
Als ich in der Mitte der Schwangerschaft mit meinem vierten Kind die Diagnose "komplexes Fehlbildungssyndrom" erfahre, stürzt für mich die Welt zusammen. Mein Kind wird nicht oder nur sehr kurze Zeit leben. Selbst die Chance, dass es die Schwangerschaft überlebt, steht nur 50 zu 50. Es ist ein Sohn. Der Ultraschall-Experte sagt: "Sie müssen jetzt entscheiden!"
Keine Lösung in Sicht
Beide Wege, die er vorschlägt, erscheinen mir unerträglich: Eine vorzeitige Geburtseinleitung in den nächsten Tagen – die übliche Entscheidung in einer solchen Situation. Ich habe vor Augen, was auf uns zukommen würde, denn ich bin seit vielen Jahren Hebamme und habe früher einigen Frauen bei späten Schwangerschaftsabbrüchen zur Seite gestanden. Der andere Weg: Mein Kind weiter zu tragen, solange es leben kann und es dann bei seiner Geburt der Intensivmedizin zu übergeben. „Dann gehört es in die Hände eines erfahrenen Kinderarztes“, sagt der Facharzt. Falls es überhaupt lebend zur Welt kommen wird. Beides stelle ich mir gewaltsam für mein Kind vor und auch für mich. Mein Kind wird das Gegenteil von Geborgenheit erleben. Zu "retten" ist sein Leben nicht. Und doch spüre ich seit ein paar Wochen, wie es in meinem Bauch strampelt.
Meine Familie
Meine großen Kinder merken bald, dass mit mir "etwas nicht stimmt". Als sie mich fragen, erzähle ich ihnen, was mich bewegt. Mein ältester Sohn ist zwölf, meine Tochter zehn, mein Jüngster drei Jahre alt. Ich bin beeindruckt, wie feinfühlig und klug die beiden Großen über alles denken. Sie sind Richtschnur für meine Überlegungen – ich werde ihnen irgendwann erklären müssen, warum ich so oder so gehandelt habe. Meine Entscheidung wird ein Zeichen setzen: Wie viel "Abweichung vom Normalen" kann unsere Familie mittragen? Wie wird es das Lebensgefühl meiner Kinder berühren, falls ich mich gegen ihren ungeborenen Bruder entscheiden muss? Was denken sie, könnte passieren, falls ihnen selbst etwas zustößt? Wie werden sie zu mir stehen, falls ich irgendwann auf Hilfe angewiesen bin?
Mein Partner hat sich zu Beginn der Schwangerschaft von mir getrennt. Das macht die Krise nicht leichter. Er versteht meinen Konflikt nicht. Für ihn ist ein Schwangerschaftsabbruch – auch für das "arme Kind" – die beste Lösung. "Je größer es wird, desto größer werden die Probleme mit ihm sein", sagt er zu mir.
Im Schock
Es folgen die zwei schlimmsten Wochen meines Lebens. Ich bin verwundet und unglücklich, dass mein Kind nicht gesund ist und nicht bei uns bleiben kann. Jeden Morgen wache ich mit Panik auf und habe Angst, ich werde den Tag nicht überstehen.
Am liebsten würde ich flüchten und alles hinter mir lassen. Aber das Baby, über das ich nun etwas erfahren habe, das mir den Boden unter den Füßen wegzieht, ist mitten in mir. Ich stecke in einer Falle. Ich muss eine Lösung finden und sie selbst tragen und durchstehen, egal für welchen Weg ich mich entscheide.
Ein eigener Weg
Es folgen viele Gespräche in meiner Familie, mit Freundinnen und Freunden, vor allem auch mit unserer Hausärztin und unserem Hausarzt, beide erfahrene Geburtshelfer, mit denen ich seit vielen Jahren als Hebamme bei Hausgeburten zusammenarbeite. Schließlich zeichnet sich mein ganz eigener Weg ab: Weder möchte ich meinem kleinen Sohn vorzeitig das Leben nehmen lassen, noch ihn zum Leben zwingen. Die Untersuchungen haben offenbart, dass sein Körper nicht dafür geschaffen ist. Ich möchte ihn austragen und zu Hause zur Welt bringen, damit er im Kreis seiner Familie sein kurzes Leben in Ruhe verbringen kann. Und er soll auch beschützt sterben können.
Meine Ärztin und mein Arzt unterstützen uns – beide werden uns bei der Hausgeburt zur Seite stehen. Auch eine erfahrene Hebamme wird uns betreuen. Sobald dieser Weg vorstellbar geworden ist, beruhige ich mich. Ich möchte die Zeit mit meinem kleinen Sohn und seinen großen Geschwistern so schön und erfreulich erleben, wie es geht – nicht immer nur Trübsal blasen. Es ist Sommer. Ich sage alle beruflichen Termine ab, soweit das möglich ist. Und wir genießen bei allem Abschiedsschmerz und der Sorge, was uns bevorsteht, die folgenden Monate auf eine sehr bewusste Weise. Sie ist mit dem vorausgesehenen nahen Tod umso intensiver. Wir stellen uns vor, dass der Kleine alles in meinem Bauch miterlebt, was uns Freude macht. Wir nennen ihn Martin.
Geboren und gestorben
Martin wird Ende Oktober an einem Nachmittag geboren – zwei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Es wird eine leichte Geburt. Meine Hebamme und beide Ärzte sind bei uns. Es ist, wie gehofft, ein Kreis von vertrauten Menschen um uns, die Martin begrüßen, seine Lebenszeit mit uns verbringen und ihm und mir zur Seite stehen. Martin atmet, als er zur Welt kommt – das ist schon ein Geschenk. Und dann liegt er auf meiner Brust, schaut und strahlt entspannte Ruhe aus. Er trinkt an meiner Brust, sein dreijähriger Bruder zeigt ihm sein Lieblingsauto, seine große Schwester und sein großer Bruder halten ihn eine Zeit lang im Arm, seine Großmutter sagt, dass sie noch nie solche weichen Haare gestreichelt hat. Am Abend schläft er irgendwann ein und stirbt leise, fast unbemerkt – nach dreieinhalb Stunden Lebenszeit. Er liegt noch lange so auf meiner Brust, während sich die Last der Verantwortung langsam löst.
Danach
Ich bin nicht nur traurig. Vor allem bin ich erleichtert. Ich hatte in den vergangenen Wochen manchmal Angst, dass Martin leiden könnte. Aber dies hat er für niemanden ausgestrahlt, der bei ihm war. Seine Fehlbildungen waren deutlich zu sehen und haben uns gezeigt, dass er wirklich nicht lange bei uns bleiben konnte. Aber sie haben uns nicht erschreckt, wie ich es anfangs im Sommer gefürchtet hatte. Alles ist erstaunlicherweise so geschehen, wie ich es mir für ihn gewünscht hatte – wie man es aber nicht hätte erzwingen können. Meine Dankbarkeit für die große Unterstützung und dafür, dass sich alles gut gefügt hat, ist erst einmal größer als mein Schmerz. Die wilde Traurigkeit und die Verzweiflung habe ich im Sommer hinter mir gelassen. Martins Leben war kurz. Ob es weniger bedeutet hat als das meiner fast 100-jährigen Großeltern – wer wollte das beurteilen?
Die Kinder haben ihrem kleinen Bruder die letzten Blumen aus dem Garten in seinen Sarg gelegt. Wir haben Martin in seinem schönen Grab beerdigt. Seitdem sind viele Jahre vergangen, wo mich sein Dasein bei uns auf stille Weise begleitet, mir Inspiration schenkt und meinem Leben erstaunliche neue Wendungen gegeben hat. Wie meine anderen drei Kinder hat er mich auf besondere und einschneidende Weise geprägt. Seine Zeit bei uns beeinflusst meine Gedanken weiterhin.
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Häufig gestellte Fragen
Warum wird nicht immer ein Kaiserschnitt gemacht, wenn das Kind tot ist?
Auch wenn der Kaiserschnitt heute bedeutend sicherer geworden ist als früher, birgt er für die Mutter ein doppelt so hohes Risiko wie eine natürliche Geburt. Auch die möglichen Folgen für eine erneute Schwangerschaft und Geburt sind nicht zu unterschätzen.
Die Narkose während der Operation macht die Geburt selbst zwar schmerzfrei, in den Tagen danach ist jedoch infolge des Bauchschnitts mit Wundschmerzen zu rechnen. Zum seelischen Schmerz über den Verlust des Kindes kommen also noch körperliche Schmerzen und Beeinträchtigungen durch den Eingriff hinzu.
Was passiert, wenn die Geburt künstlich eingeleitet wird?
Wenn die Geburt sofort nach der traurigen Diagnose medikamentös eingeleitet wird, treffen die künstlichen Wehenhormone oft auf eine Gebärmutter, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht reif ist für die Geburt.
In dieser Zeit ist der Körper noch darauf eingestellt, das Ungeborene zu halten und zu schützen. Es ist daher nicht ganz leicht, durch künstliche Hormone geburtswirksame Wehen hervorzurufen. Es kann trotz schmerzhafter Wehen manchmal bis zu mehreren Tagen dauern, bis der Muttermund bereit ist, sich zu öffnen. Manchmal ist auch zu einem späteren Zeitpunkt ein erneuter Versuch nötig.
Kann die Geburt möglichst schmerzfrei ablaufen?
Wenn bereits der seelische Schmerz übergroß ist, ist der Wunsch nach einer möglichst schmerzfreien Geburt oft besonders dringlich. In der Klinik ist für eine ausreichende Schmerzlinderung gesorgt, meist wird eine starke örtliche Betäubung (Periduralanästhesie) angeboten. Möchte die Gebärende dies nicht, kann sie zu jedem Zeitpunkt der Geburt Schmerzlinderung verlangen. Keine Frau sollte mehr Schmerzen ertragen, als sie bereit ist, zu verkraften.
Wenn die Geburt in einer geborgenen und harmonischen Atmosphäre stattfindet und die Frau vertraute Menschen und ein einfühlsames Geburtshilfeteam an ihrer Seite hat, ist es vielleicht auch möglich, die Geburt ohne Schmerzmittel zu bewältigen. Die Wehen und den Geburtsschmerz körperlich zu spüren, kann es der Seele erleichtern, Abschied zu nehmen.
Kann das Kind auch zu Hause geboren werden?
Auch eine Geburt zu Hause oder im Geburtshaus ist im Allgemeinen möglich, sofern sie professionell begleitet wird und keine speziellen gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen.
Eine kontinuierliche Begleitung durch eine Hebamme eröffnet häufig einen größeren Spielraum, auf persönliche Wünsche des Paares einzugehen. Bei einer Hausgeburt ist es meist auch eher möglich, das Baby gemeinsam mit den Geschwisterkindern und anderen nahe stehenden Personen zu begrüßen und zu verabschieden. Die Intimität in den eigenen vier Wänden hilft manchen Familien, diese besondere Geburt und den Abschied vom Kind so persönlich wie möglich zu gestalten und zu bewältigen.
Wenn das Baby lebend geboren wird, aber nur eine kurze Lebensspanne hat, ist es wichtig, dass die Hebamme, die (Kinder-)Ärztin oder der Arzt darauf eingestellt sind, es beim Sterben zu begleiten. Die Geborgenheit und Liebe der Eltern ist für das sterbende Kind jedoch die wichtigste Hilfe.
Welche Formalitäten sind nach der Geburt notwendig?
Eine Geburt muss innerhalb einer Woche, der Tod eines Kindes und eine Totgeburt müssen spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt angezeigt werden.
Für ein Kind, das bei seiner Geburt mindestens 500 Gramm schwer war, stellt das Standesamt eine Geburtsurkunde aus. War es ein still geborenes Kind, wird darin "tot geboren" vermerkt. Hat das Kind weniger als 500 Gramm gewogen, aber nach seiner Geburt geatmet, wird ebenfalls eine Geburtsurkunde ausgestellt. Dies ist unabhängig davon, wie lange es gelebt hat.
Mit der Beurkundung erhält das Kind den Nachnamen der Mutter oder, wenn sie verheiratet ist, den Familiennamen. Bei unverheirateten Eltern kann die Vaterschaft auch nach dem Tod des Kindes anerkannt werden. Soll das Kind den Nachnamen des Vaters tragen, muss dies erklärt werden, bevor es verstorben ist oder tot geboren wurde.
Für alle Kinder, die nach der Geburt gestorben sind, erhalten ihre Eltern zusätzlich eine Sterbeurkunde.
Zur Erstellung der Urkunden benötigt das Standesamt, wie bei der Geburt eines lebenden Kindes, das Familienstammbuch. Falls die Eltern unverheiratet sind, ist die Geburtsurkunde der Mutter erforderlich.
Um die Urkunden zu erhalten, müssen sich die Eltern mit ihrem Personalausweis oder der Meldebestätigung ausweisen. Auch eine Person, die die Eltern mit der Aufgabe betrauen – beispielsweise die Bestatterin oder der Bestatter – können die Urkunden entgegennehmen. Sie benötigen dafür eine Vollmacht.
Muss das Kind bestattet werden?
Das Bestattungsrecht ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Im Allgemeinen muss ein verstorbenes Kind bestattet werden, wenn es bei seiner Geburt 500 Gramm oder schwerer war. In manchen Bundesländern liegt die Grenze bei 1.000 Gramm. War das Geburtsgewicht des Kindes geringer, ist es rechtlich nicht "bestattungspflichtig".
Die Eltern haben stets das Recht, dass man ihnen ihr verstorbenes Kind nach einer Fehlgeburt – auch wenn es noch so klein ist - in der Klinik übergibt, falls es dort geboren wurde. Sie können es dann selbst bestatten. Wenn sie möchten, können sie es auch ohne ein Bestattungsunternehmen beisetzen, vielleicht mit geistlich-seelsorgerischer Begleitung oder mit einem persönlichen Ritual. Die Beisetzung muss laut Bestattungsgesetz vieler Bundesländer "hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend" geschehen.


