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Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Kind spielt an Rechnertastatur

Immer mehr Eltern möchten die Elternschaft mit ihrer beruflichen Tätigkeit verbinden. Die Chancen stehen gut: Neuere gesetzliche Regelungen unterstützen den Wandel traditioneller Rollenaufteilung.


Elternschaft und Berufstätigkeit

Verschiedene Modelle der Arbeitszeitgestaltung wie Teilzeit, Vertrauensarbeitszeit, Arbeitszeitkonten oder Telearbeit von zu Hause aus gestatten es Eltern, sich sowohl um die Kindererziehung als auch um ihre berufliche Tätigkeit zu kümmern. Die staatliche Unterstützung durch das Elterngeld und die Freistellung durch die Elternzeit schaffen Anreize, dass auch Väter sich verstärkt an der Erziehung ihrer Kinder beteiligen können, und erlauben Eltern eine individuelle Gestaltung ihrer Berufstätigkeit.

Pro Kind hat jeder Elternteil einen Anspruch auf drei Jahre Elternzeit. Elternzeit kann in Anspruch nehmen, wer das Kind überwiegend selbst betreut und in dieser Zeit nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet. Eltern können die Elternzeit vollständig gemeinsam nutzen oder sich abwechseln. Diese flexible Regelung ermöglicht es beiden Eltern, die Elternzeit in Anspruch zu nehmen und die Berufstätigkeit auf Teilzeit zu reduzieren. Wer die Elternzeit in Anspruch nimmt, erhält Elterngeld beziehungsweise, wenn das Kind vor dem 1. 1. 2007 geboren wurde, Erziehungsgeld.

Wunsch und Wirklichkeit

Es gibt eindeutige Tendenzen, dass immer mehr Frauen und Männer die klassische Rollenaufteilung für sich nicht mehr wünschen. Mütter möchten die Haus- und Familienarbeit nicht mehr allein bewältigen müssen und wünschen sich, möglichst schnell wieder in den Beruf zurückzukehren oder ihre Ausbildung zu beenden. Und auch die Väter möchten sich mehr in der Kindererziehung engagieren. Doch die Realität sieht nach wie vor anders aus.

Laut Datenreport zur Gleichstellung von Männern und Frauen in der Bundesrepublik Deutschland betrug beispielsweise im Jahre 2004 die Erwerbsquote von Müttern im Alter von 30 Jahren nur ca. 45 Prozent, verglichen mit einer Erwerbsquote von ca. 85 Prozent der Väter im gleichen Alter. Auch die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung wird nach wie vor überwiegend von Frauen wahrgenommen: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Mikrozensus) waren in 2004 85,5 Prozent aller Teilzeitbeschäftigten Frauen und nur 14,5 Prozent Männer.

Bei Männern geht meist der Höhepunkt der beruflichen Laufbahn zeitlich einher mit der Gründung der Familie. Doch weil sie in der Regel mehr verdienen als die Frauen und zudem die klassische "Ernährerrolle" verinnerlicht haben, sind die Männer meist auch heute noch die Hauptverdiener in der Familie, während die Frauen nach der Geburt die Kinderbetreuung und den Haushalt übernehmen.

Väter in die Kinderbetreuung einbinden

Die Tatsache, dass Männer meist den höheren Verdienst erzielen, ist nach wie vor das wichtigste Argument für die traditionelle Rollenaufteilung. Das 2007 eingeführte Elterngeld, bei dem ausdrücklich zwei Monate für den Partner reserviert sind, soll eine Unterstützung bieten, dieses Muster aufzubrechen. Als echte Einkommensersatzleistung beträgt das Elterngeld je nach Höhe des vorherigen Einkommens 65 bis 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens (maximal 1800 Euro). In Kombination mit einer Teilzeittätigkeit lässt sich so in vielen Fällen ein annähernd gleich hohes Einkommen erzielen wie vor der Geburt des Kindes. Damit haben nun auch Väter die Möglichkeit, sich zumindest für einige Zeit bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder zu engagieren, ohne dass die Familie allzu große finanzielle Einbußen hinnehmen muss.

Doch selbst ein Vater, der die traditionelle Ernährerrolle übernimmt, ist doch meist am Abend und an den Wochenenden zu Hause. Wenn Väter maßgeblich an der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder mitwirken wollen und sollen, ist es wichtig, dass sie sich von Anfang an mit engagieren und eingebunden werden.

Beim ersten Kind sind Väter wie auch Mütter naturgemäß gleichermaßen unerfahren und unsicher. Aber Eltern können gemeinsam lernen, mit den neuen Aufgaben umzugehen: Wickeln und füttern will geübt sein. Durch einen engen Kontakt zum Kind werden auch Väter schnell lernen, die Bedürfnisse des Kindes zu erkennen und angemessen zu befriedigen. Und das Kind lernt frühzeitig, dass ihm neben der Mutter auch der Vater als Bezugsperson zur Verfügung steht.

Gute Gründe für den Wiedereinstieg

Es gibt viele gute Gründe, warum Frauen nach der Geburt eines Kindes schnell wieder in den Beruf zurückkehren oder ihre Ausbildung beenden. Zum einen ist es von Vorteil, wenn Frauen über aktuelle Entwicklungen in ihrem Berufsfeld informiert sind. Zum anderen ist es sinnvoll, den Kontakt zur Arbeitgeberin oder zum Arbeitgeber nicht auf längere Zeit zu unterbrechen. Die Chancen, später wieder am Wunscharbeitsplatz zu arbeiten, steigen deutlich, wenn Frauen auf eine möglichst lückenlose Berufsbiografie verweisen können.

Ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit bleibt erhalten, wenn Mütter trotz Kind weiterhin am Arbeitsleben teilnehmen. Wenn eine Frau im Alter eine ausreichende Rente erhalten möchte, muss sie möglichst viele Berufsjahre vorweisen. Kindererziehungsjahre werden für die spätere Rente zwar angerechnet; der Rentenanspruch lässt sich aber erhöhen, indem zusätzlich eine Berufstätigkeit ausgeübt wird. Denn die Anrechnung der Erziehungszeiten erfolgt zusätzlich zu gleichzeitig entstehenden Beitragszeiten für eine Berufstätigkeit.

Eine Tätigkeit an sich und der Kontakt mit Kollegen und Kolleginnen können die Zufriedenheit mit der eigenen Situation fördern. Viele Mütter sind dankbar, wenn sie einmal "rauskommen" und sich mit anderen Themen als Kinder, Küche oder Kompromisse beschäftigen können. Frauen profitieren von einer Berufstätigkeit auch auf der Persönlichkeitsebene: Einen Beruf auszuüben und gleichzeitig die Erziehung eines Kindes zu bewältigen, fördert die Management-Qualitäten und das Selbstbewusstsein.

Den Anschluss nicht verlieren

Gemessen an der Gesamtlebenszeit ist die Betreuung der Kinder im Leben der Eltern eine zeitlich recht überschaubare und begrenzte Phase. Wenn das erste Kind 15 Jahre alt ist, sind Frauen heute durchschnittlich 43 bis 45 Jahre alt und haben möglicherweise noch knapp die Hälfte ihres Lebens vor sich.

Auch wenn die Erziehung der Kinder für die meisten Frauen inzwischen nicht mehr die alleinige Lebenswunschaufgabe ist, ″rutschen″ Frauen doch häufig in die traditionelle Rollenverteilung hinein, geben bei der Geburt des Kindes ihren Beruf auf und kümmern sich ausschließlich um Erziehung und Haushalt.

Das kann unter den aktuellen Bedingungen zur Sackgasse werden. Nach einer jahrelangen Pause ist ein Wiedereinstieg in den alten Beruf schwierig. Nach einer längeren beruflichen "Auszeit" befinden sich viele Frauen auf der Höhe ihrer Leistungsfähigkeit, haben es aber dennoch schwer, eine Arbeit zu finden, die ihrer eigentlichen Qualifikation entspricht.

Deshalb möchten heute mehr als 50 Prozent aller jungen Mütter möglichst schon bald oder zumindest wenige Jahre nach der Geburt eines Kindes wieder arbeiten gehen, um den Anschluss an das Berufsleben nicht zu verlieren.

Auch die Familie profitiert

Die Doppelbelastung durch Kinderbetreuung und Berufstätigkeit ist sicher nicht zu unterschätzen, und viele Mütter hegen in dieser Situation die Befürchtung, weder dem erzieherischen noch dem beruflichen Anspruch ganz gerecht zu werden. Ihre Familien erleben die Berufstätigkeit der Mutter jedoch oft als Gewinn – nicht nur deshalb, weil viele Familien auf das zweite Einkommen der Frau angewiesen sind.

Ein interessantes Ergebnis der Pisa-Studie ist in diesem Zusammenhang: Kinder von berufstätigen Müttern sind in vielen Fällen kreativ selbständig und können die Schule gut meistern, überwiegend profitieren sie von Müttern, die ein selbstbestimmtes Leben führen und neben der Familie auch ihren eigenen Interessen nachgehen.

Weiterführende Informationen

Publikationen zum Thema

Dürr, Anke; Voigt, Claudia
München 2006 | Preis: 17,95 €
Homburg, Elke
Frankfurt 2005 | Preis: 15,90 €
Range-Ditz, Daniela
2009 | Preis: 9,90 €
Röhrbein, Ansgar
2010 | Preis: 17,95 €

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Häufig gestellte Fragen

Habe ich nach der Elternzeit einen Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag haben einen Anspruch darauf, nach der Elternzeit zu den bisherigen Bedingungen des Arbeitsvertrags in ihrem Unternehmen wieder beschäftigt zu werden. Dieser Anspruch bezieht sich allerdings nur auf die vereinbarten Arbeitszeiten und das bislang gezahlte Arbeitsentgelt. Ein Anrecht auf eine Rückkehr an denselben Arbeitsplatz oder in dieselbe Position wie vor der Elternzeit besteht nicht. Das Unternehmen kann der Mutter oder dem Vater nach Beendigung der Elternzeit also andere, gleichwertige und gleich bezahlte Aufgaben zuweisen.

Wer nach der Elternzeit zu unveränderten Arbeitsbedingungen wieder einsteigen möchte, sollte deshalb mit dem Arbeitgeber frühzeitig klären, wie viel Elternzeit unter diesen Umständen für das Unternehmen akzeptabel ist.

Besteht bei einem befristeten Arbeitsverhältnis Kündigungsschutz während der Elternzeit?

Befristete Arbeitsverhältnisse enden, wenn sie nicht in beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden, grundsätzlich mit Ablauf des Vertrages, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Arbeitsverhältnis endet auch nicht vor Fristablauf, wenn Elternzeit in Anspruch genommen wird. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung eines befristeten Vertrages besteht allerdings auch während der Elternzeit nicht. Ausnahmen können bei befristeten Verträgen über wissenschaftliche Mitarbeit nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz bestehen. Eine weitere Ausnahme bilden Ausbildungsverhältnisse. Sie werden durch die Elternzeit unterbrochen, können aber danach fortgesetzt werden, auch wenn sie befristet sind.

Bin ich während der Elternzeit weiter krankenversichert?

Wer kein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit hat und in der Familienversicherung des Ehepartners oder der Ehepartnerin versichert ist, bleibt dies auch während der Elternzeit. Auch die eigene Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt während der Elternzeit bestehen. Mütter und Väter, die in dieser Zeit kein oder ein nur geringfügiges Erwerbseinkommen haben, sind während der Elternzeit beitragsfrei gestellt. Erst ab einem Einkommen von 400 Euro monatlich, etwa aus einer Teilzeittätigkeit, müssen sie wieder Beiträge an die Krankenkasse zahlen.

Freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenkasse werden nicht von der Beitragszahlung freigestellt. Für sie kommt gegebenenfalls der Mindestbeitrag der Krankenkasse in Frage. Auch privat Krankenversicherte müssen während der Elternzeit weiterhin Beiträge zahlen, auch wenn sie kein Einkommen erzielen, und können nicht über ihre Ehepartner versichert werden. Zudem müssen privat versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Arbeitgeberanteil an der privaten Krankenversicherung während der Elternzeit selbst tragen.

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte?

Bislang besteht in Deutschland lediglich ein Recht auf einen Kindergartenplatz ab dem vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes. Für eine ganztägige Betreuung sowie für die Betreuung jüngerer Kinder gibt es jedoch keinen Rechtsanspruch. Erst ab August 2013 sollen alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr das Recht auf einen Betreuungsplatz bekommen.

Brauchen Eltern eine frühere Betreuung oder längere Betreuungszeiten, haben die Kindertagesstätten in den einzelnen Bundesländern einen Ermessensspielraum. Eltern mit einem besonderen Betreuungsbedarf können also versuchen, mit der Einrichtung eine günstige Lösung auszuhandeln.

Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren ist derzeit höher als das tatsächliche Angebot. Eltern, die ihr Kind in einer öffentlichen Einrichtung betreuen lassen möchten, sollten ihren Wunsch so frühzeitig wie möglich beim Jugendamt anmelden. Da die Wartelisten für Plätze in Kindertagesstätten lang sind, ist es in jedem Fall sinnvoll, sich nach Alternativen umzusehen, etwa nach einer Elterninitiative oder einer Tagesmutter.

Wie finde ich eine Tagesmutter?

Für die Vermittlung einer Tagesmutter können sich Eltern an das örtliche Jugendamt wenden. Es gibt zwar nach wie vor keine verbindlichen Vorgaben für die Qualifizierung von Tagesmüttern. Man kann aber davon ausgehen, dass die vom Jugendamt anerkannten Tagesmütter grundlegende Qualifikationen für die Kinderbetreuung mitbringen und auch über geeignete Räumlichkeiten verfügen. Dies gilt auch für die bisher noch seltenen Tagesväter.

Eine weitere Anlaufstelle sind der Bundesverband für Kindertagespflege und seine Mitgliedsorganisationen auf Länderebene. Der Verband hat einen bundeseinheitlichen Lehrplan zur Qualifizierung von Tagesmüttern entwickelt und vergibt Zertifikate für Tagespflegepersonen, die eine entsprechende Fortbildung abgeschlossen haben.

Viele Eltern verlassen sich auch auf Empfehlungen anderer Eltern, oder sie suchen eine Tagesmutter über Kleinanzeigen in regionalen Tageszeitungen oder Anzeigenblättern.

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