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Zeiten der Trauer

Trauer ist eine gesunde Reaktion, wenn man einen nahestehenden Menschen verloren hat. Sie ist so persönlich und so verschieden wie es unterschiedliche Menschen, Temperamente und Lebensgeschichten gibt.


  

Oft entwickelt sich schon in den ersten Wochen und Monaten einer Schwangerschaft eine intensive Bindung zum Ungeborenen. Die Eltern stellen sich auf ein langes Zusammenleben mit ihrem Kind ein. Es ist deshalb nicht verwunderlich, sondern angemessen, wenn viele Mütter und Väter über den Verlust und die große Enttäuschung ihrer Hoffnung untröstlich sind. Auch wenn es ein sehr kleines Kind war, das sie schon zu Beginn der Schwangerschaft verabschieden mussten.

Manche Menschen werden dafür möglicherweise wenig Verständnis zeigen: Wenn sie zum Beispiel die Einstellung haben, dass das verstorbene Kind ja noch gar nicht gelebt habe, dass man es noch gar nicht gekannt hätte. Dabei übersehen sie die bereits entstandene Bindung zwischen Eltern und Kind. Vielleicht haben sie aber auch selbst nicht gelernt, eigene traurige Erfahrungen auszudrücken.

 

Gefühle äußern – der Trauer Gestalt geben

Mädchen vor der Zeichnung eines tot geborenen Geschwisterkindes

Für die zurückbleibenden Eltern, Geschwisterkinder und andere Angehörige, die sich auf das Kind gefreut haben, ist es wichtig und heilsam, dass sie ihre Trauer auf ihre ganz persönliche Weise zeigen können. Dazu brauchen sie Menschen um sich herum, die ihnen Verständnis entgegenbringen, die ihnen zuhören und ihr Mitgefühl zeigen.

Was auch immer man über "normale" Trauerphasen und -zeiträume gehört oder gelesen hat: Es gibt kein Schema. Jeder Mensch hat seinen eigenen Weg der Trauer. Sie kann lange anhalten und intensiv ausgelebt werden, oder still und für Außenstehende kaum merklich. Manche Trauernde sind eine Weile für nichts anderes ansprechbar. Sie können völlig in sich versinken und erst ganz allmählich wieder in ihr alltägliches Leben zurückfinden. Bei anderen meldet sich die Trauer in wiederkehrenden Wellen, die sich mit einem alltäglicheren Lebensgefühl abwechseln.

Trauer muss keineswegs ein gleich bleibendes, tränenreiches Traurigsein sein. Trauergefühle können in alle Richtungen gehen: wild und zart, zurückgezogen oder offensiv nach außen gerichtet. Schmerz und Zorn stehen neben Liebe und Dankbarkeit, stilles Leid und innere Leere neben Lebenswillen. Verlassenheitsgefühle, Nicht-wahrhaben-wollen, Ohnmacht und Angst wechseln mit Momenten der Akzeptanz des Geschehenen und der Erleichterung.

 

Trauerbegleitung

Nahe Angehörige, gute Freundinnen und Freunde, die die Familie auf dem Weg der Trauer begleiten, sind meist eine wertvolle Unterstützung. Auch für die "Wegbegleiter" selbst kann die Erfahrung einer solch existentiellen Situation sehr bereichernd sein. Wenn sich im näheren Umkreis nur wenig oder keine Unterstützung (mehr) finden lässt, ist es möglicherweise sinnvoll, sich Hilfe von professioneller Seite zu suchen, zum Beispiel bei ausgebildeten Trauerbegleiterinnen oder -begleitern.

Für viele Trauernde sind Selbsthilfegruppen von Eltern sehr hilfreich, die alle ein Kind verloren haben. Der Austausch über diese Erfahrung verbindet und kann ein Verständnis ermöglichen, das nicht Betroffene in diesem Ausmaß häufig nur schwer aufbringen. Das Beispiel, wie andere Menschen den Schicksalsschlag bewältigen, kann helfen, neue Kraft zu finden.

Am Universitätsklinikum Leipzig wird eine internetgestützte therapeutische Begleitung für Eltern angeboten, die ein Kind während der Schwangerschaft verloren haben. Unter www.internettherapie-trauernde-Eltern.de können sich Eltern aus dem gesamten Bundesgebiet über diese Internettherapie informieren bzw. an der Therapie teilnehmen. Gefördert wird die Therapie durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, so dass für die Betroffenen durch die Therapie keine Kosten entstehen.

 

Unterschiedliche Bedürfnisse

So verbindend es sein kann, wenn der Abschied vom gemeinsamen Kind auch gemeinsam durchlebt wird: Nicht in allen Familien und Partnerschaften ist dies möglich. Je nach Persönlichkeit gibt es vielleicht einen ganz unterschiedlichen Umgang mit dem Verlust. Die Kinder können andere Bedürfnisse haben als die Eltern, die Mutter andere als der Vater. Vielleicht kann man der Partnerin oder dem Partner nicht immer folgen und muss für sich selbst den richtigen Weg im Umgang mit der Trauer finden und beschreiten. In diesem Fall ist die Unterstützung und Anteilnahme durch Außenstehende meist besonders wichtig.

Damit solche Unterschiede im Erleben nicht zu Gefühlen der Einsamkeit und allmählichen Entfremdung führen, ist es wichtig, durch Gespräche miteinander in Kontakt zu bleiben. Wenn jeder für sich bleibt, ist es oft schwierig, Verständnis und Respekt für den Weg des anderen aufzubringen.

 

Trauer und Schuldgefühle

Trauernde Mutter vor bodentiefem Fenster

Manchmal fällt es Eltern besonders schwer, der Trauer um ein Kind einen angemessenen Platz zu geben: Wenn sie es durch den bewussten Verzicht auf maximale medizinische Versorgung verloren haben oder durch einen medizinischen Eingriff, wie einen Schwangerschaftsabbruch oder Fetozid. Die eigene Trauer anderen Menschen zu zeigen, wird dann häufig vermieden, hat man doch selbst die Entscheidung „gegen das Leben“ getroffen. Viele Eltern befürchten dann, selbst bei ihren Nächsten auf Unverständnis oder moralisch-ethische Vorbehalte zu stoßen. Dabei ist der Schmerz dieser Eltern nicht weniger tief, als wenn sie ihr Kind verloren hätten, ohne dass zuvor eine so schwere Entscheidung von ihnen verlangt worden wäre.

Manche Eltern zweifeln im Nachhinein vielleicht an ihrer Entscheidung, oder sie haben Schuldgefühle. Vielleicht konnte die Entscheidung nicht ausreifen, oder sie haben sie gegen die eigene innere Stimme getroffen, aus Rücksicht auf ihre Partnerin, ihren Partner, die Familie oder die Lebensumstände. Nun ist sie nicht mehr rückgängig zu machen. Solche Gedanken können sehr belasten und einen langwierigen, zermürbenden und einsamen Trauerprozess nach sich ziehen. Auch hier kann eine seelsorgerische oder psychologische Trauerbegleitung helfen, oder die Teilnahme an einer speziellen Trauer-Selbsthilfegruppe. In einigen Regionen gibt es auch Angebote für Eltern nach einem Schwangerschaftsabbruch.

 

Suche nach Schuldigen

Eine spezielle Umgangsweise mit dem Verlust kann darin bestehen, einen "Schuldigen" zu suchen. Dieser Reflex wirkt vielleicht im ersten Moment entlastend. Manchmal hat er auch einen konkreten Anlass. Falls Eltern zum Beispiel Zweifel an der Kompetenz der Fachleute haben und vermuten, der Tod eines Kindes sei Folge einer medizinischen Fehlentscheidung, sollten sie ein klärendes Gespräch mit dem Geburtshilfeteam führen. Sie haben auch das Recht, die Patientenunterlagen einzusehen. Es ist wichtig, sich die genauen medizinischen Zusammenhänge so lange erläutern zu lassen, bis man alles verstanden hat.

Die Schuld ohne wirklichen Grund bei Außenstehenden, bei der Partnerin, beim Partner oder sich selbst zu suchen, ist dagegen ein zermürbender Ansatz. Er steht dem Fluss der persönlichen Trauerarbeit im Weg. Auch hier kann eine Trauerbegleitung von außen helfen, einen heilsameren Ausdruck der eigenen Gefühle zu finden.

 

Heilsames Erinnern

Ein Tagebuch, das gemeinsame Feiern von Gedenktagen an die Zeit mit dem Kind und alle Formen der Erinnerung sowie die Pflege des Kindergrabes können die schmerzlichen Gefühle in Bahnen lenken, die die innere Befreiung vom Schicksalsschlag erleichtern.

Wenn die schwere Zeit der Trauer gelebt und durchgestanden wurde, kann die Erinnerung an den Tod des Kindes eines Tages als nicht mehr nur belastend, sondern als zartes Band der Liebe empfunden werden. Vielleicht ist dieses Gefühl sogar mit Dankbarkeit für die tiefen Lebenserfahrungen verbunden, die dieses Kind einem geschenkt hat.

 

Weitere Informationen zum Thema

 

Publikationen zum Thema

Wolfgang Müller-Commichau und Roland Schaefer
2000 | Preis: 16,50 €
 

Häufig gestellte Fragen

Welche Formalitäten sind nach der Geburt notwendig?

Eine Geburt muss innerhalb einer Woche, der Tod eines Kindes und eine Totgeburt müssen spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt angezeigt werden.

Für ein Kind, das bei seiner Geburt mindestens 500 Gramm schwer war, stellt das Standesamt eine Geburtsurkunde aus. War es ein still geborenes Kind, wird darin "tot geboren" vermerkt. Hat das Kind weniger als 500 Gramm gewogen, aber nach seiner Geburt geatmet, wird ebenfalls eine Geburtsurkunde ausgestellt. Dies ist unabhängig davon, wie lange es gelebt hat.

Mit der Beurkundung erhält das Kind den Nachnamen der Mutter oder, wenn sie verheiratet ist, den Familiennamen. Bei unverheirateten Eltern kann die Vaterschaft auch nach dem Tod des Kindes anerkannt werden. Soll das Kind den Nachnamen des Vaters tragen, muss dies erklärt werden, bevor es verstorben ist oder tot geboren wurde.

Für alle Kinder, die nach der Geburt gestorben sind, erhalten ihre Eltern zusätzlich eine Sterbeurkunde.

Zur Erstellung der Urkunden benötigt das Standesamt, wie bei der Geburt eines lebenden Kindes, das Familienstammbuch. Falls die Eltern unverheiratet sind, ist die Geburtsurkunde der Mutter erforderlich.

Um die Urkunden zu erhalten, müssen sich die Eltern mit ihrem Personalausweis oder der Meldebestätigung ausweisen. Auch eine Person, die die Eltern mit der Aufgabe betrauen – beispielsweise die Bestatterin oder der Bestatter –  können die Urkunden entgegennehmen. Sie benötigen dafür eine Vollmacht.

Muss das Kind bestattet werden?

Das Bestattungsrecht ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Im Allgemeinen muss ein verstorbenes Kind bestattet werden, wenn es bei seiner Geburt 500 Gramm oder schwerer war. In manchen Bundesländern liegt die Grenze bei 1.000 Gramm. War das Geburtsgewicht des Kindes geringer, ist es rechtlich nicht "bestattungspflichtig".

Die Eltern haben stets das Recht, dass man ihnen ihr verstorbenes Kind nach einer Fehlgeburt – auch wenn es noch so klein ist - in der Klinik übergibt, falls es dort geboren wurde. Sie können es dann selbst bestatten. Wenn sie möchten, können sie es auch ohne ein Bestattungsunternehmen beisetzen, vielleicht mit geistlich-seelsorgerischer Begleitung oder mit einem persönlichen Ritual. Die Beisetzung muss laut Bestattungsgesetz vieler Bundesländer "hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend" geschehen.

 
 
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