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Abschiedsrituale und Bestattung

Abschiedsrituale und Bestattungszeremonien können zu einer tröstlichen, tief empfundenen Erfahrung werden. Sie würdigen das kurze Dasein des Kindes und geben dem eigenen Schmerz eine Form. Sie können dabei helfen, neue Kraft zu finden.


Individuelle Bestattung in einem See
Bestattung in einem See

In der gemeinsamen Zeit, nachdem das Kind gestorben oder still geboren ist, liegt eine besondere Chance für die Trauernden. Wenn sich die Familie mit Ruhe und Zeit auf ihre ganz persönliche Weise von dem Baby verabschieden kann, hilft dies meist auch auf längere Sicht, das Erlebte zu verarbeiten.

Neben den Gefühlen der Verzweiflung und Einsamkeit, die die einschneidende Erfahrung des Todes oft mit sich bringt, kann durch eine Abschiedszeremonie etwas Schöpferisches, Sinnliches und Liebevolles entstehen und erinnert werden. Manche gläubigen Eltern lassen ihr Kind in dieser Zeit segnen, oder sie nehmen es mit einem anderen Ritual in ihre geistige Gemeinschaft auf.

Ein Gottesdienst, eine weltlich-philosophische Rede, eine Musikdarbietung, ein Gedicht oder einige Worte von einem nahestehenden Menschen, vielleicht einfach nur Stille – all dies kann angemessen sein. Wichtig ist, dass sich die Eltern in der von ihnen gewählten Form des Abschieds wiederfinden, als Teil ihrer lebendigen Trauer.

Kindergrabstätten

Nicht alle Eltern können oder möchten ihr Kind individuell bestatten – zum Beispiel, wenn sie das Kind sehr früh verloren haben. Normalerweise sehen die Kliniken heute Sammelbestattungen für früh verstorbene Kinder vor: Sie werden in einem Kindergräberfeld auf einem Friedhof anonym in einer Urne beigesetzt. Dies geschieht in regelmäßigen Abständen, meist zwei- oder dreimal im Jahr. Diese Bestattungen sind vielerorts mit Beisetzungs-Abschiedsfeiern verbunden, zu denen die Angehörigen des Kindes eingeladen werden.

Falls Eltern zum Beispiel aus religiösen Gründen keine Feuerbestattung wünschen, müssen sie dies in der Klinik deutlich äußern und das Kind selbst bestatten lassen. Für Kinder, die mit einem Gewicht unter 500 Gramm tot zur Welt gekommen sind, besteht jedoch nicht in allen Bundesländern eine Bestattungspflicht. Meist haben die Eltern jedoch einen Bestattungsanspruch. Die jeweilige Klinik kann darüber Auskunft geben.

Erinnerungen, die bleiben

Wenn Eltern ihrem verstorbenen Kind einen Vornamen geben, bekommt es auch in der Reihe seiner Geschwister seinen individuellen Platz. Wenn es einen Namen hat, fällt es leichter, über dieses besondere Kind zu sprechen und über die Erinnerungen, die mit ihm verbunden sind.

Eine wertvolle Erinnerung können Fotografien des Kindes bedeuten, auch zusammen mit seinen Angehörigen. Die Bilder dieser Momente sind unwiederbringlich. Die Fotos werden das Kind noch zeigen, wenn sich die Erinnerung im Laufe der Monate und Jahre verändert oder verblasst.

Viele Eltern bewahren auch andere Erinnerungsstücke auf – das Tuch, in das das Kind nach seiner Geburt gehüllt war; Alltagsgegenstände, die in diesen Tagen von Bedeutung waren; Hand- und Fußabdrücke, die man mit Fingerfarben oder plastisch mit Gips abnehmen kann. Manche Eltern legen die Plazenta in die Erde und pflanzen einen Baum darauf. All diese Dinge können den Eltern Zeugnis geben, dass ihr Kind bei ihnen war.

Die Bestattung vorbereiten

Für die Eltern kann ein Grab nach einem frühen Verlust zu einem wichtigen Ort der Erinnerung werden. Es zu pflegen, ermöglicht eine stille Zwiesprache mit dem Kind. Auch wenn man das Grab nicht besuchen möchte, kann es von Bedeutung sein zu wissen, dass es ein würdiger Ort ist, den man irgendwann einmal aufsuchen könnte.

Einige Eltern nehmen frühzeitig Kontakt zu einem Bestattungshaus auf, wenn sie bereits vor der Geburt wissen, dass der Abschied von ihrem Kind bevorsteht. Es lohnt sich, ein Institut zu wählen, das darauf eingestellt ist, Eltern bei einer persönlichen Gestaltung des Abschieds Anregungen zu geben und für ihre Wünsche offen ist. Bestattungshäuser bieten auch Hilfe bei Behördengängen und bei der Vorbereitung einer Feier oder eines Rituals. Klinikmitarbeiter/ -innen oder freiberufliche Hebammen können meist Bestattungsinstitute nennen, die Erfahrung mit der Beisetzung kleiner Kinder haben.

Nicht alle Eltern möchten sich jedoch schon vorab mit solchen Vorbereitungen beschäftigen. Es ist in jedem Fall noch genug Zeit, alles zu bedenken, wenn das Kind gestorben ist.

Winziger Sarg aus Filz, Gänseblümchen liegen darin.
Winziger Sarg aus Filz

Die letzten Dinge gestalten

Manche Eltern haben eigene Ideen, wie der Sarg ihres Kindes aussehen soll, bauen ihn selbst oder passen einen herkömmlichen Kindersarg ihren eigenen Vorstellungen an. Sie können ihn zusammen mit den Geschwisterkindern bemalen oder selbst auspolstern, schmücken und vielleicht an eine Grabbeigabe denken.

Ein Sarg für sehr kleine Kinder kann auch ein selbst gestaltetes Kästchen oder Körbchen sein. Es gibt auch fertige kleine Behältnisse für fehlgeborene Kinder, wie feste Papierschalen, die mit Watte oder Wolle ausgelegt werden. Einige Friedhöfe schreiben jedoch selbst für die kleinen Särge fehlgeborener Kinder das Material Holz vor.

Wenn sie es wünschen, können die Eltern zusammen mit der Hebamme, der Bestatterin oder dem Bestatter den Leichnam des Babys baden, ankleiden und in seinen Sarg betten. Oft sind die Kleidungsstücke, die man angeschafft hat oder die es zu kaufen gibt, viel zu groß. Manche Angehörige nähen selbst ein passendes Hemdchen oder hüllen das Kind in ein schönes Tuch.

Orte zum Abschiednehmen

In vielen Kliniken ist es möglich, das Kind in einem eigens dafür vorgesehenen Raum oder einer Hauskapelle aufzubahren und zu verabschieden. Die Eltern und auch die Geschwisterkinder sollten dafür so viel Zeit haben, wie sie brauchen.

Unabhängig davon, wo es geboren ist, kann die Familie das Kind auch zu Hause verabschieden. Das Bestattungsinstitut überführt es dann zur Wohnung der Eltern. Auch Bestattungsunternehmen bieten Räumlichkeiten an, wo die Angehörigen das aufgebahrte Kind noch besuchen können.

Manche Eltern halten eine Totenwache, im Familienkreis oder gemeinsam mit Verwandten und Freunden. In den Stunden neben dem toten Kind, vielleicht im Licht einer Kerze, ist viel Zeit, um zur Ruhe zu kommen, das Geschehene zu bedenken und langsam zu begreifen. Das Kind noch einmal in den Arm zu nehmen kann helfen, die Realität des Todes anzunehmen und in die dann folgende Beerdigung auch innerlich einzuwilligen.

Individuelle Bestattung

Sehr kleine Särge von Kindern, für die keine Bestattungspflicht gilt, können im Familiengrab, im Grab eines nahen Angehörigen oder an einem anderen passenden persönlichen Ort beigesetzt werden. Dies ist in den meisten Bundesländern möglich.

Wenn das Kind laut Gesetz bestattet werden muss, können die Eltern es im Familiengrab beisetzen lassen, in einem einzelnen Kindergrab oder anonym. Ein Neugeborenengrab ist im Allgemeinen zunächst für sechs oder zehn Jahre vorgesehen und kann anschließend verlängert werden. Meist ist für Kindergräber ein eigener Bereich auf dem Friedhof vorgesehen.

Mittlerweile gibt es immer mehr Möglichkeiten zur Bestattung außerhalb der Friedhöfe. So hat sich beispielsweise die Idee der Baumgräber in dafür vorgesehenen Waldgebieten verbreitet: Hier werden Verstorbene in einer Urne am Fuße eines bestimmten Baumes beigesetzt. Auch Seebestattungen sind möglich.

Weiterführende Informationen

Publikationen zum Thema

Wolfgang Müller-Commichau und Roland Schaefer
2000 | Preis: 16,50 €
Horn, Ute
Holzgerlingen 2009, 5.Auflage | Preis: 9,95 €
Heike Wolter, Regina Masaracchia
Salzburg 2008 | Preis: 14,90 €
Dokumentarfilm von Melanie Franke und Axel Endler
2010 | Preis: 29,90 €

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Häufig gestellte Fragen

Welche Formalitäten sind nach der Geburt notwendig?

Eine Geburt muss innerhalb einer Woche, der Tod eines Kindes und eine Totgeburt müssen spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt angezeigt werden.

Für ein Kind, das bei seiner Geburt mindestens 500 Gramm schwer war, stellt das Standesamt eine Geburtsurkunde aus. War es ein still geborenes Kind, wird darin "tot geboren" vermerkt. Hat das Kind weniger als 500 Gramm gewogen, aber nach seiner Geburt geatmet, wird ebenfalls eine Geburtsurkunde ausgestellt. Dies ist unabhängig davon, wie lange es gelebt hat.

Mit der Beurkundung erhält das Kind den Nachnamen der Mutter oder, wenn sie verheiratet ist, den Familiennamen. Bei unverheirateten Eltern kann die Vaterschaft auch nach dem Tod des Kindes anerkannt werden. Soll das Kind den Nachnamen des Vaters tragen, muss dies erklärt werden, bevor es verstorben ist oder tot geboren wurde.

Für alle Kinder, die nach der Geburt gestorben sind, erhalten ihre Eltern zusätzlich eine Sterbeurkunde.

Zur Erstellung der Urkunden benötigt das Standesamt, wie bei der Geburt eines lebenden Kindes, das Familienstammbuch. Falls die Eltern unverheiratet sind, ist die Geburtsurkunde der Mutter erforderlich.

Um die Urkunden zu erhalten, müssen sich die Eltern mit ihrem Personalausweis oder der Meldebestätigung ausweisen. Auch eine Person, die die Eltern mit der Aufgabe betrauen – beispielsweise die Bestatterin oder der Bestatter –  können die Urkunden entgegennehmen. Sie benötigen dafür eine Vollmacht.

Muss das Kind bestattet werden?

Das Bestattungsrecht ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Im Allgemeinen muss ein verstorbenes Kind bestattet werden, wenn es bei seiner Geburt 500 Gramm oder schwerer war. In manchen Bundesländern liegt die Grenze bei 1.000 Gramm. War das Geburtsgewicht des Kindes geringer, ist es rechtlich nicht "bestattungspflichtig".

Die Eltern haben stets das Recht, dass man ihnen ihr verstorbenes Kind nach einer Fehlgeburt – auch wenn es noch so klein ist - in der Klinik übergibt, falls es dort geboren wurde. Sie können es dann selbst bestatten. Wenn sie möchten, können sie es auch ohne ein Bestattungsunternehmen beisetzen, vielleicht mit geistlich-seelsorgerischer Begleitung oder mit einem persönlichen Ritual. Die Beisetzung muss laut Bestattungsgesetz vieler Bundesländer "hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend" geschehen.

Worldwide Candle lighting

An jedem zweiten Sonntag im Dezember ist der Weltgedenktag für verstorbene Kinder. Überall auf der Welt werden an diesem Tag um 19 Uhr brennende Kerzen in die Fenster gestellt, um an verstorbene Kinder zu erinnern. Dieser Brauch nahm 1997 in den USA seinen Anfang.

 
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