nach den genauen Bedingungen zu erkundigen. Dies gilt auch für Mütter und Eltern, die in einer Klinik ambulant mit Unterstützung einer freiberuflichen Hebamme entbinden möchten.

Privat Versicherte müssen bei ihrer Kasse nachfragen, ob und welche Leistungen des Geburtshauses diese übernimmt.

Vorbereitung für die Zeit nach der Geburt

Direkt nach der ambulanten Geburt nimmt die Hebamme, die Ärztin oder der Arzt die erste Vorsorgeuntersuchung des Neugeborenen (U1) vor. Die zweite Untersuchung (U2) steht zwischen dem vierten und dem zehnten Lebenstag des Kindes an und darf nur von Ärztinnen oder Ärzten durchgeführt werden. Es empfiehlt sich deshalb, für diese zweite Untersuchung rechtzeitig eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt auszuwählen. Auch nach einer ambulanten Geburt hat eine Mutter Anspruch auf Hausbesuche durch die Hebamme während des Wochenbetts.

Schon vor der Geburt kann geregelt werden, wer in der Zeit des Wochenbetts den Haushalt und die Versorgung der Geschwisterkinder übernimmt. Eine gute, realistische Arbeitsaufteilung ist wichtig, damit sich die Mutter in Ruhe von der Geburt erholen und auf das Neugeborene konzentrieren kann. Vielleicht schaffen es der Vater und die Familie mithilfe des Freundeskreises allein. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt auch die Krankenkasse für einen gewissen Zeitraum die Kosten einer Haushaltshilfe

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Häufig gestellte Fragen

Ist die sanfte Geburt nur zu Hause möglich?

Der Begriff der „sanften Geburt“ geht auf die Ideen des französischen Frauenarztes und Geburtshelfers Frédéric Leboyer zurück. Er setzte sich in den 1970er Jahren für eine Geburtshilfe ein, die es dem Neugeborenen ermöglicht, sich langsam und möglichst ungestört an seine neue Umgebung zu gewöhnen. Denn für das Kind bedeutet es eine enorme körperliche Umstellung, den Mutterleib zu verlassen.

Zu einer sanften Geburt gehört ein warmes, abgedunkeltes Entbindungszimmer. Unmittelbar nach der Entbindung wird das Kind auf den Bauch der Mutter oder an ihre Brust gelegt, wo es ihre Wärme spüren, ihr Herz hören und sich von den Anstrengungen der Geburt erholen kann. Die Nabelschnur wird nicht sofort durchtrennt, sondern erst, wenn sie nicht mehr pulsiert. Dadurch kann sich das Neugeborene leichter an die selbstständige Atmung gewöhnen. Erst dann wird es warm gebadet und versorgt.

Der Grundgedanke der sanften Geburt hat sich mittlerweile durchgesetzt. Längst sind Kliniken keine kalten und unpersönlichen Entbindungsorte mehr. Der liebevolle Umgang mit dem Neugeborenen gilt heute als Selbstverständlichkeit. Mutter und Kind werden nur noch in Notfällen sofort nach der Geburt getrennt. Eine sanfte Geburt in diesem Sinne ist also an jedem Entbindungsort möglich.

Mein Mann möchte sich nach der Entbindung unbezahlten Urlaub nehmen, um den Haushalt zu versorgen. Erstattet ihm die Krankenkasse den Verdienstausfall?

Versorgt der Vater nach der Geburt eines Kindes den Haushalt, weil die Mutter aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu in der Lage ist, erstattet ihm die Krankenkasse in der Regel einen Teil seines Verdienstausfalls. Wenn die Mutter bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, kann sie nach Sozialgesetzbuch V § 38 bei ihrer Kasse eine Haushaltshilfe beantragen. Falls ein solcher Bedarf schon vor der Geburt absehbar ist, sollte der Antrag rechtzeitig zuvor gestellt werden. 

Übernimmt der Mann die häusliche Betreuung, verlangen die gesetzlichen Krankenkassen für die teilweise Kostenerstattung

  • eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit und den Umfang der Versorgung und
  • eine Nettoverdienstbescheinigung vom Arbeitgeber des Mannes.

Genaue Auskünfte über die Höhe und Dauer der Erstattung gibt die örtliche Geschäftsstelle der Krankenkasse. Dort können auch alle nötigen Antragsformulare angefordert werden.

Privatversicherte müssen sich bei ihrer jeweiligen Versicherung nach den Möglichkeiten einer Kostenübernahme erkundigen.

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